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27.01.2009, 20:26
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#21
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Built to go not to show!
Registriert seit: 24.09.2007
Ort: Pleidelsheim
Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5.2 V8 (12/96), MB C200 CDI T (01/00)
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Zitat:
Zitat von Maxl
Servus nochmal,
ich hatte mich auch nur "eingelesen" und dann den betreffenden Text aus ADAC-Quelle gepostet.
Aber dies ist m.E. ja auch logisch, denn sonst würde sich das 07-Kennzeichen ja in zunehmend geringerer Weise vom 06-Wechselkennzeichen für bestimmte Betriebe und Händler unterscheiden, wenn man es ungeprüft an jeden Wagen (zumindest an jeden Wagen über 30 Jahre) schrauben könnte. Und das erforderliche Alter der damit bewegten Fahrzeuge würde von vielen Kennzeichenbesitzern sicher auch gerne mal recht grosszügig ausgelegt werden.
Somit würden dann sicher sehr viele äusserst ungepflegte "alte Mühlen" ohne ausreichende Verkehrssicherheit und mit einem für den Erhalt als Young-/Oldtimer somit ungeeigneten Erhaltungszustand nur zum Zwecke der Steuerersparnis damit bewegt werden, wenn man dem nicht mit der vorherigen Begutachtung der Fahrzeuge durch einen Prüfer Einhalt gebieten würde.
Wenn ich die o.g. Informationen also richtig verstehe, müssen die Wagen, die damit betrieben werden sollen, eben einmal vorgeführt werden und bei positivem Bescheid des Sachverständigen kann danach zwischen den vorgeführten/als Oldtimer anerkannten Wagen, welche für einen Betrieb mit diesem Kennzeichen eingetragenen wurden, beliebig gewechselt werden für die Fahrten zu den genehmigten Zwecken gemäss der 07-Kennzeichenverordnung.
Viele Grüße
Markus
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Hallo Markus!
Aber das ist es doch!
Die 07er Nummer ist doch nichts anderes als die 06er, nur eben für Oldtimer-Sammler und nicht für Händler. Es macht doch keinen Sinn für Probe- und Überführungsfahrten die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Dauerzulassung vorzuschreiben. Macht man ja bei den Händlerkennzeichen auch nicht.
Und auch beim Händlerkennzeichen ist der Inhaber und der Fahrer für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs verantwortlich. Ein unsicheres Fahrzeug darf ich so oder so nicht im Straßenverkehr bewegen.
Ich halte eine TÜV-Vorführung oder ähnliches für absolut unsinnig...
__________________
Gruß Sven
Midnight runaway, know you're running scared
Bright lights, big city, nobody seems to care
Open your eyes who's there, who's there
Open your eyes, nightmare
Unclean, fever dream on the high side, in the Mean Machine...
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28.01.2009, 21:48
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#22
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Built to go not to show!
Registriert seit: 24.09.2007
Ort: Pleidelsheim
Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5.2 V8 (12/96), MB C200 CDI T (01/00)
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Hallo Markus!
Heute war ich auf der Zulassungsstelle um meinen neuen Dicken zuzulassen. Bei der Gelegenheit hab ich mal nachgefragt. Es ist tatsächlich so daß bei 07er-Zulassung einmalig ein Oldtimer-Gutachten gemacht werden muß. Diese Vorschrift gibt es aber erst ca. seit einem Jahr, was erklärt warum ich nicht auf dem laufenden war. Sinnvoll finde ich das aber trotzdem nicht... 
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30.01.2009, 22:18
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#23
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.01.2007
Ort: Bonn
Fahrzeug: 735i: 2-87
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So ist es.
Ich hab die 07er Nummer seit 1995 als die rauskam und schon damals waren die Auflagen völlig uneinheitlich. Bis März letzten 2007 war das relativ einfach und ohne Gutachten etc. nur mit Altersnachweis möglich.
Den E32 konnte man nur ein halbes Jahr lang auf die 07er packen, die mussten dann in den ersten sechs Monaten 9/86 bis 3/87 gebaut worden sein wie meine 735i beiden auf der 07 ;-)
__________________
735I E32 LIM MECH LL M30 ECE,Typ: GB31,Produktionsdatum: 13.02.1987
Farbe: 203 M
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