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Alt 23.10.2006, 09:37   #1
D.R.I.V.E.R
Radarhasser
 
Benutzerbild von D.R.I.V.E.R
 
Registriert seit: 06.09.2003
Ort: Bei Wiesbaden
Fahrzeug: 740D XDrive M Bj: 11.17
Standard Neues Versicherungsgesetz bei Haftpflichtschäden!

Hi
Ich schrieb im anderen Thread bereits über meine Unfall und den Problemen mit der gegnerischen Versicherungsgeselschafft!
Nachdem ich mein Auto mitlerweile selbst repariert habe und der gegnerischen Versicherung Bilder vom rep. Auto zugeschickt habe und um Reperaturkosten+Nutzungsausfall gebeten hatte kam nun folgendes schreiben:

Wiederbeschaffungswert: 5070,00€
Restwert: 4110,00€
Fahrzeugschaden: 960,00€
Gutachterkosten: 467,00€
Nutzungsausfall: 553,00€
(7tage je 79€)
Kostebnpauschale: 20,00€
Entschädigungsbetrag: 2000,28€
Davon 1533€ an mich und 467€ an Gutachter.
Ich habe mit 4700€ gerechnet und nun das!
Im schreiben steht desweiteren:
Etwas anderse gilt nur, wenn das- ´Verkehrssichere -Fahrzeug vom Geschädigten mindestens 6 Monate, gerechnet ab dem Unfalldatum, tatsächlich weitergenutzt wird. (BGH, Urteil vom 23.05.06 Az.VI ZR 192/05)
In diesen fällen können die geschätzten Reparaturkosten ersetzt werden ,sofern sie den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen.

Was ist das den fürn scheiß? Wie bitte soll ich den mein Auto denn reparieren wenn ich die kohle erst in 6 Monaten bekomme!
Was wäre wenn ich mein Auto beim freundlichen reparieren lassen hätte!
Habe heute diesbezüglich einen Termin beim Anwalt!
Gruß
D.R.I.V.E.R ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2006, 09:50   #2
aaxl
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von aaxl
 
Registriert seit: 04.09.2006
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: E32-735i (03.87)
Standard

Das habe ich ja noch nie gehört.
Würde mich interessieren, wie das weiter geht.
__________________
Favete linguis!
aaxl ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2006, 10:22   #3
Christian
Administrator
 
Benutzerbild von Christian
 
Registriert seit: 29.06.2001
Ort: Unna
Fahrzeug: i7 xDrive60 (Bj.2022)
Standard

Zur Info: Ich habe den Thread in dieses Forum verschoben, weil es hier ja nicht um den 7er ansich, sondern die Versicherung geht.

Zum Thema: Hattest Du den vorher mit der Versicherung abgesprochen, wie Du vorgehen willst?

Gruß,
Chriss
Christian ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2006, 10:39   #4
dieselspaß
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von dieselspaß
 
Registriert seit: 08.11.2004
Ort: Donaueschingen
Fahrzeug: 525tds E34 und 730D E38
Standard

hi driver,

habe ich das richtig verstanden? Du hattest einen Schaden von 960 € plus Gutachter und Nutzungsausfall und hast 4.700 € erwartet?

Wie sollte das denn gehen?

Beim Wildschaden am Astra meines Schwiegersohnes sah das so aus:

Wiederbeschaffungswert nach Liste 5200 €. Reparaturkosten nach Gutachten (Gutachter und Autohaus haben da wohl etwas gemauschelt !! ) 5300 €

Schrott wurde zum Aufkauf ausgeschrieben und es kam innerhalb einer Woche ein Höchstgebot von 1100 € herein.

Abrechnung von der Versicherung: 4100 € für das Auto (bzw. was davon übrig war), 12 Tage Mietwagen (weil die Ausschreibung und die Abwicklung so lange gedauert hat), alle mit dem Unfall verbundenen Nebenkosten inkl. km-Geld zur Werkstatt, Versicherung und Suche nach alternativem Fahrzeug, etc. ... zusammen 970 € = zusammen 5070 € plus die 1100 € vom Aufkäufer.

Übrig geblieben ist das Radio mit Wechsler und das Reserverad.

Alternativ dazu hätte die Versicherung die vollständigen Reparaturkosten übernommen plus Nebenkosten und ca. 200 € Wertminderung.

Gruß Reiner
__________________
Ich liebe die Momente - vor allem die Drehmomente meines Diesels
dieselspaß ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2006, 11:53   #5
connor
wieder BMW
 
Benutzerbild von connor
 
Registriert seit: 31.01.2003
Ort: Marwitz
Fahrzeug: Dodge Ram 1500, BMW M440IX
Standard

hi driver,

in deinem letzten treat hast du von einem schaden von über 4000,-€

gesprochen jetzt nur "960,- € "?

connor
__________________
es kann nur einen geben
connor ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2006, 12:11   #6
RS744
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von RS744
 
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
Standard

Zitat:
Zitat von D.R.I.V.E.R
... Problemen mit der gegnerischen Versicherungsgesellschaft!
Nachdem ich mein Auto mitlerweile selbst repariert habe, der gegnerischen Versicherung Bilder vom rep. Auto zugeschickt habe, und um Reparaturkosten + Nutzungsausfall gebeten hatte, kam nun folgendes Schreiben:
Wiederbeschaffungswert: 5.070€ abzgl. Restwert: 4.110€ = Fahrzeugschaden: 960€.
...
Ich habe mit 4.700€ gerechnet und nun das!

Im schreiben steht desweiteren:
Etwas anderes gilt nur, wenn das - verkehrssichere -Fahrzeug vom Geschädigten mindestens 6 Monate, gerechnet ab dem Unfalldatum, tatsächlich weitergenutzt wird (BGH, Urteil vom 23.05.06 Az.VI ZR 192/05). In diesen Fällen können die geschätzten Reparaturkosten ersetzt werden, sofern sie den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen.

Was ist das den für'n Scheiß? Wie bitte soll ich denn mein Auto denn reparieren, wenn ich die Kohle erst in 6 Monaten bekomme!
Ich versteh Deine letzte Frage nicht, Du sagst doch, Du hast schon repariert, also ging's doch. Wieviel hat's denn tatsächlich gekostet? Bestimmt keine 4.700 € (sind das die Rep.-Kosten lt. Gutachten?).

Anscheinend ist "Dein" Versicherungssachbearbeiter Dir nicht wohlgesonnen, sonst würde er nämlich nicht in Deinem Fall zur Rechtsfortbildung beitragen wollen.

Im Fall des BGH 23.05.06 hatte der Geschädigte sein Fahrzeug nämlich nicht repariert, und es unrepariert nach 4 Monaten weiterverkauft. Wenn Du hingegen wirklich repariert hast und das nachgewiesen hast - lt. anderem Fred warst Du in der Beziehung ja eher "uneinsichtig" - dann gilt weiterhin BGH 29.04.03 VI ZR 393/02. Mal sehen, was Dein RA dazu sagt.

Greets
RS744
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2006, 13:24   #7
scout
natürlich Mitglied
 
Registriert seit: 20.12.2005
Ort: Münster
Fahrzeug: E 38 728I Cosmosschwarz
Standard

Hallo Driver,
Du kannst doch nicht mehr Geld von Deiner gegnerischen Versicherung
erwarten, als Schadenhöhe plus Nutzungsausfall plus Kostenpauschale und
evtl. eine Wertminderung. Du hättest den Wagen auch zu BMW bringen können,
eine Abtretungserklärung für den Schaden abgegeben, dann hätte sich die
BMW-Werkstatt das Geld von der Versicherung geholt. Du hättest in der Zeit
der Reparatur einen BMW-Leihwagen genommen, und den reparierten Wagen,
ohne etwas zu zahlen gertig abgeholt. Den Weg zum Anwalt kannst Du Dir
sparen .
Gruß
Eckhard
scout ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2006, 13:44   #8
MikeLorey
BERLINER!!!
 
Benutzerbild von MikeLorey
 
Registriert seit: 18.10.2004
Ort: Berlin
Fahrzeug: e39
Standard

Yo, nach 6 Monaten kriegst du das restliche Geld, ist bei einem Kumpel von mir auch so, der kriegt jetzt 3TS€ noch ausgezahlt.
__________________
Ketten raus, Kragen hoch [Bass Sultan Hengzt]

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MikeLorey ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2006, 15:46   #9
Soundflax
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Soundflax
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Neißemünde
Fahrzeug: 530d 12/2018
Standard

Zitat:
Zitat von MikeLorey
Yo, nach 6 Monaten kriegst du das restliche Geld, ist bei einem Kumpel von mir auch so, der kriegt jetzt 3TS€ noch ausgezahlt.
Glaub ich aber nicht, dass er noch was bekommt, da seine Rep.Kosten von ihm selbst nachgewiesen wurden...
In dem Urteil geht es um unrep. Schäden.
In dem von RS744 zitierten Fall BGH 29.04.03 VI ZR 393/02 geht es um Rep.Kosten nachgewiesen über Widerbeschaffungspreis (130%)

Wie hoch waren denn nun die tatsächlich von Dir verauslagten Rep. Kosten?
Sind die Zahlen, die Du aufgeschrieben hast, netto?
Und was ist denn nu dann mit der MWST?
Wirf doch einfach mal die zahlen hier aus dem Gutachten rein...und sag ob netto oder brutto.
__________________
LG Karsten
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Soundflax ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2006, 16:56   #10
RS744
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von RS744
 
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
Standard

Zitat:
Zitat von Soundflax
Glaub ich aber nicht, dass er noch was bekommt, da seine Rep.Kosten von ihm selbst nachgewiesen wurden ...
Nein, die tatsächlichen (geringeren) Rep.-Kosten hat er wohl nicht der gegnerischen Versicherung offengelegt (wäre schön dumm gewesen). Er hat wohl nur Pics vorgelegt zum Nachweis, daß er repariert habe.

Zitat:
Zitat von Soundflax
In dem Urteil geht es um unrep. Schäden. In dem von RS744 zitierten Fall BGH 29.04.03 VI ZR 393/02 geht es um Rep.Kosten nachgewiesen über Wiederbeschaffungspreis (130%)
Mehr als das. Das Urteil v. 29.04.03 hat der BGH im Urteil vom 23.05.06 aufgegriffen und wie folgt bestätigt: wenn er tatsächlich repariert, kommt es auf Qualität und Umfang der Reparatur nicht an. Er bekommt dann die vom SV geschätzten Rep.-Kosten. Nur wenn er nicht tatsächlich repariert, muß er das Fahrzeug mindestens 6 Monate behalten, um auf Gutachtenbasis abrechnen zu können.

Zitat:
Zitat von Soundflax
Wie hoch waren denn nun die tatsächlich von Dir verauslagten Rep. Kosten?
Sobald er nachweist, daß er repariert hat, ist das egal.

Greets
RS744
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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