Klar. Die Schlüsselnummer bezieht sich auf die Erstauslieferung und ändert sich bei Einbau eines anderen Motors nicht. Genausowenig wie die Ident-Nr.
ABER VORSICHT: Nur weil die Schlüsselnummer gleich ist, heisst das nicht daß man bei der Versicherung die höhere Leistungsangabe nicht angeben muß. Was ebenfalls nicht unbedingt heisst daß das Auto in der Versicherung auch teuerer wird.
Man MUß es eben angeben, da sich die Versicherung vorbehält für die Leistungssteigerung entweder einen Prozentualen Zuschlag zu verlangen, oder das Fahrzeug ein eine andere Typklasse einzustufen.
Auf KEINEN Fall würde ich das Auto nur nach der Typschlüsselnummer versichern. Dies wäre eindeutig eine Obliegenheitsverletzung bezüglich der vorvertraglichen Anzeigepflicht welche zur Leistungsfreiheit des Versicherers im Schadenfall führt. Daß heisst bei einem Kaskoschaden zahlt die Versicherung gar nicht, bei einem Haftpflichtschaden ist die Versicherung Zahlungspflichtig, kann jedoch anschliessend bis zu 5.000 € vom Versicherungsnehmer zurückfordern.
Ich hab hier grad ein aktuelles Beispiel eines E30 Touring, der einen 3,5 Liter 6-Zylinder vom E 32 mit Leistungssteigerung eingebaut hat anhand der Generali Versicherung:
BMW E 30 320i touring TSN 510 129 PS Typklasse 21
wird dann zu
BMW E 30 320i touring TSN 510 253 PS Typklasse 21, jedoch Zuschlag auf die Haftpflichtprämie, in gleichem Maße wie die Leistung gesteigert ist.
=> Prämienzuschlag in Haftpflicht von 96 % (!)
Eine andere Versicherung (Concordia) begnügt sich z. B. mit einer anderen Typklasse (statt 21 Klasse 23). Wieder eine andere verlangt vielleicht gar keine Erhöhung, je nach dem wie das Risiko von dem jeweiligen Versicherer eingeschätzt wird.
Fazit: Es muß im Versicherungsantrag angegeben werden, was der Versicherer draus macht ist seine Sache!