


BMW 7er, Modell E38 |
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23.01.2008, 08:35
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#11
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Erfahrenes mit Glied
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Hünfelden
Fahrzeug: kein 7er mehr...,dafür fliege ääh fahre ich einen Teppich...
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Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Die Versicherung müsste IMHO nach Gutachten abrechnen, unter Abzug der MwSt., bzw. die MwSt. nur für belegbare Rechnungen bzgl. der Reparatur zahlen.
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Ja, aber nur nach ortsüblichem Stundensatz, nicht den BMW-Tarif. Im Falle einer tatsächlichen Rep. kann dann nachreguliert werden(auch MwSt).
BlackSeven
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Ein Pessimist ist nicht einmal glücklich, wenn er unglücklich ist (Man Ray)
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23.01.2008, 08:39
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.11.2007
Ort: HALFING
Fahrzeug: E38,735i,9/99;E38,728i,6/96; vw-buggy,bj.69
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Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Die Versicherung müsste IMHO nach Gutachten abrechnen, unter Abzug der MwSt., bzw. die MwSt. nur für belegbare Rechnungen bzgl. der Reparatur zahlen.
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na,würd ich doch auch meinen. 2200 euro und wenn sie ihn selber kaufen 5500 euro? da wollen sie dich doch wohl ein bißchen übers ohr hauen. wenn die versicherung ihn kauft, wo ist da dann der teil,den du bekommst,weil du eine versicherung hast? ich nehme an,sie wollen dir da insgesamt 5500 euro geben inklusive alles wie leihwagen etc., das schreit förmlich nach rechtsanwalt,noch dazu,wo du nicht der schuldige bist,da muß ihn eh die versicherung zahlen. beschreib doch deinen wagen mal genauer. schöne grüße andi.
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23.01.2008, 09:36
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#13
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Neues Mitglied
Registriert seit: 05.01.2005
Ort:
Fahrzeug: e38 750i
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Noch ein Detail was ich vergessen habe zu nennen.
Mit "Versicherung" mein ich die der gegnerischen Partei. Wir waren an dem Unfall nicht schuld.
Ja Der Wagen ist gut gepflegt und weil es ein 750i ist hat er ja schon "ausstattung" in dem sinne also ledersitze in grau die auch gut in schuss sind, navi mit TV, tempomat usw
doch ich glaube das ist standat bei dem Modell. Einzig das große Sound system uns ein paar andere features sind extra.
Ich stell ehute abend mal ein paar bilder rein
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23.01.2008, 09:54
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: Selbstzünder
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Hallo,
hier geht glaube ich einiges durcheinander:
Wenn die Schuldfrage geklärt ist, bekommst Du Deinen Schaden von der gegnerischen Versicherung ersetzt.
1. Möglichkeit: Reparatur mit Rechnung, Versicherung zahlt (darf bis zu 130% des Wiederbeschaffungswerts betragen)
2. Möglichkeit: Abrechnung der Reparaturkosten nach Gutachten, dann allerdings ohne USt. Ob man repariert, kann man selbst entscheiden.
Dass die Versicherung selbst den Wagen kauft, halte ich für unwahrscheinlich. Wenn der Wagen aber ein wirtschaftlicher Totalschaden ist (Rep. teurer als Wiederbeschaffung), dann gibts noch die
3. Möglichkeit: Zahlung von Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert. Hier kommt es oft vor, dass der Wagen von der Versicherung in eine Unfallwagenbörse gestellt wird, das heißt Du bekommst über die Versicherung einen Aufkäufer vermittelt.
So müßte es nach meiner Erfahrung laufen, wobei man sich über Zahlen natürlich immer streiten kann.
@kain: Die Fahrertür habe ich übrigens noch stehen.
MfG
Chris
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Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd.
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23.01.2008, 10:38
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#15
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Gesperrt
Registriert seit: 15.04.2006
Ort:
Fahrzeug: suche e39 M54
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ich würde ihn reparieren lassen
da der wiederverkauf eines v12 bei den kommenden preisen immer schwerer wird, aber ca. 5000 eus von der versicherung währe mit persönlich für das 96er Modell zu wenig. Da wird ja meiner zeitgleich ja auch billiger und das tut dann auch weh...
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23.01.2008, 11:58
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#16
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Neues Mitglied
Registriert seit: 05.01.2005
Ort:
Fahrzeug: e38 750i
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Ja 5000 ist nicht die Masse aber bei mobile.de sind alle fahrzeuge die ähliche ausstattung und laufleistung haben in diesem bereich angesiedelt. Natürlich wäre es eine günstige variante sich die 2000irgendwas auszahlen zu lassen und für 200 euro 2 gebrauchte türen in der farbe zu kaufen und den rest ein wenig lackieren (zum teil reicht polieren) lassen.
NUR sehe ich eine große Gefahr das jetzt bei 220tkm langsam die reparaturen anfangen
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23.01.2008, 12:21
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#17
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Schammes
Registriert seit: 27.10.2005
Ort: Medernach
Fahrzeug: BMW 325 Cabrio E46
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Zitat:
Zitat von Kain
Ja
NUR sehe ich eine große Gefahr das jetzt bei 220tkm langsam die reparaturen anfangen
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Worauf du dich verlassen kannst wenn du bis jetzt noch heil durch gekommen bist.
Sag nur Fahrwerk,Kühler,Bremsscheiben Kats und mit ein wenig Pesch auch noch der Tank.
Grüsse
Jean-Marie
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23.01.2008, 12:33
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#18
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Gesperrt
Registriert seit: 15.04.2006
Ort:
Fahrzeug: suche e39 M54
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Zitat:
Zitat von Kain
...220tkm langsam die reparaturen anfangen
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nur verkaufn und nen M62 mit vollausstattung besorgen, wenn du die letzten 100tkm nicht viel in den v12 investiert hast - was eigentlich fast zu selten vorkommt 
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23.01.2008, 16:07
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#19
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.05.2005
Ort: Dresden
Fahrzeug: BMW 740i (E38), 4,4; 735i (E32) fürs Ziehen unserer großen Anhänger
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Zitat:
Zitat von ChrisMS
Hallo,
hier geht glaube ich einiges durcheinander:
Wenn die Schuldfrage geklärt ist, bekommst Du Deinen Schaden von der gegnerischen Versicherung ersetzt.
1. Möglichkeit: Reparatur mit Rechnung, Versicherung zahlt (darf bis zu 130% des Wiederbeschaffungswerts betragen)
2. Möglichkeit: Abrechnung der Reparaturkosten nach Gutachten, dann allerdings ohne USt. Ob man repariert, kann man selbst entscheiden.
Dass die Versicherung selbst den Wagen kauft, halte ich für unwahrscheinlich. Wenn der Wagen aber ein wirtschaftlicher Totalschaden ist (Rep. teurer als Wiederbeschaffung), dann gibts noch die
3. Möglichkeit: Zahlung von Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert. Hier kommt es oft vor, dass der Wagen von der Versicherung in eine Unfallwagenbörse gestellt wird, das heißt Du bekommst über die Versicherung einen Aufkäufer vermittelt.
So müßte es nach meiner Erfahrung laufen, wobei man sich über Zahlen natürlich immer streiten kann.
@kain: Die Fahrertür habe ich übrigens noch stehen.
MfG
Chris
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Hallo,
schließe mich Chris' Ausführungen an.
Außerdem kannst Du geltend machen:
1. Unkostenpauschale (30,-)
2. Gutachten
3. Anwalt
4. Nutzungsausfallentschädigung, wenn kein Leihwagen genommen wird
5. Nachher-Gutachten, falls Versicherung Beweis verlangt, daß Wagen fachgerecht repariert wurde.
Weniger zahlen als BMW verlangen würde, ist rechtswidrig (Porsche-Urteil), keine Regional-Abzüge u.ä.
zu 2.: unbedingt machen lassen
zu 3.: unbedingt nehmen !!!!! Kostet Dich als Nichtschuldigen keinen Cent!!! Keine Vorkasse o.ä. Muß alles sofort die gegnerische Vers. tragen!!!
Bei Fragen: u2u an mich, da ich zwar Jurist bin, aber nicht als Rechtsanwalt praktiziere.
Grüße Frank
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23.01.2008, 20:01
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#20
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Bimmer
Registriert seit: 03.06.2007
Ort: Kreis Borken
Fahrzeug: E38-735i Bj. 11.1996 Tatarini LPG 13,5L /100 Km und KIa Cee´d 1,6CRDI 4,5L/100Km
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Zitat:
Zitat von ChrisMS
Hallo,
hier geht glaube ich einiges durcheinander:
Wenn die Schuldfrage geklärt ist, bekommst Du Deinen Schaden von der gegnerischen Versicherung ersetzt.
1. Möglichkeit: Reparatur mit Rechnung, Versicherung zahlt (darf bis zu 130% des Wiederbeschaffungswerts betragen)
2. Möglichkeit: Abrechnung der Reparaturkosten nach Gutachten, dann allerdings ohne USt. Ob man repariert, kann man selbst entscheiden.
Dass die Versicherung selbst den Wagen kauft, halte ich für unwahrscheinlich. Wenn der Wagen aber ein wirtschaftlicher Totalschaden ist (Rep. teurer als Wiederbeschaffung), dann gibts noch die
3. Möglichkeit: Zahlung von Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert. Hier kommt es oft vor, dass der Wagen von der Versicherung in eine Unfallwagenbörse gestellt wird, das heißt Du bekommst über die Versicherung einen Aufkäufer vermittelt.
So müßte es nach meiner Erfahrung laufen, wobei man sich über Zahlen natürlich immer streiten kann.
@kain: Die Fahrertür habe ich übrigens noch stehen.
MfG
Chris
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Also deiner beschreibung nach würde ich auch sagen das die versicherung, versucht dich übers ohr zu hauen.
So wie der chris es beschrieben hat müsste es eigentlich normal ablaufen.
Ich würde mir an deiner stell die 4500 euro ohne Mwst. krallen und versuchen das Fahrzeug so los zu werden.
Wen du ne Rechtschutz hast würde ich nen Anwalt aufsuchen.
lg
edi
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