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18.12.2004, 12:57
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: 520iA E60 01.2004
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Verjährung bei Betrug?
Hallo,
ich musste heute feststellen, dass das Fahrzeug, dass ich als Unfallfrei bei einem BMW Händler gekauft habe, dieses keineswegs ist. Es wurde heute festgestellt, dass der Schlossträger ausgetauscht, sowie Motorhaube, Dach und eine Tür nachlackiert wurden.
Allerdings habe ich mein Fahrzeug bereits 4 1/2 Jahre. Ist es möglich nach dieser Zeit an den Händler heranzutreten und Forderungen zu stellen? Denn eins ist Sicher: Hätte ich damals von den Unfallschäden gewusst hätte ich dieses Fahrzeug niemals gekauft. Villeicht sind auch die diversen anderen Prbleme, die ich mit dem Fahrzeug habe, auf diese "alten" Unfallschäden zurückzuführen?
Im Vertrag steht zu Unfallschäden: "Dem Verkäufer sind keine bekannt." Sollte man nicht davon ausgehen können, dass bei einer Leasingrücknahme das Fahrzeug auf so erhebliche Vorschäden untersucht wird?
Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich kotzen möchte! Was mich die Kiste in den letzten sechs Monaten an Nerven gekostet hat geht auf keine Kuhhaut.
Hat jemand Tips für mich? Danke schon mal.
Gruß schnurzelat
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18.12.2004, 13:14
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#2
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Ex 740i VFL & 750i FL E38
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
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Ich lese mich heute Abend mal kurz rein - eigentlich ist es noch nicht verjährt - aber will mich darauf nicht festlegen - da ich als Jurastudent eigntlich garkeinen Rat gegeben darf. Werde Dir aber heute Abend den Auszug bzgl Fristen beim Betrug schreiben.
Pass auf neulich hat ein Kiesplatzhändler das Fhzg angezündet um Spuren zu verwischen.
Ärgerliche Sache. Probleme bzgl der Auslegung was unfallfrei ist liegt bei einem solchen Rep-Aufwand nicht vor.
Gruß Philipp
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18.12.2004, 13:28
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#3
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...na sag ich doch!!!
Registriert seit: 09.02.2004
Ort: Berlin / Brandenburg
Fahrzeug: E30-Cabrio, W212
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Zitat:
Zitat von Tommy
Im Vertrag steht zu Unfallschäden: "Dem Verkäufer sind keine bekannt." Sollte man nicht davon ausgehen können, dass bei einer Leasingrücknahme das Fahrzeug auf so erhebliche Vorschäden untersucht wird?
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Hallo!
Ich glaube damit ist er aus dem "Schneider"! Hat ja keine "Unfallfreiheit" garantiert!
Und ob ein Händler nach "früheren Unfällen" bei Annahme suchen muss, bezweifel ich!
Denn hat er den Wagen unfallfrei angekauft, wäre auch er der Geschädigte und Du musst Dich an den Vorbesitzer wenden. Deshalb warte lieber mit einer Anzeige, sonst gibts noch ne Gegenanzeige "falsche Verdächtigung" o.ä.!
Wenn es ein Leasingwagen war, kann ja der Leasingnehmer den Wagen "heimlich" repariert haben um bei BMW keine Wertminderung zu bezahlen. Und schon weiß der Händler nichts davon!!
Ich würde erstmal mit dem Händler sprechen und nach einer friedlichen Lösung suchen. Evtl. kommt er Dir (um Ärger zu vermeiden) finanziell entgegen!?
Oder war es kein BMW-Händler?
Gruss
heppinger
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18.12.2004, 14:50
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#4
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V8 Allrad
Registriert seit: 25.10.2003
Ort: Ahrensfelde
Fahrzeug: Audi A8 4.2 Quattro Bj:03,740iA Bj:94(meiner Frau),E91 320d LCI Bj.09,Yamaha XJR 1300 Bj.12
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Hi,
nein aus dem schneider ist der Verkäufer nicht.Betrug verjährt glaube ich erst nach vielen Jahren.Das Autohaus muss jeden Schaden definieren.Wenn die schreiben keine bekannt kaufst du es als schadensfrei.
Du kannst ein Gutachten erstellen lassen und im Ernstfall müssen die das Auto zurücknehmen sogar zu dem Preis was du bezahlt hast sowie deine Reparaturkosten usw.Abgezogen werden ein centbetrag? für gefahrene Kilometer.
Das mit der Rücknahme habe ich schon alles erlebt ist allerdings schon 4 jahre her.
Problematisch wirds wenn du gewerbetreibener Händler bist weil dann sagt das Gesetz aus das du das hättest sehen müssen.
Frag dein Anwalt.
der Verkäufer ist verpflichtet gerade BMW-Autohaus das Auto zu prüfen beim Ankauf und mich würde mal interessieren was in dem Ankaufvertrag steht.
Also Möglichkeiten um das Auto zurückzugeben oder Geld zu bekommen sind da.Wenn das Auto wirklich einen Schaden hatte ist es ja weniger Wert.
Vielleicht rufst du mal den Vorbesitzer an,mache ich z.Bsp.bei jedem Auto.
grüsse Silvio
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18.12.2004, 15:28
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#5
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Gast
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Zitat:
Zitat von Tommy
Allerdings habe ich mein Fahrzeug bereits 4 1/2 Jahre. Ist es möglich nach dieser Zeit an den Händler heranzutreten und Forderungen zu stellen? Denn eins ist Sicher: Hätte ich damals von den Unfallschäden gewusst hätte ich dieses Fahrzeug niemals gekauft. Villeicht sind auch die diversen anderen Prbleme, die ich mit dem Fahrzeug habe, auf diese "alten" Unfallschäden zurückzuführen?
Im Vertrag steht zu Unfallschäden: "Dem Verkäufer sind keine bekannt." Sollte man nicht davon ausgehen können, dass bei einer Leasingrücknahme das Fahrzeug auf so erhebliche Vorschäden untersucht wird?
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Ein Händler muss einen Wagen auf Unfallschäden untersuchen.
Hier habe ich ein OLG-Urteil für Dich >klick<.
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18.12.2004, 16:04
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#6
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WTF
Registriert seit: 18.06.2002
Ort:
Fahrzeug:
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...m.E. ist damit der Tatbestand des Betrugs nicht erfüllt.... Außerdem interessiert Dich wohl weniger die strafrechtliche Seite als die Zivilrechtliche...
...das kann je nach schwere des Unfalls ein Sachmangel sein.... oder gar wirklich unfallfrei bei kleineren Blechschäden...
Viel Spaß bei der Rückabwicklung
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18.12.2004, 17:33
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.11.2002
Ort: Iserlohn
Fahrzeug: BMW 735i E 38 (10/00) bis 09/2010, BMW 318 i touring (05/05), ab 09/10 DB 250 CDI W212
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....ist machbar, aber nur mit Rechtsschutzversicherung.
Im KFZ-Brief über die Kennzeichen der Vorbesitzer die jeweiligen Versicherungen ausfindig machen. Als Anwalt ruft man dort an, erzählt dies und das (Berufsgeheimnis), lässt mal in den PC schauen und sich die einzelnen Schadensfälle geben. Meistens wird einem auch gesagt, mit welchem Betrag reguliert wurde. Dann weiß man auch den Umfang des Vorschadens, das Datum etc..
Dann zügig draufhalten. Dein Anwalt sollte neben dem Zahlungsantrag gegenüber dem Händler den Hilfsantrag stellen, dass der Händler seine Ansprüche gegen den täuschenden Vorbesitzer abtritt (ggf. mit Streitverkündung). Dann ist dieser auch im Rennen.
Viel Erfolg!
__________________
Gruß
Max
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18.12.2004, 18:24
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#8
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Mitglied
Registriert seit: 24.06.2004
Ort: Kuala Lumpur
Fahrzeug: 850CiA
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Zitat:
Zitat von Tommy
... Es wurde heute festgestellt, dass der Schlossträger ausgetauscht, sowie Motorhaube, Dach und eine Tür nachlackiert wurden.
...
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Hallo Tommy,
1. es wurde festgestellt das er Nachlackiert wurde, aber nicht das er ein Unfall hatte. Das ist ein Himmelweiter unterschied!
2. Die Fristen wurden vor nicht all zu langer Zeit geändert (deutlich Verkürzt) allerdings läuft die Frist erst ab dem Moment in dem du etwas vom "Betrug" erfährst (sei sehr vorsichtig mit dem Begriff "Betrug" in der Öffentlichkeit)
3. wenn du den Wagen zurückgibst - so werden dort die von Dir gefahrene km dir in Rechnung gestellt + was weiss ich noch was (z.B Service?).
Die km Pauschalle kanns du bestimmt mal die gefahrene km ausrechnen - Bleibt da noch was über?
Gruss
Artur
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18.12.2004, 21:08
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: 520iA E60 01.2004
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Danke für die Antworten.
Ich werde auf jeden Fall am Montag einen RA aufsuchen und mit Ihm das weitere Vorgehen beraten. Auf jeden Fall lasse ich ein Gutachten erstellen (zahlt der ADAC).
@Artur
So große Flächen nachzulackieren muss einen Grund gehabt haben. Der Lack sah bei Kauf nicht besonders doll aus, d.h. die Nachlackierungen müssen deutlich vor dem Kauf durch mich stattgefunden haben.
Eine Rechtsschutzversicherung ist vorhanden (Gott sei Dank).
Was ich erwarte? Letztendlich lege ich keinen Wert auf einen ausgedehnten Rechtsstreit. Wenn der Händler mein Fahrzeug zu einem akzeptablen Preis zurücknimmt und mir zu sehr guten Konditionen einen Neuwagen vermittelt, bin ich zufrieden.
Ich will die Kiste nur noch los werden.
Gruß Tommy
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18.12.2004, 21:25
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.08.2003
Ort: Uckermark
Fahrzeug: MB E350 CGI, Lada 1500, Zastava 100p
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Laß es! Du müßtest einen Unfall beweisen. Dann müßtest Du beweisen, daß der Händler davon wußte. Wie willst Du beweisen, daß der Wagen nicht nur aus kosmetischen Gründen nachlackiert wurde, ist ja auch denkbar? Und das ganze nach 4,5 Jahren. Also ehrlich, wenn ich ein Händler mit ruhigem Gewissen wäre, was eine denkbare Konstellation ist, würde ich fragen, ob noch alles in Ordnung ist. Woher soll der wissen, was Du eventl. selbst reparieren lassen hast in 4,5 Jahren und was vorher irgendwo vom Vorbesitzer repariert oder lackiert worden ist.
Deine einzige Chance ist m.E., Du findest den Vorbesitzer, der den Unfall hatte(wenn es denn einen gegeben hat ) und der bestätigt, daß der Händler davon wußte. Ist wohl Deine einzige Chance.
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