Der HÄNDLER ist für den ZUSTAND des Fahrzeuges verantwortlich. Er HAT sich davon zu überzeugen, dass der Wagen unfallfrei ist. Er kann sich nicht darauf verlassen, dass der Vorbesitzer, der den Wagen dort in Zahlung gibt, ihm die Wahrheit sagt!
Woher weiß ich das - ich war selbst betroffen.
Mein erster 740 war nämlich ein Unfallwagen. Als ich das feststellte (auch hier im Vertrag "Unfallfrei lt. Vorbesitzer"), dass der Wagen einen kapitalen Unfall gehabt haben muß, bin ich zum Sachverständigen (DEKRA in dem Fall) und habe einfach mal schauen lassen.
Es stellte sich heraus, dass der Wagen einen Schaden von mehreren 10Tausend Euro gehabt haben muß

!
Der Händler mußte den Wagen daher nach 4 Wochen und knapp 2000 km wieder zurücknehmen und muß seinerseits beim Vorbesitzer seine Forderungen geltend machen.
Also, ran an den Händler!!!