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28.09.2005, 14:39
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#1
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Shogun
Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
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Export nach USA - Info
Das scheint nicht so einfach zu sein. Hier mal als Beispiel ein E34 M5.
Geht nur ueber einen registered Importer. Interessiertee mich gerade, weil ich eine Anfrage vorliegen habe von jemandem aus USA auf meinen Silver Highline.
Da sollte man am besten die Finger von lassen und die Teile einzeln nach USA verkaufen.
http://www.willz.ca/importeuropetousa.htm
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28.09.2005, 14:46
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#2
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Moderator
Registriert seit: 17.06.2002
Ort: Bedburg
Fahrzeug: E32 Highline & 750iL, E38 750iL 750iLS L7 730d, E23 732i, E30 Cabrio, R129, W126 280SE, 2x E46 Cabrio LPG, Alfa 916, Fiat 500 Vintage, X5 4.6is, XK8
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Export - Import
Hallo Erich!
Das sollte doch das Problem des Käufers sein, ob er die Kiste dann in USA angemeldet bekommt oder nicht. Denke mal, dass er den Highline dann aber auch in einer Garage zwecks Sammlung verschwinden lassen wird.
Bei Euch in Japan sind die Einfuhrbestimmungen jedenfalls nicht so streng. Schließlich konnte ich meinen E32 750iL ja problemlos an Dich exportieren. 
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Als Gott den Menschen erschuf, da war er bereits müde. - Das erklärt einiges. (Marc Twain)
Und merke! Wenn die Vorderachse poltert, erstmal Reset machen! (Mick)
Luxus ist nicht Überfluss, sondern die Perfektion des Notwendigen! (Henry Royce)
Wir können nicht beweisen, dass ein Auto eine Seele hat, aber wir können so handeln. (Porsche Classic)
if (AHNUNG == 0) { read FAQ; use SEARCH; use GOOGLE; } else { use brain; make post; }
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28.09.2005, 15:14
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.12.2003
Ort:
Fahrzeug: Buchloe
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Hier mal noch ein Link zum Thema von den Männern in Gelb.
Allerdings wüsste ich nicht, warum es nur über einen Registered Agent gehen sollte. Als Privatperson sollte man sich natürlich vorher schlau machen. Aber das ist in etwa so als wenn du ein Auto nach Deutschland einführen möchtest: Bestimmungen durchlesen, geeigneten Spediteur suchen, umbauen und dann auf zum (amerikanischen) TÜV.
Hockeyfreund
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28.09.2005, 15:34
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#4
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Shogun
Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
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das mit dem registered agent schreibt ja auch der ADAC.
Und das Auto ist noch keine 25 Jahre alt, sonst waere das alles einfacher. Hier mal die entsprechenden Auszuege:
Kraftfahrzeuge, die jünger als 25 Jahre sind, müssen den US-Sicherheitsbestimmungen entsprechen, die in dem Jahr in Kraft waren, in dem das Fahrzeug produziert wurde. Pkw, die nach dem 1. September 1973 produziert wurden, müssen außerdem der Stoßstangenvorschrift entsprechen.
-----------------
Üblicherweise muss der Einführer einen Vertrag mit einem Einfuhragenten des Verkehrsministeriums (RI) schließen, der das Fahrzeug allen US-Sicherheits- und Stoßstangenbestimmungen entsprechend umrüsten läßt und diese Änderungen bestätigt.
-------------------------
Bei Fahrzeugen ab Baujahr 1974, die zwar nach den Abgasvorschriften der Vereinigten Staaten hergestellt, aber außerhalb Nordamerikas gefahren wurden, kann es notwendig gewesen sein, die Abgassonde und/oder den Katalysator auszutauschen. Eine formelle Zollabwicklung ist notwendig, um sicherzustellen, dass diese Anforderung erfüllt wurde
-----------------Beispiel: Oben US Kat, unten EU Kat
Und Kalifornien steht eh ausser Frage. Da machen selbst die Amis einen Bogen drum rum. Ich habe oefter mal gelesen, dass sie sich sogar in anderen Staaten anmelden in USA, nur um diese Sachen zu umgehen.
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29.09.2005, 15:04
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#5
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Neues Mitglied
Registriert seit: 06.08.2005
Ort: Strasbourg
Fahrzeug: Audi.....
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exakt
Zitat:
Zitat von Erich
Das scheint nicht so einfach zu sein.
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das ist leider nur allzu wahr.
An einem "DOT/EPA approved registered and bonded" Importeur führt kein Weg vorbei, es sei denn, der Wagen kommt zu Ausstellungszwecken ins Land und soll dort nicht zum Straßenverkehr zugelassen werden.
Die Kosten einer zertifizierten Umrüstung sind enorm hoch (in jedem Fall müssen Beleuchtungsanlage und Katalysatoren neu, desweiteren sind Auflagen einzuhalten bezügl. OBDII, Stoßstangen, 3. Bremsleuchte, Kniepolster am Armaturenbrett, Fahrgestellnummer, Außenspiegel uswuswusw.). Mit mindestens US$10.000 muss gerechnet werden. Außerdem muß für die Dauer der Prozedur eine Kaution in Höhe des anderthalbfachen Zeitwerts (und den bestimmt der Zoll, nicht der Kaufvertrag!) hinterlegt werden.
Dazu noch ein Link der zuständigen US-Behörde: (man beachte das "gray market" im Titel!):
http://www.nhtsa.dot.gov/cars/rules/...t01092006.html
Hintergrund: Mitte der 80er Jahre (als der Dollar hoch stand) und in Europa noch Autos ohne Kat verbreitet waren, kamen Grauimporte vor allem von hochpreisigen europäischen Autos, die den US-Abgasbestimmungen nicht genügten, zu Tausenden ins Land. Das war sowohl den offiziellen Importeuren als auch der US-Regierung (EPA, DOT) ein Dorn im Auge. Deshalb wurde die zwangsweise Zwischenschaltung eines "RI"s eingeführt. Diese RIs stehen mit hohen Kautionen für die korrekte Abwicklung einer solchen Umrüstung gerade und lassen sich ihre Arbeit seeehr teuer bezahlen. Das Ziel wurde erreicht: es gibt nur noch ein paar Dutzend legale Importe pro Jahr, die meisten von Freaks, die z.B. die Euro-Version des E36 M3 mit 321 PS haben wollten oder auch in den USA nicht (mehr) vertretene Hersteller wie Alfa oder Morgan.
Noch ein Tip:
bei Fahrzeugen, die älter als fünfzehn Jahre sind (maßgebend ist der Tag der Herstellung), wäre ein Umweg über Kanada denkbar. In Kanada sind die Prozesse nicht ganz so langwierig und kompliziert, ein RI nicht nötig. Näheres auf der Webseite des kanadischen Verkehrsministeriums. Die Zulassung eines bereits in CDN zugelassenen Fahrzeugs in den USA ist normalerweise kein Problem.
Ich wollte bei einem längerem Aufenthalt auch mal mein Auto mitnehmen und dann "drüben" gut verkaufen. Das hab ich dann aber gaanz schnell verworfen.
Geändert von bhomburg (08.03.2006 um 14:13 Uhr).
Grund: tote Links aktualisiert
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30.09.2005, 02:00
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#6
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Shogun
Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
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Nicht zu vergessen der Stomp Test, der muss auch gehen. Also die Funktion dass man 5 x auf's Pedal tritt und dann im CC Leuchten in Intervallen angehen, die entsprechend gezaehlt werden muessen und dann in einer Liste abgelesen werden koennen. Details siehe meine Seite unten unter Stomp Test. Dies soll alle Codes zeigen, die Emissionsfragen betrifft.
Geht der Stomp Test nicht, keine Abnahme beim emission Test. Einige mit alten E32 in USA von 1988 oder frueher haben Probleme damit, da dies teilweise noch nicht eingefuehrt wurde.
Unter anderem von roadfly Patrick C 88 750, einer der Hauptmatadore da.
Selbst Canada ist nicht so einfach. Vor ein paar Monaten ist hier ein Bekannter nach Kanada zurueckgekehrt. War Diplomat von der Kanadischen Botschaft. Der hatte sich hier einen 750iL gekauft. Auch dem als Diplomat bliebe das alles nicht erspart, obwohl er das Auto zollfrei einfuehren durfte. Unter anderem Vollreinigung mit Dampfstrahler des kompletten Autos inkl Motorraum, damit auch ja keine Kruemel Erde mehr dran war.
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