Zitat:
Zitat von Maxl
Servus nochmal,
ich hatte mich auch nur "eingelesen" und dann den betreffenden Text aus ADAC-Quelle gepostet.
Aber dies ist m.E. ja auch logisch, denn sonst würde sich das 07-Kennzeichen ja in zunehmend geringerer Weise vom 06-Wechselkennzeichen für bestimmte Betriebe und Händler unterscheiden, wenn man es ungeprüft an jeden Wagen (zumindest an jeden Wagen über 30 Jahre) schrauben könnte. Und das erforderliche Alter der damit bewegten Fahrzeuge würde von vielen Kennzeichenbesitzern sicher auch gerne mal recht grosszügig ausgelegt werden.
Somit würden dann sicher sehr viele äusserst ungepflegte "alte Mühlen" ohne ausreichende Verkehrssicherheit und mit einem für den Erhalt als Young-/Oldtimer somit ungeeigneten Erhaltungszustand nur zum Zwecke der Steuerersparnis damit bewegt werden, wenn man dem nicht mit der vorherigen Begutachtung der Fahrzeuge durch einen Prüfer Einhalt gebieten würde.
Wenn ich die o.g. Informationen also richtig verstehe, müssen die Wagen, die damit betrieben werden sollen, eben einmal vorgeführt werden und bei positivem Bescheid des Sachverständigen kann danach zwischen den vorgeführten/als Oldtimer anerkannten Wagen, welche für einen Betrieb mit diesem Kennzeichen eingetragenen wurden, beliebig gewechselt werden für die Fahrten zu den genehmigten Zwecken gemäss der 07-Kennzeichenverordnung.
Viele Grüße
Markus
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Hallo Markus!
Aber das ist es doch!
Die 07er Nummer ist doch nichts anderes als die 06er, nur eben für Oldtimer-Sammler und nicht für Händler. Es macht doch keinen Sinn für Probe- und Überführungsfahrten die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Dauerzulassung vorzuschreiben. Macht man ja bei den Händlerkennzeichen auch nicht.
Und auch beim Händlerkennzeichen ist der Inhaber und der Fahrer für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs verantwortlich. Ein unsicheres Fahrzeug darf ich so oder so nicht im Straßenverkehr bewegen.
Ich halte eine TÜV-Vorführung oder ähnliches für absolut unsinnig...