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31.01.2008, 18:43
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.01.2008
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E53 X5 4.4i (03.01), Dodge RamVan B250, Aprilia RSV1000 Tuono, Yamaha SR500
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Export = Verkauf ins Ausland, hier gilt die Gewährleistungspflicht für Gewerbetreibende dann nicht!
Nein, du musst deinem Gewerbeschein nicht Autohandel hinzufügen, du bist Gewerbetreibender (egal mit was) somit entfällt hier die Gewährleistungsregelung!
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31.01.2008, 19:05
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von Jippie
Muss der Käufer denn überhaupt ein Autohändler sein? Reicht es nicht irgendein Gewerbe zu haben? Der Gesetzgeber macht doch vermutlich nur an der Kaufmannseigenschaft fest.
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Der Käufer muß weder Autohändler noch Gewerbetreibender noch Kaufmann sein. z.B. reicht schon ein Freiberufler, der für sein Unternehmen kauft.
Denn die besonderen Schutzvorschriften, die der Verkäufer beim Gebrauchtwagenverkauf fürchtet, gelten nur für den sogen. Verbrauchsgüterkauf (DEF in § 474 BGB), wenn also jemand als Verbraucher (§13 BGB) von einem Unternehmer (§14 BGB) kauft.
Zitat:
Zitat von Jippie
Das hieße, es genügt den Wagen über irgendeinen Bekannten zu kaufen, der ein Gewerbe hat. Nichts desto trotz könnte man diesen Bekannten natürlich später verpflichten Gewährleistung zu geben, weshalb dieser vielleicht gleich die Finger von solchen Deals lässt.
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Ja, da muß dieser Jemand schon besonderes Vertrauen in Dich setzen, oder alternativ von Dir eine andere Sicherheit haben (Schuldschein mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, oder so was ähnliches  ).
Einfacher dürfte es sein, gegenüber dem Verkäufer eben selber zum Schein als "Unternehmer" aufzutreten, der für sein Unternehmen (med. Fußpflege im Nebenerwerb oder ähnliches  ) erwerbe. Einige schwarze Schafe unter den Verkäufern haben das schon von sich aus so in Kaufverträge reingeschrieben (sinngemäß: "der Käufer bestätigt, Unternehmer zu sein"), sodaß seriöse Verkäufer nicht ganz zu Unrecht fürchten, die tendenziell verbraucherfreundliche Rechtsprechung würde ihnen so etwas um die Ohren hauen. Als vorsichtiger Verkäufer würde ich mir daher irgend etwas vom Käufer zum Nachweis vorlegen lassen.
Eine andere Lösung sehe ich aber auch nicht. Die durch EU-Richtlinie zum 1.1.2002 in D eingeführte Schuldrechtsreform gibt IMHO denjenigen, die ein etwas älteres Fahrzeug in D erwerben wollen, mehr Steine als Brot.
Greets
RS744
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31.01.2008, 19:38
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#13
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Kombinator auf Zeit
Registriert seit: 09.07.2005
Ort: Leipzig
Fahrzeug: F25 xDrive 30d 09/12, E39 530dA 09/03
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Zitat:
Zitat von RS744
Der Käufer muß weder Autohändler noch Gewerbetreibender noch Kaufmann sein. z.B. reicht schon ein Freiberufler, der für sein Unternehmen kauft.
Denn die besonderen Schutzvorschriften, die der Verkäufer beim Gebrauchtwagenverkauf fürchtet, gelten nur für den sogen. Verbrauchsgüterkauf (DEF in § 474 BGB), wenn also jemand als Verbraucher (§13 BGB) von einem Unternehmer (§14 BGB) kauft.
Greets
RS744
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Also könnte ich als "14ner" von einem " Nur für Export oder Händler" problemlos kaufen?
Gruß Adi
__________________
Man kauft mit Geld das man nicht hat,
Sachen die man nicht braucht,
um damit Leute zu beeindrucken die man nicht mag.
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31.01.2008, 19:51
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von Adi
Also könnte ich als "14ner" von einem " Nur für Export oder Händler" problemlos kaufen?
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YEP,
der Verkäufer könnte auch dann wirksam vertraglich die Gewährleistung ausschliessen. Er wäre also genauso gestellt, als ob er an einen Exporteur oder Händler verkauft hätte. Jetzt mußt Du ihm das nur noch begreiflich machen.  Könnte bei manchem Händler etwas schwieriger werden. Und Du weißt doch - zu einem Vertrag gehören immer zwei.
Greets
RS744
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31.01.2008, 20:54
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#15
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Tankwarts Liebling
Registriert seit: 24.02.2007
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: E38-750i (06.2001) + E36-328i Cabrio (für die Mama)
eBay-Name: WILHELMLESSMANN
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10 Jahre alt und erst 67TKM
Fahrersitz plattgesessen  , sieht nach mehr aus !
Egal ob mit oder ohne Garantie, da wäre ich sehr vorsichtig
Gruß Wilhelm
__________________
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01.02.2008, 00:04
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#16
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Auf Samtpfoten
Registriert seit: 14.07.2002
Ort: Lehrte
Fahrzeug: 2025 BMW i7, 2003 Porsche 986 S
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Und bei 220 abgeregelt....
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01.02.2008, 15:34
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#17
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.06.2007
Ort: Mannheim
Fahrzeug: BMW e32 730i, BJ.:10/90,E.Z.:4/91 Schalter im Originalzustand (bis aufs Leder,BC4,das ist nachgerüstet) mit Klimaautomatik, 4 e.Fensterheber
eBay-Name: dominic_bmw
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Zitat:
Zitat von BlackSeven
Dürfte ein Vertrauensthema sein... Wenn Dir nach 2 Monaten das Getriebe oder die Maschine kaputt geht muß er trotzdem sicher sein, das Du es Dir nicht anders überlegst weil Dir der Gewährleistungsgedanke plötzlich unter anderem Licht erscheint.
Ist natürlich nicht gegen Dich gemeint, aber an solchen Themen gehen leider viele Freundschaften kaputt... Wenn ich Händler wäre, würde ich mir so was auf jeden Fall seeeehr genau überlegen - im Sinne der Freundschaft.
Blackseven
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hi
da hast du natürlich recht,habe ihn noch nie gefragt,aber wenn man so ein gutes Auto vor dem Export retten kann..................................
Wenn sowas geht,kennen tuen wir hier im Forum ja alle einen,den Grillmeister  ,den meinte ich aber nicht.Mein Nachbar hat einen Autohandel.
gruß Bernd
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01.02.2008, 15:41
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#18
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.09.2004
Ort:
Fahrzeug: Mercedes W22o S500
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...hat denn der 97er schon Window-Bags???
"...8fach Airbags inkl. Windowbags..."
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01.02.2008, 18:10
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#19
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Ex 740i VFL & 750i FL E38
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
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Das Leder geht insgesamt noch für die Laufleistung.
Hat der Wagen aber nicht einen US-Kofferraumdeckel?
Vielleicht ein Import?
Gruß Philipp
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01.02.2008, 23:38
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#20
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.11.2007
Ort:
Fahrzeug: -
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Hallo,
der Wagen steht schon seit Monaten bei mobile.de drin - auch jetzt noch. Ist doch wohl von so einem Autovermieter. Swift-Car. Daher auch die Drosselung auf 220 km/h. Wurde bestimmt reichlich drauf "rumgeritten". Den würde ich genauestens prüfen...
Hier der Link zu mobile.de:
http://www.mobile.de/cgi-bin/da.pl?b...1111295510847&
Gruß, Tobi
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