vielen dank für eure beitrage! macht die sache schon was überschaubarer.
was ich nicht verstehe sind allerdings die 6 bzw. 12 monate von denen hier öfter geredet wird. wiso einmal sechs und einmal zwölf?
das hier habe ich noch gefunden
„Wird dem Gebrauchtwagenkäufer vom Händler ein Auto ohne separate Hinweise auf den Zustand oder mit schriftlicher Zustandsbeschreibung in der Art wie: "Fahrzeug in Ordnung" übergeben, kann der Käufer davon ausgehen, dass das Auto mängelfrei ist. In diesem Fall hat der Händler schlechte Karten, wenn innerhalb der ersten sechs Monate der einjährigen Gewährleistung Sachmängel angezeigt werden, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind.“
also ist es doch eher sein nachteil, wenn er mir ein fahrzeug übergibt welches als mängelfrei bescheinigt wurde.
Noch eines, was ganz wichtig für mich ist. der händler möchte gerne die teilenummer von dem klimakompressor wissen. ich sagte ihm das er die doch an hand der fahrgestellnummer ermitteln kann. er wiederum sagt, das er bei bmw angerufen hat, und die ihm mitteilten das verschiedenen verbaut wurden und ich die nummer ablesen sollte. tja, ich kann von außen leider keine nummer finden, was tu ich den jetzt. wisst ihr vieleicht weiter?
viele grüße
BED
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