


BMW 7er, Modell E38 |
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12.03.2004, 19:24
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#1
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Flying Doctor
Registriert seit: 09.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 911 und dank BMW nun Benz
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Was passiert mit Autowrack von 7erFan?
Hallo allerseits,
mich würde interessieren, was mit derartigen "Schrottautos" (Sorry 7erFan!!) passiert, die von der Versicherung als Totalschaden bewertet werden. Gehört er rein rechtlich dann der Versicherung?? Werden die Kisten eingestampft oder weiterverkauft? Kann 7erFan diesen "Wagen" rein theoretisch behalten? Bzw. das brauchbare "Zubehör" ab A-Säule ausbauen?
Gruß
Dr. NO
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12.03.2004, 19:26
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.04.2003
Ort: Bern - Brünnen
Fahrzeug: E38 740iA M62 5/96 & Opel Corsa 1.0 12/00
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Gehört natürlich der Versicherung!
Was die damit machen ist deren Problem
Gruß Jens
Zitat:
Original geschrieben von Dr. NO
Hallo allerseits,
mich würde interessieren, was mit derartigen "Schrottautos" (Sorry 7erFan!!) passiert, die von der Versicherung als Totalschaden bewertet werden. Gehört er rein rechtlich dann der Versicherung?? Werden die Kisten eingestampft oder weiterverkauft? Kann 7erFan diesen "Wagen" rein theoretisch behalten? Bzw. das brauchbare "Zubehör" ab A-Säule ausbauen?
Gruß
Dr. NO
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OO \(|||)(|||)/ OO
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 laut Kilometerzähler und Tankquittungen, da der BC lediglich "Schätzwerte" liefert.
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12.03.2004, 19:31
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.05.2002
Ort: Rheinland-Pfalz
Fahrzeug: E38
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Ja, bekommt die Versicherung, die verkauft ihn dann weiter (zum wahrscheinlichen Ausschlachten) und der Rest, der nicht mehr gebraucht werden kann, wird zu Cola-Dosen weiterverarbeitet  :( :(
Trauernde Grüße
7er Fan
__________________
327g CO2/km Freude am Fahren
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12.03.2004, 19:35
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#4
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auffällig unauffällig
Registriert seit: 16.06.2002
Ort: östliches Ostsachsen
Fahrzeug: ...Bj 89 mit Boxermotor im Heck :)
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jepp, das auto geht erstmal in den besitz der versicherung über. diese schreibt das fahrzeug dann aus (passiert meist online an verschiedene händler). wer das höchste gebot stellt, bekommt den zuschlag. ich glaube nicht, dass das auto zerpflückt wird. der wird bestimmt wieder aufgebaut...wenn nicht hier, dann in den ostblockstaaten.
greetz
der art
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12.03.2004, 20:27
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#5
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Mitglied
Registriert seit: 28.01.2004
Ort: München
Fahrzeug: BMW 750iA (E38)
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Also ich hab da andere Erfahrungen.
Als ich meinen Jag an die Leitplanken genagelt hab, wurde vom Gutachter ein (wirtschaftlichen) Totalschaden ermittelt.
Er hat dann gleich Angebote für einen möglichen Verkauf eingeholt und die 5 meistbietenden Interessenten im Gutachten aufgelistet.
Die Versicherung hat mir den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Wrack-Höchstgebotes aus dem Gutachten überwiesen.
So konnte ich mich entscheiden, ob ich das Bleckknäuel an den Höchstbietenden aus dem Gutachten verkaufe oder aber mir einen anderen Abnehmer suche oder das Wrack als Wandschmuck behalte.
So hat das zumindest meine hochgeschätzte Versicherung (HDI) geregelt.
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12.03.2004, 21:15
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.04.2003
Ort: Mainz
Fahrzeug: E39 530i
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Also so kenne ich das auch
Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt wird bekommt das Auto doch
nicht die Versicherung  , waer ja noch schoener.
Wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet das die Reperatur den Zeitwert des Fahrzeugs
uebersteigt d. h. aber nicht das das KFZ nicht mehr verkehrstuechtig ist.
Bei nem E32 B.j. 87 koennte ein Eckschaden vorne mit Stossstange, Kotfluegel und
Scheinwerfer schon den Zeitwert uebersteigen und da kann dir die Versicherung
das Auto nicht einfach wegnehmen
Du kriegst den Zeitwert von der Versicherung ersetzt und was du mit dem Auto
anstellst ist dein Bier.
Umgekehrt muesste die Versicherung bei ner eventuellen Entsorgung
das Fahrzeug holen und zum Verwerter bringen oder auch fuer nen
eventuellen Verkauf das Auto holen und versteigern.
Da es sich meist um Totalschaeden handelt rechnet sich der Aufwand gar nicht
Gruss
Thomy7er
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12.03.2004, 23:06
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#7
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...na sag ich doch!!!
Registriert seit: 09.02.2004
Ort: Berlin / Brandenburg
Fahrzeug: E30-Cabrio, W212
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FALSCH!!!
Du bekommst bei einem Totalschaden den Zeitwert (wenn der BMW noch ganz wäre) ABZÜGLICH des Restwertes ausgezahlt. Berechnet nach DAT-Schwacke Liste.
D.h. ein Autoverwerter bietet noch( z.B.) 2000 Euro für den kaputten Wagen und der Zeitert liegt bei 10000 Euro, bekommt man die 8000 Euro ausgezahlt. Die Angebote der Autoverwerter holt die Versicherung bzw. der Gutachter rein. An das höchste Angebot hält sich dann die Versicherung. Den kaputten Wagen verkauft man an den Autoverwerter für 2000 Euro und schon hast Du den Zeitwert (10000 euro) bekommen.
Andere Alternative: Du nimmst lediglich die 8000 Euro und behältst den Wagen. Kannst ihn dann ausschlachten oder aufbauen. Die Entscheidung triffst Du ganz alleine!!!
[Bearbeitet am 12.3.2004 um 00:11 von heppinger]
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13.03.2004, 04:12
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.04.2003
Ort: Bern - Brünnen
Fahrzeug: E38 740iA M62 5/96 & Opel Corsa 1.0 12/00
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Da die Versicherung hier den Wrackpreis abgezogen hat, heist das im Grunde nichts anderes, als daß Sie Dir das Wrack, welches sie besitzt zum Kauf angeboten hat.
Ergo: Der Versicherung gehört das Wrack, denn sonst könnte sie es Dir nicht verkaufen.
Gruß Jens
Zitat:
Original geschrieben von Matt_Muc
Also ich hab da andere Erfahrungen.
Als ich meinen Jag an die Leitplanken genagelt hab, wurde vom Gutachter ein (wirtschaftlichen) Totalschaden ermittelt.
Er hat dann gleich Angebote für einen möglichen Verkauf eingeholt und die 5 meistbietenden Interessenten im Gutachten aufgelistet.
Die Versicherung hat mir den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Wrack-Höchstgebotes aus dem Gutachten überwiesen.
So konnte ich mich entscheiden, ob ich das Bleckknäuel an den Höchstbietenden aus dem Gutachten verkaufe oder aber mir einen anderen Abnehmer suche oder das Wrack als Wandschmuck behalte.
So hat das zumindest meine hochgeschätzte Versicherung (HDI) geregelt.
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13.03.2004, 07:26
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#9
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WTF
Registriert seit: 18.06.2002
Ort:
Fahrzeug:
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...dat Dingen gehört der Versicherung....
...die wird nach der Entsorgung den Fahrzeugbrief meistbietend versteigern....(in den Osten meistens)....ist gängige Praxis.... und ratet mal was damit dann passiert......
ich sach nur Auftragsdiebstähle.....
grüsse
micky
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13.03.2004, 15:16
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#10
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Mitglied
Registriert seit: 28.01.2004
Ort: München
Fahrzeug: BMW 750iA (E38)
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Zitat:
Original geschrieben von Jensemann
Da die Versicherung hier den Wrackpreis abgezogen hat, heist das im Grunde nichts anderes, als daß Sie Dir das Wrack, welches sie besitzt zum Kauf angeboten hat.
Ergo: Der Versicherung gehört das Wrack, denn sonst könnte sie es Dir nicht verkaufen.
Gruß Jens
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In meinem Fall eben NICHT, da mir die Versicherung den Wiederbeschaffungswert ABZÜGLICH des Restwertes überwiesen hat.
Okay, man könnte das jetzt so auslegen, als hätten sie mir das Wrack implizit verkauft
Da die Verischerung aber rechtlich gesehen zu keiner Zeit Eigentümer meines Fahrzeugs war, kann sie mir auch nix verkaufen.
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