Die Frage ist doch, wann war der Wagen in der Werkstatt, was wurde gemacht und wie lange ist die Differenz zu dem Werkstattbesuch (hier wohl nur 10 Km).
Wenn ich in die Werkstat fahre, habe ich ja wohl immer noch Gewährleistung auf die gemachte Arbeit- oder hat sich da in D was geändert.
So einfach würde ich mich da nicht abspeisen lassen - notfalls eben 'nen RA zu Rate ziehen und den Sachverhalt mit den nötigen Belegen schildern.
Klar, bring' den Wagen wegen Getriebeproblem in die Werkstatt und selbiges verabschiedet sich nach 10 Km der Abholung

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Würde da den Dialog nochmals suchen und ggf. dezent auf Zuhilfenahme eines RA hinweisen, vll. überlegt man es sich dann nochmals.
Jedoch auch den Sachverhalt der Möglichkeit zur Mängelbeseitigung dokumentieren lassen, damit sich hinterher nicht herausgeredet wird, "wir hätten doch..."
Am besten Schriftlich die Ablehnung der Mängelbehebung mit Begründung bescheinigen lassen (was sie wahrscheinlich nicht machen werden/wollen).
Bitte ankreuzen:
( ) ich akzeptiere dies als Lösung
( ) ich akzeptiere dies nicht als Lösung
besten Dank
