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03.10.2004, 23:19
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
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Ich dachte bei einer ABE wäre diese nur mitzuführen ... und eine Eintragung nur nötig wenn man ein Teilegutachten hat !??? Habe zum beispiel von meinen Felgen ein Telegutachten gehabt und diese eintragen lassen. Der Spoiler hat aber eine ABE, welche nur auf Verlangen nachzuweisen ist. Natürlich müssen die Auflagen die darin stehen erfüllt sein.
Gruß
Frank
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03.10.2004, 23:25
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.09.2003
Ort: Werdau
Fahrzeug: BMW Z4 3.0 SMG
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Felgen sind sicherheitsrelevante Bauteile. Mit der Abnahme wird ja nicht nur kontrolliert ob du sie fahren darfst sondern auch ob sie korrekt montiert sind.
Also nicht schleifen etc..
So kann ich mir das mit der Abnahme nur erklären.
Kay
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04.10.2004, 05:24
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#13
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V8 Allrad
Registriert seit: 25.10.2003
Ort: Ahrensfelde
Fahrzeug: Audi A8 4.2 Quattro Bj:03,740iA Bj:94(meiner Frau),E91 320d LCI Bj.09,Yamaha XJR 1300 Bj.12
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Zitat:
Zitat von Schulle
Na das ist je jetzt mal ein zufall...
Ich heiße auch Stefan und habe mir auch vor 3Tagen 20er alpina´s gekauft und rangeschraubt!
Also bei mir schleifen die nicht! Und zum eintagen, du musst die auf jeden fall vom TÜV abnehmen lassen und zwar direkt bei der DEKRA. Diese felgen kann kein "gewöhnlicher" TÜV-er eintragen. (nach §21)
Machst du es nicht legen dir die grün-weißen die Kiste still! Also mach es lieber und dabei wird sich sicher auch rausstellen was da schleift! Eintragen kostet ca 60-70 Euro.
Hoffe ich konnt dir helfen
GRU?
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Hi Schulle,
sag mal hast du zufällig 18 Zoll M-Parallelspeiche bei ebay(Artikelstandort Eissenhüttenstadt) verkauft die gestern ausgelaufen sind?
habe leider das nde der Auktion verschlafen.
Grüsse Silvio
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04.10.2004, 13:23
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.09.2004
Ort:
Fahrzeug: Mercedes W22o S500
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Ja das waren meine Felgen! Sind für 855euro´s weg! Hab selber gestaunt, Hätte sie auch für 700 weggegeben... Der sie ersteigert hat, hat sich aber noch nicht gemeldet, ich hoffe doch das macht er noch!
Warum, woher kommst de denn, kennst mich?
Gruß
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04.10.2004, 13:47
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#15
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.04.2004
Ort: Erlangen
Fahrzeug: CL600
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[quote=schwerinerhof]Hallo,
ich habe mir vor zwei Tagen meinen neuen Alpina 20 "Radsatz angeschraubt.
Frage 1:
Warum Schleifen die Vorderräder beim Rückwärtsfahren bei gleichzeitigem Einlenken (nicht mal stark) ein wenig am inneren Kotflügel und beim Vorwärtsfahren nicht???
Zu 1: Schleifen sie in beiden Richtungen, wenn nur in einer, lass deine Spur sauber ausmitteln. Wenn in beiden Lenkanschläge einschweissen lassen, hat der B12 übrigens.
Boogie
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05.10.2004, 18:43
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#16
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V8 Allrad
Registriert seit: 25.10.2003
Ort: Ahrensfelde
Fahrzeug: Audi A8 4.2 Quattro Bj:03,740iA Bj:94(meiner Frau),E91 320d LCI Bj.09,Yamaha XJR 1300 Bj.12
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@ Schulle,
sollte der sich nich melden,dann sag mir bescheid wegen der Räder.
Habe ich nur mitbekommen durch dein Beitrag hier und das Angebot bei ebay.
Artikelstandort:EHS.
So viele E38 Fahrer wirds wohl nich geben in Eisenhüttenstadt dachte ich mir.
Grüsse Silvio
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05.10.2004, 19:23
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#17
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Gast
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Zitat:
Zitat von Hooch
Wieso denn nicht TÜV, sondern DEKRA ? Und warum sollte die kein "gewöhnlicher TÜVer" eintragen können ? Ausserdem dacht ich, wenn eine ABE dabei ist, muss man sowieso nix eintragen lassen 
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Also:
Eintragen darf das jeder amtlich anerkannte Sachverständige.
Es ist allerdings ein weitverbreiteter Irrglaube, dass eine ABE in jedem Fall die Eintragung (-->"ANBAUABNAHME") ersetzt!Wie kommt ihr da immer drauf?!??
Wer LESEN kann ist hier klar im Vorteil, denn es steht IN DER ABE drin, ob Eintragung oder nicht!
Beipiel: Sonderlenkrad mit ABE - nur gültig in Verbindung mit Serienreifen!
Bei anderer Bereifung ist eine Abnahme erforderlich. Derer Beispiele gibt es unzählige!
Also: Erst lesen, dann montieren und danach eintragen lassen (wenn erforderlich). Ansonsten 50 Euro, 3 Punkte für Fahrer UND Halter!!
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05.10.2004, 19:32
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#18
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LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
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Zitat:
Zitat von John McClane
Also:
Eintragen darf das jeder amtlich anerkannte Sachverständige.
Es ist allerdings ein weitverbreiteter Irrglaube, dass eine ABE in jedem Fall die Eintragung (-->"ANBAUABNAHME") ersetzt!Wie kommt ihr da immer drauf?!??
Wer LESEN kann ist hier klar im Vorteil, denn es steht IN DER ABE drin, ob Eintragung oder nicht!
Beipiel: Sonderlenkrad mit ABE - nur gültig in Verbindung mit Serienreifen!
Bei anderer Bereifung ist eine Abnahme erforderlich. Derer Beispiele gibt es unzählige!
Also: Erst lesen, dann montieren und danach eintragen lassen (wenn erforderlich). Ansonsten 50 Euro, 3 Punkte für Fahrer UND Halter!!
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NEIN!!!!!!!!!!!!! Eine ABE muss NIE eingetragen werden. (Wenn Auflagen erfüllt werden)
Ich glaube ich mache jetzt eine Nachschulung bei der Polizei
Gruß
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05.10.2004, 19:39
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#19
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.09.2004
Ort:
Fahrzeug: Mercedes W22o S500
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Also raffael, dann bau dir mal Felgen rauf die nicht bei dir eingetragen sind und zu denen du eine ABE hast und fahr mal durch Berlin. Der erste Polizist legt dir das auto sofort still! Mit Plakette abkratzen usw.... (Ist schon mehreren meiner leute passiert!)
Wenn das bei euch in München so ist dann zieh ich sofort um!
Und was auch nicht stimmt ist das zb. Felgen die nach §21 eingetragen werden müssen jeder beliebige tüv-er eintragen kann! DAS STIMMT NICHT!!! Ich hab´s schon bei mehrern auto´s hinter mir und jetzt wieder vor mir!
BYE
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05.10.2004, 19:42
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#20
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LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
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Zitat:
Zitat von Schulle
Also raffael, dann bau dir mal Felgen rauf die nicht bei dir eingetragen sind und zu denen du eine ABE hast und fahr mal durch Berlin. Der erste Polizist legt dir das auto sofort still! Mit Plakette abkratzen usw.... (Ist schon mehreren meiner leute passiert!)
Wenn das bei euch in München so ist dann zieh ich sofort um!
Und was auch nicht stimmt ist das zb. Felgen die nach §21 eingetragen werden müssen jeder beliebige tüv-er eintragen kann! DAS STIMMT NICHT!!! Ich hab´s schon bei mehrern auto´s hinter mir und jetzt wieder vor mir!
BYE
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Gegenfrage .....welche Felgen haben eine ABE
Felgen haben doch Tuev-Gutachten und keine ABE. Und warum muss ich eine ABE eintragen  Wo ist dann der Unterschied zum Tuev Gutachten
Gruss
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