Ich muss auch etwas Halbwissen beisteuern, da ich kürzlich mit meinem E39 beim TÜV war und es da auch erstmal hiess "Erheblich Mängel. Keine Plakette". Der Grund dafür: die montierte Reifenmarke ist nicht im Schein/Brief eingetragen.
So. Ich hab mich auch dunkel erinnert, dass die Reifenbindung hinfällig ist. Ist sie auch, ABER: wenn im Schein/Brief bestimmte Reifenhersteller eingetragen sind, dann müssen diese auch verwendet werden. Soll eine andere Marke gefahren werden, so braucht man die Freigabe vom Reifenhersteller (welche ziemlich einfach und unkompliziert vom Reifenhändler des Vertrauens angefordert werden kann). Hierbei geht es wohl um (a) Tragfähigkeit der Reifen, (b) zu verwendender Reifenluftdruck und (c) die ABS-Tauglichkeit (irgendwas in der Richtung Toleranz vom Umfang zwischen Vorder- und Hinterrad, v.a. bei Mischbereifung).
Das andere Szenario (Hersteller ist nicht in Schein/Brief eingetragen), aber in der ABE für die Felgen sind nur spezielle Reifenmarken gelistet, ist wohl tatsächlich hinfällig und man kann draufpacken, was man will.
(Der Vollständigkeit halber: ich bin zum Reifenhändler, hatte innerhalb von 1h das Fax vom Reifenhersteller und danach auch sofort vom TÜV die Plakette bekommen).
Alle Angaben ohne Gewähr; hab nur wiedergegeben, was der Herr im blauen Kittel erzählt hat
