Naja, dass hier über evtl. Ansprüche gegen den Verkäufer diskutiert wurde, dürfte auf die 2 Sätze zurückzuführen sein:
Zitat:
Zitat von Babynsk76
Wurde ich leider wohl sauber über den Tisch gezogen, wie es aussieht...Verkäufer meinte erst, sein penibel ausgedrucktes Inserat von mobile de "bereits entsorgt" zu haben (merkwürdig, den Kaufvertrag und meine Ausweiskopie hat er ja vermutlich behalten  ). Seit ich die umfangreiche Mängelliste präsentiert habe, ist natürlich abgetaucht.
|
während die folgende Information im Erstpost fehlte:
Zitat:
Zitat von Babynsk
Bei einem privaten Autokauf mit Vordruck von ADAC, TÜV und co. ist grundsätzlich die Sachmängelhaftung ausgeschlossen
|
Hätte da nämlich gleich gestanden, dass Dein Vertrag die Gewährleistung ausschließt und Du den Verkäufer nur aus moralischen Aspekten weiter kontaktierst, wären die rechtlichen Hinweise bestimmt ausgeblieben.
Übrigens:
Auch in den Vordrucken kann man ankreuzen oder streichen, ob Gewährleistung erbracht wird.
Gewährleistung gibt es nach Gesetz, also wenn nicht ausgeschlossen, 2 Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB) mit Beweislastumkehr nach einem Jahr. (§ 477 Abs. 1 BGB). Die 6 Monate sind schon lange Geschichte.
Rechtsanwalt wäre kein Problem. Aber weder vertrete ich kostenlos, noch aussichtslos
