


BMW 7er, Modell E38 |
 |
|
Varianten |
|
Detail-Infos |
|
Interaktiv |
|

- Anzeige -
|
 |

|
|
|

|
 |
|
16.08.2005, 12:41
|
#11
|
Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
|
Ihr habt komische Autos....meiner is Produktionsdatum einen Monat vor Erstzulassung... 
|
|
|
16.08.2005, 12:57
|
#12
|
Saxmann
Registriert seit: 11.01.2005
Ort: Hennef
Fahrzeug: BMW 728i (E38)
|
@all
Ich werde einfach mal bei dem Händler vorbeischneien und den mal damit konfrontieren. Mal seh'n wie die Reaktion ist. Ich werde mich aber eher nicht auf einen Rechtsstreit einlassen, da das Auto ja eigentlich astrein ist. Aber auslachen lass ich mich bestimmt nicht...
Viele Grüße,
Alex
|
|
|
16.08.2005, 13:13
|
#13
|
Mitglied
Registriert seit: 10.08.2005
Ort: Grasberg
Fahrzeug: E38 728i
|
Zitat:
Zitat von A.J.
Hallo zusammen,
jetzt brauche ich nochmal Eure Hilfe/Erfahrungen.
Dieses Thema wurde schon in einem anderen Thread angesprochen (Ab wann waren Kopfairbags Serie) hat aber nichts mit diesem Thread zu tun, so dass ich jetzt einen eigenen Thread darüber verfasse.
Es geht um den Tag der ersten Zulassung und dem tatsächlichen Produktionsdatum des Fahrzeugs.
Mein Bimmer ist EZ 3/2000, dass tatsächliche Produktionsdatum ist jedoch 9/98 (lt. VIN http://www.bmw-z1.com/VIN/VINdecode-e.cgi ).
Ich habe den Bimmer im Juni 2004 als Gebrauchtwagen von einem BMW Händler für ca. 20.000 € erworben. Der Preis erschien mir damals angemessen, da der Bimmer erst 54.000 km drauf hatte und reichlich Ausstattung hat.
Hätte ich natürlich gewusst, dass der Bimmer schon 9/98 produziert worden wäre, hätte ich mit Sicherheit diesen Preis nicht bezahlt.
Eingefügt habe ich auch ein Gerichtsurteil vom 15.10.2003, welches sich aber auf den Neuwagenverkauf bezieht.
Gerichtsurteil:
Neuwagen ist nur zwölf Monate fabrikneu
Autohändler dürfen Autos, die zwölf Monate nach ihrer Herstellung nicht verkauft wurden, nicht mehr als Neuwagen anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Die Richter gaben einem Käufer Recht, der einen Neuwagen, der bereits 19 Monate im Autohaus stand, reklamiert hatte.
In der Urteilsbegründung heißt es, durch die lange Standdauer werde der Wert des Autos gemindert. Es komme zu Materialermüdung, Oxydation und physikalischen Veränderungen. Deshalb könne man nach mehr als zwölf Monaten in der Regel nicht mehr von einem fabrikneuen Wagen sprechen. Voraussetzung für ein fabrikneues Fahrzeug ist außerdem, dass das Modell noch unverändert hergestellt wird und es durch die Standzeit keine Mängel aufweist.
Im konkreten Fall hatte ein Mann im Juni 2000 ein Auto für mehr als 53.000 Mark bestellt und sechs Wochen später auch erhalten. Allerdings war das Fahrzeug bereits anderthalb Jahre vorher, im November 1998, hergestellt worden. Aufgefallen war ihm das, weil bei seinem Auto bestimmte Kleinigkeiten wie Radio oder Sitzbezüge anders waren als in neueren Wagen desselben Modells. Der Mann kann den Vertrag jetzt rückgängig machen.
(Az. BGH VIII ZR 227/02 Urteil vom 15. Oktober 2003)
Dazu jetzt meine Frage:
Ist es auch möglich dieses Urteil auf den Gebrauchtwagenkauf zu übertragen, oder muss ich mich jetzt damit abfinden mit einem Fahrzeug zu fahren welches schon 1,5 Jahre älter ist als der Tag der ersten Zulassung?
Es geht mir nicht darum den Bimmer zurückzugeben, aber eine Anfechtung des Vertrags in Bezug auf den Kaufpreis erscheint mir gar nicht so abwägig, oder irre ich mich da?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe und
viele Grüße,
Alex
|
HI.Hab grad mal versucht meine Fahrgestellnr. einzugeben, klappt nicht. Ich geb die mal durch vielleicht mach ich was falsch. WBAGJ 81070DL07146/ 4 Mfg. B.S
|
|
|
16.08.2005, 13:15
|
#14
|
Mr. Diesel
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
|
du darfst nur das "DL07146" eingeben, dann gehts auch
mfg Benni
|
|
|
16.08.2005, 13:19
|
#15
|
Mitglied
Registriert seit: 10.08.2005
Ort: Grasberg
Fahrzeug: E38 728i
|
Ah so! Dacht schon die hätten mir statt n 7er nen 5er Bj84 verkauft
|
|
|
16.08.2005, 13:24
|
#16
|
Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
|
Zitat:
Zitat von Britney
Ah so! Dacht schon die hätten mir statt n 7er nen 5er Bj84 verkauft
|
740iL ( 740iLM62 )
Production date 1997 / 06
Funzt doch einwandfrei... 
|
|
|
16.08.2005, 13:33
|
#17
|
Camaro-Infizierter
Registriert seit: 23.05.2005
Ort: Elsfleth
Fahrzeug: Chevrolet Camaro 6.2 V8 L99 MY2014
|
Und ich bekomme nur folgende Antwort:
"Sorry, We could not process your request.
Reason : Request was rejected from this IP address ( 212.6.124.40 )
May be you are using anonymous proxy server."
Kann mal bitte Jemand meine Nummer eintippern? DN49809
Danke 
__________________
Das Leben ist ein scheiss Spiel - aber die Grafik ist saugeil!
Aktueller Verbrauch:
|
|
|
16.08.2005, 13:40
|
#18
|
Saxmann
Registriert seit: 11.01.2005
Ort: Hennef
Fahrzeug: BMW 728i (E38)
|
Zitat:
Zitat von SoulOfDarkness
Und ich bekomme nur folgende Antwort:
"Sorry, We could not process your request.
Reason : Request was rejected from this IP address ( 212.6.124.40 )
May be you are using anonymous proxy server."
Kann mal bitte Jemand meine Nummer eintippern? DN49809
Danke 
|
Ging bei mir zuerst auch nicht, habs dann auf meinem PC zu Hause versucht, da gings. Ich kann Dir aber im Moment leider nicht helfen, da ich zur Zeit nicht an meinem PC zu Hause bin. Falls Dir bis heute abend keiner helfen konnte, geb ich die Nummer heute abend ein und poste sie dann.
Viele Grüße,
Alex
|
|
|
16.08.2005, 13:51
|
#19
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.11.2004
Ort:
Fahrzeug: 11
|
@ SoulOfDarkness
U2U for you
lg Harald
|
|
|
16.08.2005, 15:34
|
#20
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.12.2004
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: 740i
|
ich denke auch solange beiom kaufvertrag die erstzulassung angegeben ist hat man da keine chance.
habe gerade bei meinem kaufvertrag auch nachgeschaut da spielen in etwa auch 6 monate unterschied mit.
__________________
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|