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BMW 7er, Modell E32
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Alt 28.01.2014, 21:27   #1
Michi730i
Ruhe in Frieden Rottaler2
 
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Registriert seit: 14.10.2002
Ort: Ainring / Bayern
Fahrzeug: 740i E32 Bj. 04/92, 740i E38 Bj. 09/96 & 320i E46 (Winterauddo)
Standard Positionsleuchten legal oder nicht legal

Die originale US-Version mit vorne orange und hinten rot sieht einfach stimmig aus, da die hinteren mit dem ebenfalls roten Rücklicht harmonieren. Dank deutscher Gesetzgebung ist dies jedoch leider nicht erlaubt.

Ich fuhr lange mit den US-Blinkern rum, bis es ein einzelner Polizist auf mich abgesehen hatte. Wenn ich mir machen LKWs ansehe, welche gefühlte 100.000 Lichter an der Front montiert haben...
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Alt 28.01.2014, 21:33   #2
peter becker
750i powered by ROTTALER2
 
Benutzerbild von peter becker
 
Registriert seit: 23.03.2005
Ort: bei Marburg
Fahrzeug: 750iL Highline ( PD 2.93 ) 750i ( PD 10.91 )
Standard

Michi, ich habe mal mit einem TÜV Ingenieur gesprochen, er meinte damals vorn
orange und hinten rot ist regulär nicht zulässig.
Einzig rundum alle in orange,das wäre u.U. möglich,da es ja auch bei diversen
Autos eh so verbaut wurde. Einige Volvo Modelle als Beispiel.

Viele Grüsse

Peter
__________________
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Alt 28.01.2014, 21:44   #3
Markus525iT
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
Standard

Sagen wir es so:
Orangene Posis sind oft geduldet bzw. werden bei TÜV/Kontrollen gerne mal übersehen/ignoriert.
Legal sind sie nicht, da ein E-Prüfzeichen fehlt.


Generell gilt: Seitenmarkierungsleuchten sind erlaubt, wenn sie ein E-Prüfzeichen haben. Farblich müssen sie orange sein - es sei denn sie sind Teil der Leuchteneinheit, dann geht hinten auch rot.

Markus
Markus525iT ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2014, 21:50   #4
dansker
Erfahrenes Mitglied
 
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Ort: DK
Fahrzeug: Mercedes W203, 1,8 Kompressor Coupe +Honda Magna 750V4
Standard

Bist Du Dir da so sicher? Nach meinem Wissen ist es so, das gelbe/Orange Seitenmarkierungen bei Nutzfahrzeugen und deren Anhänger, so wie Wohnwagen und Trailer Vorgeschrieben sind! Da ein Personenwagen kein Nutzfahrzeug ist, werden diese nach der Gesetzgebung auch nicht Zulässig sein. Dieses ist nicht Gleichbedeutend, das ein Tüv-Prüfer ein Fahrzeug Tüvt, wenn Seitenmarkierungen Angebracht sind, das dies dann seine Ordnung hat! Ich Denke eher, das der Prüfer diese Leuchten Übersehen hat! Aber ich lasse mich gerne belehren, was es mit diesen Leuchten an PKW`s auf sich hat, und ob sie Erlaubt sind!

Gruss dansker
__________________
Es ist schon erstaunlich, wie der Mensch an seinem Leben hängt, obwohl er es so hasst.
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Alt 28.01.2014, 21:55   #5
Markus525iT
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
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Bei Nutzfahrzeugen "muss" - bei PKW ein "kann" - so kenne ich es.

Von Hella z.B. gibt es ja auch diese LED-"Eier" als SML.

Markus
Markus525iT ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2014, 22:00   #6
Haschra
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 18.07.2013
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Fahrzeug: E32-750iA (PD.27.03.1990, EZ 30.03.1990)
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Laut StVZO an PKWs eindeutig verboten.

M f G
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Alt 28.01.2014, 22:04   #7
dansker
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Ort: DK
Fahrzeug: Mercedes W203, 1,8 Kompressor Coupe +Honda Magna 750V4
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Zitat:
Zitat von Markus525iT Beitrag anzeigen
Von Hella z.B. gibt es ja auch diese LED-"Eier" als SML.
Markus: Die kenne ich sehr gut, die sind nämlich an meinem "Münsterland" an der Seite als SML. Ich Gehe mal davon aus, mit "Kann" meinst Du, das hängt vom Goodwill des Tüv-Prüfers aus?
Gruss dansker
dansker ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2014, 22:22   #8
Markus525iT
Neues Mitglied
 
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Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E65 - 760i (04.06)
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Zitat:
Zitat von Haschra Beitrag anzeigen
Laut StVZO an PKWs eindeutig verboten.

M f G

Magst du mir denn mal den Paragraph nennen? Vielleicht habe ich es auch mißverstanden

Ich interpretiere den $51a nämlich anders:

Zitat:
(6) Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 6,0 m – ausgenommen Fahrgestelle mit Führerhaus, land- oder forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen und deren Anhänger sowie Arbeitsmaschinen und Stapler, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells nicht den Lastkraftwagen und Zugmaschinen gleichzusetzen sind, – müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben Seitenmarkierungsleuchten nach der Richtlinie 76/756/EWG ausgerüstet sein. Für andere mehrspurige Fahrzeuge ist die entsprechende Anbringung von Seitenmarkierungsleuchten zulässig.
Gruß
Markus
Markus525iT ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2014, 22:26   #9
Haschra
Erfahrenes Mitglied
 
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Fahrzeug: E32-750iA (PD.27.03.1990, EZ 30.03.1990)
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Paragraph ist richtig, aber fang oben an : Kfz-ausgenommen Pkws-....

M f G
Haschra ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2014, 22:27   #10
dansker
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von dansker
 
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Fahrzeug: Mercedes W203, 1,8 Kompressor Coupe +Honda Magna 750V4
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Damit sind aber nicht PKW, sondern Wohnwagen und Trailer Gemeint! Bei uns in "DK" sind die Seitenmarkierungen bei den Volvos nicht mit Licht Versehen, da nicht Gestattet! Hier mal ein Bild von unserem WOWa mit den SML!

Gruss dansker
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg 27.04.10 Værkstedt 006.jpg (54,3 KB, 31x aufgerufen)
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