


BMW 7er, Modell E38 |
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02.03.2005, 00:45
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#21
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Neues Mitglied
Registriert seit: 31.01.2005
Ort: Heilbronn
Fahrzeug:
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Würdest du mit 0,5 Promille BAK sogar jemanden konkret an Leib und Leben gefährden bzw. schädigen oder bedeutende Sachwerte (Rechtsprechung spricht von über 1500 Euro) schädigen, dann bedeutet das schon ne Gefährdung des Straßenverkehrs und wird ungleich höher bestraft.
Mit 0,5 Promille BAK und sog. alkoholbedingten Ausfallerscheinungen beim Fahren ohne jemanden zu gefährden oder Ähnliches, DAS ist ne folgenlose Trunkenheitsfahrt nach dem StGB und KEINE Ordnungswidrigkeit mehr. Owi isses nur, wenn du ganz normal mit 0,5 Promille fährst!!!
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02.03.2005, 00:56
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#22
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.12.2003
Ort:
Fahrzeug: BMW
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Zitat:
Zitat von Zwölfender
Ansonsten würde ich dir ganz sicher mal gaaaaaaaaaaanz tief auf den "Zahn fühlen" wenn du mir als DEUTSCHER eine PL-FE zeigen würdest!!!
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Wie meinst du das jetzt genau?
Ich habe nichts zu verbergen, und auch wenn ich mit PL schein in Deutschland fahre, who cars? Ich hab nichts gemacht, von daher kann die Rennleitung machen was sie will da sie nichts gegen bzw. über mich finden werden!
Ich verbringe etwa 6 Monate in England pro Jahr, 5 in Polen und 1 zu Hause in Deutschland!
Und wie gesagt, der Lappen ist vollkommen legitim, es gibt nichts illegales oder underlaubtes an der Sache, der Wohnsitz ist gemeldet und gut!
EDIT:
Zitat:
Zitat von Zwölfender
Würdest du mit 0,5 Promille BAK sogar jemanden konkret an Leib und Leben gefährden bzw. schädigen oder bedeutende Sachwerte (Rechtsprechung spricht von über 1500 Euro) schädigen, dann bedeutet das schon ne Gefährdung des Straßenverkehrs und wird ungleich höher bestraft.
Mit 0,5 Promille BAK und sog. alkoholbedingten Ausfallerscheinungen beim Fahren ohne jemanden zu gefährden oder Ähnliches, DAS ist ne folgenlose Trunkenheitsfahrt nach dem StGB und KEINE Ordnungswidrigkeit mehr. Owi isses nur, wenn du ganz normal mit 0,5 Promille fährst!!!
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Meine Güte die Deutsche Rechtssprechung ist ein Müll, nicht zu fassen.
Die Leute die das alles "erfunden" haben hatten entweder zu viel Zeit oder sind einfach nur bekloppt....
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02.03.2005, 01:03
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#23
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...na sag ich doch!!!
Registriert seit: 09.02.2004
Ort: Berlin / Brandenburg
Fahrzeug: E30-Cabrio, W212
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So und hier mal ganz genau:
Klick
Klack
Gruß
heppinger
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02.03.2005, 01:08
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#24
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...na sag ich doch!!!
Registriert seit: 09.02.2004
Ort: Berlin / Brandenburg
Fahrzeug: E30-Cabrio, W212
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Zitat:
Zitat von BMW-7er
Die Leute die das alles "erfunden" haben hatten entweder zu viel Zeit oder sind einfach nur bekloppt....
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Nee, schlaue Leute!!
Bei Alkohol im Straßenverkehr hört bei mir die "Freundschaft" auf...
Zur Info: Die Ausfallerscheinungen stellt ein Arzt fest, nicht die Polizei!
Und wenn die jemand mit 0,5 Promille hat, so sind wir uns wohl einig, dass diese Person nichts im Straßenverkehr zu suchen hat!!!
Gruß
heppinger
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02.03.2005, 01:28
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#25
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.12.2003
Ort:
Fahrzeug: BMW
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Zitat:
Zitat von heppinger
Nee, schlaue Leute!!
Bei Alkohol im Straßenverkehr hört bei mir die "Freundschaft" auf...
Zur Info: Die Ausfallerscheinungen stellt ein Arzt fest, nicht die Polizei!
Und wenn die jemand mit 0,5 Promille hat, so sind wir uns wohl einig, dass diese Person nichts im Straßenverkehr zu suchen hat!!!
Gruß
heppinger
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Da gebe ich dir Absolut recht!
Und was da im Auto Bild bericht steht - die Leute die da rübergerannt sind haben es gemacht weil sie es in Deutschland nicht mehr machen durften, ich könnte meinen Lappen überall machen (auf Deutschland, Polen und England bezogen). Da ich es ja nicht in Polen mache weil ich etwas zu verbergen habe/hatte!
Und wenn mir 3 Anwälte die dieses Problem für mich untersucht haben, 2 Polnische und 1 Deutscher das Grüne Licht geben vertraue ich den einfach mal...
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02.03.2005, 07:14
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#26
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...na sag ich doch!!!
Registriert seit: 09.02.2004
Ort: Berlin / Brandenburg
Fahrzeug: E30-Cabrio, W212
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Zitat:
Zitat von BMW-7er
Da gebe ich dir Absolut recht!
Und was da im Auto Bild bericht steht - die Leute die da rübergerannt sind haben es gemacht weil sie es in Deutschland nicht mehr machen durften, ich könnte meinen Lappen überall machen (auf Deutschland, Polen und England bezogen). Da ich es ja nicht in Polen mache weil ich etwas zu verbergen habe/hatte!
Und wenn mir 3 Anwälte die dieses Problem für mich untersucht haben, 2 Polnische und 1 Deutscher das Grüne Licht geben vertraue ich den einfach mal...
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Es war ja nicht auf Dich bezogen! Wenn Du in Polen einen 2.Wohnsitz hast und dort den Führerschein aus "kostengründen" machst ist es doch OK!
Gibt ja auch genug Leute, die im EU Ausland ein Auto kaufen.
Und die "Ferienfahrschüler" (die sind hier im negativen Sinne gemeint) bekommen in deutschland meistens eh keinen Führerschein ohne MPU!!
Gruß
heppinger
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03.03.2005, 07:13
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#27
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Neues Mitglied
Registriert seit: 31.01.2005
Ort: Heilbronn
Fahrzeug:
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Zitat:
Zitat von heppinger
Nee, schlaue Leute!!
Bei Alkohol im Straßenverkehr hört bei mir die "Freundschaft" auf...
Zur Info: Die Ausfallerscheinungen stellt ein Arzt fest, nicht die Polizei!
Und wenn die jemand mit 0,5 Promille hat, so sind wir uns wohl einig, dass diese Person nichts im Straßenverkehr zu suchen hat!!!
Gruß
heppinger
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Hallo Hepp!
Leider Falsch... der Arzt stellt in seinem ärztlichen Berich lediglich die gesundheitliche und psychische Situation des Beschuldigten fest bei der Blutprobe.. wie der Typ sich während dem Fahren und bei der Kontrolle verhalten hat, das kann NUR die Polizei aktenkundig machen und sie entscheidet dann auch, ob eine Owi vorliegt oder eine Straftat.. Es kommt auf die Argumantation des Beamten an, WAS vorliegt!!! Arzt ist nur zuständig um legal an Blut zu kommen! grins
Glaub mir,, ich habe schon viel BLUT von Probanden gesehn! lach
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03.03.2005, 08:58
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#28
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Mitglied
Registriert seit: 24.06.2004
Ort: Kuala Lumpur
Fahrzeug: 850CiA
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Zitat:
Zitat von BMW-7er
...Und wenn mir 3 Anwälte die dieses Problem für mich untersucht haben, 2 Polnische und 1 Deutscher das Grüne Licht geben vertraue ich den einfach mal...
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wenn deine Anwälte sich da nicht verguckt haben - nach den neuen EU-Richtlinien muss du min 6Monate im Land verbringen bevor du den Lapen machen darfst, sonst dürfen die EU-Länder den Lapen erst gar nicht ausstellen/zur Prüfung zulassen und das Ding ist beim Ersten vergehen wieder weg und Fahrschule macht neuerdings zu (vom Amtswegen in PL oder auch CZ).
Und es gibt genug Länder wo es gilt 0,0 promile
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05.03.2005, 18:06
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#29
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Gast
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Zitat:
Zitat von Zwölfender
Hallo Hepp!
Leider Falsch... der Arzt stellt in seinem ärztlichen Berich lediglich die gesundheitliche und psychische Situation des Beschuldigten fest bei der Blutprobe.. wie der Typ sich während dem Fahren und bei der Kontrolle verhalten hat, das kann NUR die Polizei aktenkundig machen und sie entscheidet dann auch, ob eine Owi vorliegt oder eine Straftat.. Es kommt auf die Argumantation des Beamten an, WAS vorliegt!!! Arzt ist nur zuständig um legal an Blut zu kommen! grins
Glaub mir,, ich habe schon viel BLUT von Probanden gesehn! lach
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Nu lass uns nich doof sterben, verrat endlich, was Du so machst. Du bist ja ein "Profi" wie Du selber schreibst.
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06.03.2005, 08:31
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#30
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 03.02.2004
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: BMW 530D
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Hi,
ich möchte euch anhand eines Beispieles zeigen was ich von der MPU halte:
Ein guter Freund von mir ist betrunken durch den Park mit dem Fahrrad gefahren.
Die Polizei hat ihn erwischt : 12Monate Fahrverbot, MPU, 1200€ Strafe,
800€ MPU, Aufbaukurs 400€
An diesen Tag ist seine Mutter mit 53jahren an Krebs gestorben
Er konnte auch nachweisen das er sonst nichts Trinkt (Lebrwerte usw.)
Da er auch eine Alkohol Allergie hat konnte der Arzt auch bescheinigen
das er auch nicht zu den Wiederholungstätern gehört.
Wenn jemand rotz besoffen fährt und eine gefährdung darstellt solte
ihm der Schein entzogen werden aber was ist wenn man um 3Uhr Nachts
durch den Park fährt (mit dem Fahrrad) wo soll da die Gefährdung liegen
P.S. @ BMW 7er
Ich komme bei dir um die ecke aus Gdingen (Gdynia)
__________________
Gruß Martin
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