Bescheid weiss keiner. Der TÜV und Rennleitung wissen zwar bescheid, auf Anfrage, ob
weiße LED-Birnchen oder diese "Xenon"-Weißen Glühbirnchen eingebaut werden dürfen, wirst aber im Normalfall immer den Hinweis bekommen, dass das nicht zulässig ist. Das Problem hierbei ist einfach, dass es (besonders bei den LED-Nachrüstungen) neben der korrekten Farbwahl auch deutliche Unterschiede in der Helligkeit (stark beeinflusst durch den technisch realisierbaren Abstrahlwinkel) gibt - von Hersteller zu Hersteller. Bei Glühlampen in der klassischen Bauform gibt es da kaum Unterschiede.
Um eben speziell der Problematik der Helligkeit aus dem Weg zu gehen, kommt einfach stumpf diese Standard"ausrede".
Nun gibts ja auch noch einen gewissen Ermessensspielraum, den jeder TÜV-Prüfer und jeder Rennleiter im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften hat. Wenn man jetzt also grundsätzlich schon mal auf diese Spielereien mit kunterbunten Standlicht-Birnchen verzichtet, hat man schon mal die halbe Miete im Sack. Wenn nun bei der Wahl der Leuchtmittel auch noch eine Leuchtstärke gewählt wird, die den herkömmlichen Lämpchen in etwa entsprechen, ist es einfach nur noch bürokratische Sturheit, wenn ein Prüfer oder Rennleiter ein Standlicht mit LED-Lämpchen nicht akzeptiert.
Die Gesetzliche Vorgabe für Standlicht wurde ja bereits weiter vorn sinngemäß zitiert: weiß, bestimmte Leuchtkraft, Schaltzustände, Positionen
Wenn man es also bürokratisch genau nimmt, dürften die herkömmlichen Glühlämpchen ja auch nicht zugelassen sein: die leuchten nämlich gar nicht weiß
Von daher: ich hab mir nun die im Eingansposting verlinkten LED-Birnchen bestellt und werde schauen, wie sie sich machen. Wenn die eine annähernd ähnliche Helligkeit haben, wie die originalen Lämpchen und der Abstrahlwinkel auch noch passt, bleiben die drin. Die Position der Standlichteinrichtung selbst wird ja dabei nicht verändert. Hierbei wage ich dann sogar notfalls eine sachliche Diskussion mit dem TÜV-Prüfer im Juli, wenn mein Dickerchen an der Reihe ist
