


BMW 7er, Modell E32 |
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28.01.2014, 21:27
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#1
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Ruhe in Frieden Rottaler2
Registriert seit: 14.10.2002
Ort: Ainring / Bayern
Fahrzeug: 740i E32 Bj. 04/92, 740i E38 Bj. 09/96 & 320i E46 (Winterauddo)
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Positionsleuchten legal oder nicht legal
Die originale US-Version mit vorne orange und hinten rot sieht einfach stimmig aus, da die hinteren mit dem ebenfalls roten Rücklicht harmonieren. Dank deutscher Gesetzgebung ist dies jedoch leider nicht erlaubt.
Ich fuhr lange mit den US-Blinkern rum, bis es ein einzelner Polizist auf mich abgesehen hatte.  Wenn ich mir machen LKWs ansehe, welche gefühlte 100.000 Lichter an der Front montiert haben... 
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28.01.2014, 21:33
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#2
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750i powered by ROTTALER2
Registriert seit: 23.03.2005
Ort: bei Marburg
Fahrzeug: 750iL Highline ( PD 2.93 ) 750i ( PD 10.91 )
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Michi, ich habe mal mit einem TÜV Ingenieur gesprochen, er meinte damals vorn
orange und hinten rot ist regulär nicht zulässig.
Einzig rundum alle in orange,das wäre u.U. möglich,da es ja auch bei diversen
Autos eh so verbaut wurde. Einige Volvo Modelle als Beispiel.
Viele Grüsse
Peter
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28.01.2014, 21:44
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#3
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
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Sagen wir es so:
Orangene Posis sind oft geduldet bzw. werden bei TÜV/Kontrollen gerne mal übersehen/ignoriert.
Legal sind sie nicht, da ein E-Prüfzeichen fehlt.
Generell gilt: Seitenmarkierungsleuchten sind erlaubt, wenn sie ein E-Prüfzeichen haben. Farblich müssen sie orange sein - es sei denn sie sind Teil der Leuchteneinheit, dann geht hinten auch rot.
Markus
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28.01.2014, 21:50
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.02.2012
Ort: DK
Fahrzeug: Mercedes W203, 1,8 Kompressor Coupe +Honda Magna 750V4
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Bist Du Dir da so sicher? Nach meinem Wissen ist es so, das gelbe/Orange Seitenmarkierungen bei Nutzfahrzeugen und deren Anhänger, so wie Wohnwagen und Trailer Vorgeschrieben sind! Da ein Personenwagen kein Nutzfahrzeug ist, werden diese nach der Gesetzgebung auch nicht Zulässig sein. Dieses ist nicht Gleichbedeutend, das ein Tüv-Prüfer ein Fahrzeug Tüvt, wenn Seitenmarkierungen Angebracht sind, das dies dann seine Ordnung hat! Ich Denke eher, das der Prüfer diese Leuchten Übersehen hat! Aber ich lasse mich gerne belehren, was es mit diesen Leuchten an PKW`s auf sich hat, und ob sie Erlaubt sind!
Gruss dansker
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Es ist schon erstaunlich, wie der Mensch an seinem Leben hängt, obwohl er es so hasst.
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28.01.2014, 21:55
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#5
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
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Bei Nutzfahrzeugen "muss" - bei PKW ein "kann" - so kenne ich es.
Von Hella z.B. gibt es ja auch diese LED-"Eier" als SML.
Markus
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28.01.2014, 22:00
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.07.2013
Ort:
Fahrzeug: E32-750iA (PD.27.03.1990, EZ 30.03.1990)
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Laut StVZO an PKWs eindeutig verboten.
M f G
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28.01.2014, 22:04
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.02.2012
Ort: DK
Fahrzeug: Mercedes W203, 1,8 Kompressor Coupe +Honda Magna 750V4
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Zitat:
Zitat von Markus525iT
Von Hella z.B. gibt es ja auch diese LED-"Eier" als SML.
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Markus: Die kenne ich sehr gut, die sind nämlich an meinem "Münsterland" an der Seite als SML  . Ich Gehe mal davon aus, mit "Kann" meinst Du, das hängt vom Goodwill des Tüv-Prüfers aus?
Gruss dansker
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28.01.2014, 22:22
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#8
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
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Zitat:
Zitat von Haschra
Laut StVZO an PKWs eindeutig verboten.
M f G
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Magst du mir denn mal den Paragraph nennen? Vielleicht habe ich es auch mißverstanden
Ich interpretiere den $51a nämlich anders:
Zitat:
(6) Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 6,0 m – ausgenommen Fahrgestelle mit Führerhaus, land- oder forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen und deren Anhänger sowie Arbeitsmaschinen und Stapler, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells nicht den Lastkraftwagen und Zugmaschinen gleichzusetzen sind, – müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben Seitenmarkierungsleuchten nach der Richtlinie 76/756/EWG ausgerüstet sein. Für andere mehrspurige Fahrzeuge ist die entsprechende Anbringung von Seitenmarkierungsleuchten zulässig.
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Gruß
Markus
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28.01.2014, 22:26
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.07.2013
Ort:
Fahrzeug: E32-750iA (PD.27.03.1990, EZ 30.03.1990)
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Paragraph ist richtig, aber fang oben an : Kfz-ausgenommen Pkws-....
M f G
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28.01.2014, 22:27
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.02.2012
Ort: DK
Fahrzeug: Mercedes W203, 1,8 Kompressor Coupe +Honda Magna 750V4
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Damit sind aber nicht PKW, sondern Wohnwagen und Trailer Gemeint! Bei uns in "DK" sind die Seitenmarkierungen bei den Volvos nicht mit Licht Versehen, da nicht Gestattet! Hier mal ein Bild von unserem WOWa mit den SML!
Gruss dansker
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