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Alt 07.11.2005, 11:57   #1
JPM
Ex 740i VFL & 750i FL E38
 
Benutzerbild von JPM
 
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
Standard Getriebetausch - Rechnungsunstimmigkeiten...

Mein Golf hat ja nun sein 3. Getriebe bekommen bei 59tkm udn knapp 3 Jahren.

Zuvor kam das 2. Getriebe vor genau einem Jahr. Hat dieses nicht etwa auch 2 Jahre Garantie bzw Gewährleistung?

Mein Autohaus hat die Geschichte über meine Anschlussgarantie abgewickelt udn nun soll ich da noch einen Selbstkostenbeitrag aufbringen. Sehe ich nicht wirklich ein, da das Getriebe an sich, welches auch defekt war, 2 Jahre Garantie hatte und somit zu 100% auf Kosten von VW läuft.

Des Weiteren konnte man zuvor die Gänge einlegen usw....nachdem die Werkstatt das neue Getriebe verbaut hatte ging nichts mehr und sie machte sich eine Woche lang auf die Suche. Es wurden einige Geber usw getauscht bis festgestellt wurde das das Schwungrad gebrochen ist. Das kann nur beim ein und ausbau passiert sein, da es ja einwandfrei zu schalten war zuvor und nachdem austausch überhaupt nicht.

Diese Kosten soll ich nun auch tragen...

Wäre das SChwungrad schon zuvor gebrochen, wäre ich ja liegen geblieben...

Das Getriebe an sich wurde getauscht, da die Ausgleichswelle des Rückwärtsgangs defekt war und wummerte.

Wie soll ich jetzt vorgehen? Persönlich mein Anliegen erklären, oder schriftlich? Direkt an VW wenden?

Führee gegen diese Werkstatt eh einen Prozess, da sie eine Beule verursacht haben und dafür nicht geradestehen wollen...


Gruß Philipp
__________________
"Leistung macht Dich auf der Geraden schneller, weniger Gewicht überall"
Zitat Colin Chapman

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