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10.06.2009, 19:22
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#6
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Mitglied
Registriert seit: 07.06.2007
Ort: Peine
Fahrzeug: E38-740iA (10.96), E30-320i cabrio (04.92)
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Zitat:
Zitat von Don Pedro
In der STVZO (§29 Abs. 7) steht:
"Die Prüfplakette und die Prüfmarke werden mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats ungültig. Ihre Gültigkeit verlängert sich um einen Monat, wenn bei der Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung Mängel festgestellt werden, die vor der Zuteilung einer neuen Prüfplakette oder Prüfmarke zu beheben sind"
Dazu der Bußgeldkatalog:
Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte
Abgasuntersuchung:
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt
Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR
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Richtig! Ich habe das aufgrund meines im April 2009 abgelaufenen TÜV´s bei meinem E30 cabrio gerade gestern bei der Dekra nachgefragt und genau diese Antwort bekommen. Nächste Woche ist dann Termin zur Abnahme. Habe es einfach verpennt...
Aber wie sieht es mit der Versicherung, konkret mit dem Versicherungsschutz im Schadensfall aus?? Hat da jemand Informationen bzw. Erfahrungen??
__________________
BMW Club Peine e.V.
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