Kleiner Ärger mit dem Beamer in der Garantiezeit
Bei meinem kürzlich erworbenem "Schnuckel" ist manchmal ein leichtes Flattern des Lenkrades feststelbar. Dies fiel mir bei der sehr ausgedehnten Probefahrt auch auf, weshalb ich auf die Formulierung: "Lenkungsspiel wird vom Verkäufer beseitigt" im Kaufvertrag bestand. Dafür hatte der Verkäufer eine Woche Zeit. So jetz hab ich ihn und es ist schon wieder feststellbar, obwohl es die ersten Zwei Tage nicht da war, oder mir in meiner Euphorie nicht aufgefallen ist.
Jetzt bleibt mir nichts anderes übrig als die Fahrt zum Freundlichen mit dem blau-weißen Logo in Angriff zu nehmen und in Erfahrung zu bringen was da los ist. (Ich vermute Spurstangenköpfe)
Aber jetz zu meiner Frage:
Da das Autohaus wo ich ihn gekauft hab gut 70km von meinem Heimatort entfernt ist, Frage ich mich ob das nicht mein Freundlicher hier reparieren, und dem Autohaus wo ich ihn gekauft hab die Rechnung schicken kann...
Das Auto wurde mit Gebrauchtwagengarantie gekauft, und die Beseitigung dieses Mangels ausdrücklich schriftlich festgehalten.
Außer der Entfernung zweifle ich jetzt auch an der Seriösität dieses Händlers.
Wie siehts denn da rechtlich aus? Kann mir einer weiterhelfen?
Danke
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