Zitat:
Zitat von M3-Cabrio
...wenn die standlichteinrichtung hiermit auch diese eigenschaften erfüllt wie von der StVZO gefordert
(abgesehen davon,weisser als weiss zu leuchten; kein weiterer Unterschied)
und im Rahmen einer HU z.B. auch so festgestellt
bzw. auch sowie bisher mit den alten Lämpchen "erscheint" in den originalfassungen;wozu dann noch zusätzlich die explizide zulassung als Begrenzungsleuchtmittel?
wegen brandgefahr zum Beispiel?
wegen fehlender normeneinhaltung zur herstellung elektrischer produkte
oder so oder wie nun?
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Genau meine Frage! Weiß irgendjemand bescheid?