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| BMW 7er, Modell E38 |  |  | 
 
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		|  22.11.2006, 19:50 | #1 |  
	| † 2017 
				 
				Registriert seit: 14.02.2003 
				
Ort: 45884 Gelsenkirchen 
Fahrzeug: E38, 740i
				
				
				
				
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				 Garantieanspruch 
 Im Mai habe ich mir bei einem großen VW Händler meinen 740 i für 14500 €gekauft. 89000 Kilometer Bj. Feb.1999.
 Da ich von technischen Dingen keine Ahnung habe, bringe ich den Wagen immer zu einer kleinen Meisterwerkstatt. Der Meister stellte Ölverlust am Getriebe fest.
 Der Unterboden war ölverschmiert. Beeinträchtigungen im Fahrbetrieb keine.
 Also nur zufällig festgestellt. Der Meister sagte mir, dass Dichtungen undicht
 seien. Eventuell auch ein Schaden am Wandler. Jetzt habe ich aber eine V W
 Perfect Car Garantie bis Mai nächsten Jahres. Der Anruf beim Händler brachte
 heute folgendes: Dichtungen sind von der Garantie ausgeschlossen.
 Das ist für mich unsinnig. Durch diese Diagnose und die sich anschließende Reparatur wird doch bestimmt ein Folgeschaden vermieden.
 Habe ich wohl eine Chance, dass der Händler die Kosten für die Reparatur der
 Dichtungen übernimmt? Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht?
 Würde mich über jeden Beitrag freuen.
 Danke fürs Lesen, Pierrot!
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		|  22.11.2006, 20:06 | #2 |  
	| Ex 7er-Fahrer 
				 
				Registriert seit: 26.10.2004 
				
Ort: Düren 
Fahrzeug: Smart #3, BMW 218i Cabrio F23 (05-16), VW Bus T3 Westfalia Joker (03-81) 2.0 CU
				
				
				
				
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 Hallo! 
Der Mai ist ja gerade noch 6 Monate her. Falls es passt greift hier noch die Händlergewährleistung und nicht die Garantie    , also das als erstes überprüfen: wann war das genaue Kaufdatum? 
  
Als nächstes, falls die Gewährleistung nicht zieht, guckstu hier           VW Garantie  , da steht nämlich  
	Zitat: 
	
		| Aushändigung eines Garantieheftes mit Leistungsbeschreibung bei Auslieferung des Fahrzeugs an den Käufer |  d.h. Du musst dieses Garantieheft haben und selber nachlesen können, was Umfang der Versicherung ist.    
Check das erstmal! Viel Erfolg. |  
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		|  22.11.2006, 20:42 | #3 |  
	| † 2017 
				 
				Registriert seit: 14.02.2003 
				
Ort: 45884 Gelsenkirchen 
Fahrzeug: E38, 740i
				
				
				
				
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 Hallo greyhound, danke für die schnelle Antwort. Das Kaufdatum war Mitte Mai.Das Garantieheft habe ich erhalten. Darin werden Dichtungen ausgeschlossen.
 Die werden erst bezahlt, wenn z.B. der Wandler kaputt wäre.
 Aber vielleicht greift ja wirklich noch die Gewährleistung.
 Pierrot
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		|  22.11.2006, 21:01 | #4 |  
	| Edelmetall Fahrer 
				 
				Registriert seit: 28.09.2005 
				
Ort: Erlangen 
Fahrzeug: 740i (02/00)
				
				
				
				
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 Also in Deiner Situation würde ich mir überlegen schnell mal ein paar fliegende Kilometer  Autobahn zu drücken    
Dann gibbet nich nur ein paar Dichtungen die Du zahlen mußt, sondern ein neues Getriebe auf VW-Garantie      
Gruß Christian |  
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		|  22.11.2006, 21:15 | #5 |  
	| Mitglied 
				 
				Registriert seit: 23.10.2004 
				
Ort: Bochum 
Fahrzeug: E39 540iA M-Sport + E36 323ti Compact L
				
				
				
				
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 Mal kurz zur Gewährleistung:
 Die Gewährleistungsdauer im Kaufrecht beträgt zwei Jahre. Vertraglich wird diese (zulässigerweise) regelmäßig auf ein Jahr bei gebrauchten Gegenständen reduziert. Im Ergebnis hast Du also ein ganzes Jahr lang Gewährleistung von Seiten des Verkäufers, also des VW-Vertragshändlers, regelmäßig ist das eine Gmbh & Co KG, also eine KG.
 
 Ein halbes Jahr nach Gefahrübergang wechselt nach dem Gesetz die Beiweislast für den Eintritt/Bestand des Mangels. Entscheidend für die Gewährleistung ist, dass der Mangel bei Gefahrübergang (regelmäßig Besitzübergabe) bereits vorgelegen hat. Bis zu einem halben Jahr nach Gefahrübergang muss der Händler beweisen, dass der Mangel bei Gefahrübergang nicht vorlag, danach muss Du beweisen, dass die Kaufsache bei Gefahrübergang mangelhaft war.
 
 Jetzt sollest Du den Mangel möglichst schnell dokumentieren und gegenüber VW anzeigen. An sich hast Du dies durch Dein Telefonat schon getan - nur lässt sich dies schlecht beweisen im Falle des Bestreitens durch den VW-Händler. Wenn die Undichtigkeit am Getriebe schon sichtbar länger besteht, dann stellt sich das Zeitproblem für Dich wohl nicht. Sinnvoll ist aber allemal den Mangel umfassend zu dokumentieren und anzuzeigen.
 
 Problematisch ist allerdings, ob es sich bei der Undichtigkeit um einen Mangel i.S.d. Gesetzes (§ 434 BGB) handelt. Per Ferndiagnose kann ich das nicht beurteilen. Ich würde mich gegenüber VW auf den Standpunkt stellen, dass dies ein Mangel ist.
 
 Ich habe auch gerade Ärger mit einem BMW-Vertragshändler bei dem ich meinen Wagen gekauft habe. Eines kann ich Dir sagen: Das sind moderne "Viehhändler" - zimperlich brauchst Du nicht zu sein. Denn klar ist auch: Beim Ankauf des Wagens ist dem Meister der Mangel mit Sicherheit aufgefallen....
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		|  23.11.2006, 07:42 | #6 |  
	| † 2017 
				 
				Registriert seit: 14.02.2003 
				
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Fahrzeug: E38, 740i
				
				
				
				
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 Hallo, danke euch für die schnellen Antworten.Werde den rat befolgen und denSchaden schnellstmöglich schriftlich anmelden.
 Pierrot
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		|  23.11.2006, 08:22 | #7 |  
	| Mitglied 
				 
				Registriert seit: 23.10.2004 
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von pierrot  Hallo, danke euch für die schnellen Antworten.Werde den rat befolgen und denSchaden schnellstmöglich schriftlich anmelden.
 Pierrot
 |  Diese Schadensanmeldung verbindest Du am Besten mit der Aufforderung bzw. mit der Bitte Dir die Modalitäten für die Schadenbeseitigung mitzuteilen. Ich würde sehr freundlich und bestimmt formulieren - die Jungs sollen gar nicht erst auf die Idee kommen, dass sie sich hier den Ansprüchen widersetzen. |  
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