Zitat:
Zitat von mvlcek
Wie ist das mit dem Totalschaden und dem Restwert? Ich dachte die einzige Bezugsgrösse sei der Wiederbeschaffungswert?
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Nein, die Versicherung erstattet Dir die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Die Versicherung beruft sich darauf, dass Du vom angegebenen Händler den Restwert erhältst.
Hätte man jetzt den Restwert also besonders niedrig angesetzt, würdest Du mehr Geld bekommen.
Das ist ziemlich ärgerlich, dass tatsächlich jemand so hoch bietet. Was Du jetzt machen kannst, ist, einen
regionalen Wiederbeschaffungswert ermitteln lassen - also bei Mobile.de und Autoscout.de herausfinden, was das Auto in der Region kosten würde. Sollte das maßgeblich mehr sein, kannst Du anfechten. Denn die Versicherungen sind verpflichtet nach Urteil, regionale Gegebenheiten zu berücksichtigen.