Zitat:
Zitat von Sheriff
Wobei wir abschließend nicht vergessen wollen, dass auch die geringen Mängel unverzüglich und vollständig beseitigt werden müssen, dazu ist der Halter verpflichtet! Der Prüfer kann die Plakette zuteilen (und tut es in der Regel), wenn dieses ohne Nachprüfung zu erwarten ist. Einen Anspruch hat man allerdings nicht darauf.
Gruß
Mark
|
Siehst, und genau da sind wir an dem Punkt "Gesamptpaket".
Ich bin auch mit etwas wenig Profil hingefahren und habe ihm gesagt, bekomme ich das Auto durch die Prüfung, dann gibt es als Belohnung neue Schükes, wenn nicht, kommt er in den Hochofen.
Der Prüfer sah aber, daß der Rest des Fhzgs in einem guten Zustand mit vielen Neuteilen (z. B. Vorderachse, Bremsen komplett) ist.
Daß während der Prüfung eine Bremslichtbirne kaputt ging und diese auch noch im Kombi angezeigt wurde, hat er gar nicht erwähnt
Knackpunkt war viel eher die ABE für die Felgen; ich dachte immer, die wären im Schein eingetragen

Dann hat er mich suchen lassen - und gefunden

Gruß
Wolfgang