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22.01.2005, 19:18
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#1
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Mr. Diesel
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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295/30 ZR18 zulässig?
Hallöchen..
möcht jetzt gern im Frühling die Socken von meinem E32 auf meinen E38 ziehen. Wollte nun wissen ob ich die Reifengröße überhaupt eingetragen bekomme und ob sich das ganze überhaupt mit ABS und Tacho verträgt..
VA: 10x18 ET 0, 255/35 ZR18
HA: 13x18 ET-10 295/30ZR 18
mfg Benni
PS: natürlich soll er dann noch mit KAW 60/25 runter. ich hoff das passt ohne weiteres
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22.01.2005, 19:24
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#2
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Senior- Moderator
Registriert seit: 25.03.2004
Ort: Braunau/Inn
Fahrzeug: 911 992
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Hi Benni,
mit Tacho und ABS wirst du null Probleme haben VA/HA sind fast identisch laut Tacho Kalkulator...
Die Differenz zur Serienbereifung liegt bei 2,9 Prozent, also würde das TÜV -mäßig auch klappen. Allerdings weiß ich nicht ob du die "schmalen" Socken hinten so ohne weiteres reinbekommst.
Und ob du ein Gutachten zu deinen Felgen Reifen hast??
Hier der LINK zum Kalkulator.
Grüße,
Chris
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22.01.2005, 19:45
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#3
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Mr. Diesel
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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ah, das ist ja schön zu hören. wieviel % abweichung zwischen VA und HA verträgt denn das ABS?
mfg
PS: nein, hab zu den Dingern nur ein Materialgutachten. was erwartet mich da?
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22.01.2005, 19:54
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#4
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Mr. Diesel
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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wenn ich größe aber eingebe, habe ich zwischen den achsen ne diferenz von 0,2%, aber zu den originalen Socken von fast 10%!!! das ist auch noch zulässig=?=?=
mfg
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22.01.2005, 19:59
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#5
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LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
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Ich sehe da eher ein Problem mit der Freigabe für einen 295er Reifen auf der 13 Zoll  Liegt eine Freigabe vom Hersteller vor?
Gruß
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22.01.2005, 20:02
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#6
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Senior- Moderator
Registriert seit: 25.03.2004
Ort: Braunau/Inn
Fahrzeug: 911 992
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au.. da hab ich mich vertippt..zwischen org. 215/65/16 und den 295/30/18er ist eine Differenz von 5.882 Prozent.
D.h. dein neuer Radsatz ist um einiges kleiner vom Abrollumfang: 68.11 zu 62.879. Ob das der TÜV durchgehen lässt??
Du findest aber im Netz eine genaue TÜV tolerierte Toleranz. Google mal, ich hab das auch schon mal gebraucht und gefunden.
Die Toleranz VA zur HA liegt bei 0.237 Prozent, das liegt in der Toleranz des ABS. Glaube so um die 2% ist die Hürde...
Grüße
Chris
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22.01.2005, 20:12
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#7
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Mr. Diesel
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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ok, werd ich mal suchen.. trotzdem danke.
zu den reifen: laut händler gibt es deswegen keine probleme. hab "nur" 295er weil die einfach erheblich günstiger sind wie 305er oder 315er. hatte zuerst auf den 10x18 235er drauf. wäre auch gegangen, sah aber scheiße aus. war richtig ein spalt zwischen felge und reifen 
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22.01.2005, 20:23
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#8
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Mr. Diesel
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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hab das gerade in nem forum gefunden. anscheinend gibt es die 7% regel vom skalenendwert nicht mehr.
mfg Benni
Die zulässige Tachoabweichung beträgt 10%+ 4 km/h. Die 7% vom Skalenendwert in den oberen 2/3 des Anzeigebereiches gibt's nicht mehr in der StVZO.
Gruß
Claudia
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