


BMW 7er, Modell E38 |
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08.04.2005, 13:28
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#1
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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Neigungsalarm Dualanlage
Ich habe da mal ne Fräge zum Neigungsalarm.
Und zwar schau ich grad nach einem neuen Stellplatz rum und da wurde mir heute im Parkhaus so eine Dualanlage angeboten in der unten und oben ein Auto steht. (bekannt aus Hotels in Süddeutschland  )
Von der Sicherheit sind die Dinger ja top. Ohne den Schlüssel für den "Fahrstuhl" kommt keiner auch nur in die Nähe des Fahrzeuges. Auch rechts und links kann einem keiner die Tür gegen das Auto schlagen.
So:
Zum ersten stand da aber "bis 2000kg". Das wird knapp oder? Wegen der Fahrzeuglänge muß ich noch testen.
ABER, was sagt eigentlich der Neigungsalarm dazu wenn die Karre mit 30° Neigung abgestellt wird?
Wer weiß was genaues?
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08.04.2005, 13:38
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 03.05.2002
Ort: Edling
Fahrzeug: G11 750i XDrive (06.16), Fiat Ducato 244 2.0 JTD (05.06)
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Den Neigungsmelder musst Du abstellen. (2 x absperren).
Der wird zwar nach dem einparken erst verzögert scharf, aber beim ausparken
geht der dann evtl. los.
Gruß Martin
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08.04.2005, 15:36
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 31.05.2003
Ort: Deutschland
Fahrzeug: S600 L, W220, Bj.04.05, Toyota, RAV4, Bj. 09.10.
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Zitat:
Zitat von Martin
Den Neigungsmelder musst Du abstellen. (2 x absperren).
Der wird zwar nach dem einparken erst verzögert scharf, aber beim ausparken
geht der dann evtl. los.
Gruß Martin
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Wie, 2x absperren, dann ist der Innenraumschutz abgeschaltet,
dafür da, falls Bello im Auto übernachtet.
das hat mit dem Neigungsmelder nichts zu tun.
MfG
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08.04.2005, 16:05
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 03.05.2002
Ort: Edling
Fahrzeug: G11 750i XDrive (06.16), Fiat Ducato 244 2.0 JTD (05.06)
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Stand so bei mir im Handbuch. 2 x abschliessen schaltet den Innenraumschutz
und den Neigungsmelder ab. Brauchste ja auch wenn das Auto
auf einen Hänger soll oder bei stürmischer See auf der Fähre steht
Aber im Handbuch war als Anwendungsgrund das Parken in der duplexgarage
genannt. Hatte mich noch gewundert, weil ich noch keine gesehen habe der
ich meinen 7er anvertrauen würde.
Gruß Martin
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08.04.2005, 16:16
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#5
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Taxifahrer
Registriert seit: 08.08.2002
Ort: Alto Adige
Fahrzeug: S211
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Zitat:
Zitat von Martin
Brauchste ja auch wenn das Auto
auf einen Hänger soll oder bei stürmischer See auf der Fähre steht
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Autoreisezug nicht vergessen!
Gruss
Franz
__________________
Allradantrieb bedeutet, dass man erst dort steckenbleibt, wo der Abschleppwagen nicht hinkommt.
(Murphy)
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08.04.2005, 17:13
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#6
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Mr. Diesel
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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die neigung spielt überhaupt keine rolle. der wagen darf nur nicht bewegt werden. er merkt sich den winkel wenn du abschließt und wenn der abweicht gibts alarm. sonst könntest das ding ja an keinem berg abstellen..
mfg Benni
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08.04.2005, 19:04
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.08.2003
Ort: Hamburg
Fahrzeug: BMW 728iA (E38)
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Zitat:
Zitat von TomS
....
Zum ersten stand da aber "bis 2000kg". Das wird knapp oder? Wegen der Fahrzeuglänge muß ich noch testen.
...
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Aber Achtung, in HH hat es letzte Woche einen Tourareg auf solch einer Doppelgarage zerlegt, stand zunächst oben ... dann teilte er sich das EG mit dem anderen PKW
Gruß
Falke
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