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03.10.2004, 20:31
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#1
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Weniger ist Mehr
Registriert seit: 27.11.2003
Ort: Seebad Kühlungsborn
Fahrzeug: 730D 10/00
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Neue Alpinas 20 "
Hallo,
ich habe mir vor zwei Tagen meinen neuen Alpina 20 "Radsatz angeschraubt.
Frage 1:
Warum Schleifen die Vorderräder beim Rückwärtsfahren bei gleichzeitigem Einlenken (nicht mal stark) ein wenig am inneren Kotflügel und beim Vorwärtsfahren nicht???
Frage 2:
Ich habe bei der Lieferung ein Gutachten sowie eine ABE bekommen. Muß ich die Dinger jetzt trotzdem noch beim TÜV eintragen lassen?
Ich habe vieles durchsucht , aber kein Thread gefunden, der hierauf eine Antwort gibt bzw. ich kann nicht lesen !
Danke Stefan
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03.10.2004, 20:44
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.09.2004
Ort:
Fahrzeug: Mercedes W22o S500
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Na das ist je jetzt mal ein zufall...
Ich heiße auch Stefan und habe mir auch vor 3Tagen 20er alpina´s gekauft und rangeschraubt!
Also bei mir schleifen die nicht! Und zum eintagen, du musst die auf jeden fall vom TÜV abnehmen lassen und zwar direkt bei der DEKRA. Diese felgen kann kein "gewöhnlicher" TÜV-er eintragen. (nach §21)
Machst du es nicht legen dir die grün-weißen die Kiste still! Also mach es lieber und dabei wird sich sicher auch rausstellen was da schleift! Eintragen kostet ca 60-70 Euro.
Hoffe ich konnt dir helfen
GRU?
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03.10.2004, 20:55
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#3
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oben ohne
Registriert seit: 17.12.2003
Ort: Oberfranken
Fahrzeug: 991 Cabrio, A6 (4G) Avant
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Zitat:
Zitat von Schulle
...
Und zum eintagen, du musst die auf jeden fall vom TÜV abnehmen lassen und zwar direkt bei der DEKRA. Diese felgen kann kein "gewöhnlicher" TÜV-er eintragen. (nach §21)
...
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Wieso denn nicht TÜV, sondern DEKRA ? Und warum sollte die kein "gewöhnlicher TÜVer" eintragen können ? Ausserdem dacht ich, wenn eine ABE dabei ist, muss man sowieso nix eintragen lassen 
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03.10.2004, 21:12
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.05.2002
Ort: Rheinland-Pfalz
Fahrzeug: E38
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Also bei mir schleift´s komischerweise vorne auch recht heftig
Beim TÜV war ich noch gar nit, was er nicht weiß, macht ihn nicht heiß
Grüße
7er Fan
__________________
327g CO2/km Freude am Fahren
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03.10.2004, 21:15
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#5
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V12 Lacht nach V8 N8
Registriert seit: 26.09.2004
Ort:
Fahrzeug: 750IL E38 V12
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Zitat:
Zitat von 7er Fan
Also bei mir schleift´s komischerweise vorne auch recht heftig
Beim TÜV war ich noch gar nit, was er nicht weiß, macht ihn nicht heiß
Grüße
7er Fan
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Schleifende Räder keine Tüv abnahme
manche lernen es nie
aber Lehrgeld hat noch keinem geschadet
Greetz Snoopy
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03.10.2004, 21:17
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#6
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LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
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Zitat:
Zitat von Hooch
Wieso denn nicht TÜV, sondern DEKRA ? Und warum sollte die kein "gewöhnlicher TÜVer" eintragen können ? Ausserdem dacht ich, wenn eine ABE dabei ist, muss man sowieso nix eintragen lassen 
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Wenn die Felgengrösse bzw. Reifengrösse abweichend dem ist, was im Schein steht, können die Räder keine ABE haben ....sondern verfügen über ein TÜV Gutachten.
Gruß
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03.10.2004, 21:31
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.09.2004
Ort:
Fahrzeug: Mercedes W22o S500
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Ich meinte das diese 20zoll Alpina Felgen nicht jeder "normale" tüv-prüfer abnehmen kann! Versuch es und frage den tüv-prüfer, er wird es dir genau erklären.
Und Alufelgen müssen immer eingetragen werden! IMMER!!! Genau wie andere Federn oder komplettfahrwerke! Du brauchst nur mal ein unverschuldeten Unfall haben, sind die felgen nicht eingetragen und das kommt raus, kann es dir passieren das du teilschuld bekommst!
Gruß
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03.10.2004, 21:34
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#8
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...der mit dem Benz tanzt
Registriert seit: 31.03.2004
Ort: Hemer
Fahrzeug: E32-730iA-R6 M30B30 09/93-Zul. 27.09.1993, Klimaautomatik
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Zitat:
Zitat von Schulle
du musst die auf jeden fall vom TÜV abnehmen lassen und zwar direkt bei der DEKRA. Diese felgen kann kein "gewöhnlicher" TÜV-er eintragen. (nach §21)
GRU?
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wenn es sich um die neuen bundesländer handelt, ist die DEKRA zuständig, der TÜV darf nicht.
in den alten bundesländern ist es genau umgekehrt.
die beiden haben den kuchen so unter sich aufgeteilt.
__________________
Grüsse an Alle.
Ekki, der aus Faulheit meist nur klein schreibt
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rollst Du noch, oder....
fährst du schon BMW ???
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03.10.2004, 22:56
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.09.2003
Ort: Werdau
Fahrzeug: BMW Z4 3.0 SMG
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Hi,
bist du dir sicher dass die Alpina unbedingt nach §21 abgenommen werden müssen?
Ich dachte, dass dies nur bei Verbindungsabnahmen der Fall ist. Also Felgen in Verbindung mit einem anderen Fahrwerk. Aber wenn es sich nur um die Felgen auf einen sonst originalen E38 handelt müsste das doch jede andere Prüfstelle machen können.
Oder liegt es daran dass das TÜV-Gutachten/ABE nur für den B12 gilt?
Gruß
Kay
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03.10.2004, 23:08
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.09.2004
Ort:
Fahrzeug: Mercedes W22o S500
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Ja, bin mir sicher! 100%!
Der vorbesitzer meiner Alpina´s hat es hinter sich und ich hab es die woche vor mir! 100%ig!
Ist doch aber nich weiter schlimm, kostet nur paar euro´s mehr...
Gruß
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