Zitat:
Zitat von lurko
Wenn man den Wagen privat kauft verzichtet man auf die Garantie.
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Wie soll das den gehen ? Will der Dich dann ne Verzichtserklärung bezüglich der Garantie (die doch eh abgelaufen ist) unterschreiben lassen ? Oder vielleicht ne Verzichtserklärung bezüglich der gesetzlichen Gewährleistung ?
Beides kannst Du getrost unterschreiben, denn Garantie hast Du eh keine und eine Verzichtserklärung bezüglich der gesetzlichen Gewährleistung ist rechtsunwirksam !!! Kannst dann also trotzdem Gewährleistungsrechte geltend machen. Die Gewährleistung kann bei gebrauchten Gütern lediglich auf ein Jahr verkürzt werden.
Schon witzig wie rechtlich unterbelichtet so mancher Autohändler ist.
