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Alt 19.11.2004, 23:09   #1
Schulle
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Schulle
 
Registriert seit: 06.09.2004
Ort:
Fahrzeug: Mercedes W22o S500

Ärger Felgenverkauf bei ebay

Hallo Leute

ich habe folgendes problem. Ich habe vor einem monat bei ebay meine 18zoll paralellspeichenfelgen verkauft für 855euro. Der typ hat auch sofort überwiesen und ich habe ihm die felgen geschickt. Dann ging die ganze sache los.

Er beanstandet das die felgen angeblich kratzer hätten die ich verschwiegen hätte! Ich weiß aber ganz genau das die felgen keinen kratzer hatten! Er hatt mir auch Foto´s geschickt wo auf einmal kleine kratzer zu sehen sind.
Er wollte dann 200 euro von mir wieder haben wogegen ich mich natürlich gewehrt habe.
Dann hat er mit seinem Anwalt gedroht und ich habe trotzdem nicht eingelenkt, warum auch ich bin mir sicher das die Felgen keine Kratzer hatten!

Ich denke mal der versucht nur kohle rauszuschlagen oder?

Jedenfalls kam heute ein brief von seinem anwalt, der fordert die 200euro oder nen wandel (also geld zurück und felgen zurück...)

Wenn ich nicht zahle würde er mich gleich verklagen ohne weitere Briefe, mahnungen usw. Dann hat der Anwalt mich noch drauf hingewiesen das das sehr teuer für mich werden kann und das die kratzer nicht vom transport kommen können und vorher schon gewesen sein müssen.

Aber der Kauf ist doch schon 1 monat her, wie will er mir denn beweisen das nicht der käufer die kratzer selber reingemacht hat! So ein scheiß!

Was soll ich machen?? Bitte helft mir mal, es gibt ja auch eineige anwälte hier, wär nett wenn die mal schreiben könne was ich am besten machen soll...

MFG
Schulle ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2004, 09:06   #2
hunmen
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard ist doch einfach

dein kumpel war doch dabei als du die felgen versendet hast und kann bezeugen das sie in ordnung waren. vielleicht ja auch noch deine freundin.
aber die idee ist nicht schlecht. was bestellen,kratzer reinmachen und den preis mindern. mal merken
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Alt 20.11.2004, 09:24   #3
rene-103
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 22.03.2004
Ort: buxdehude
Fahrzeug:

Standard

Hattest du denn in Deiner Auktion reingeschrieben unter jeglicher Gewährleistung ??
Ich würde mir da erstmal gar keinen Kopf machen,erstmal abwarten ob der dich überhaupt verklagt,kann ich mir nicht vorstellen und wenn kannst du Dir immer nooch einen Anwalt nehmen,oder du schreibst masl eine Mail an Ebay und schilderst den Fall,mal sehen was die dazu meinen.

Gruß Rene


Zitat:
Zitat von Schulle
Hallo Leute

ich habe folgendes problem. Ich habe vor einem monat bei ebay meine 18zoll paralellspeichenfelgen verkauft für 855euro. Der typ hat auch sofort überwiesen und ich habe ihm die felgen geschickt. Dann ging die ganze sache los.

Er beanstandet das die felgen angeblich kratzer hätten die ich verschwiegen hätte! Ich weiß aber ganz genau das die felgen keinen kratzer hatten! Er hatt mir auch Foto´s geschickt wo auf einmal kleine kratzer zu sehen sind.
Er wollte dann 200 euro von mir wieder haben wogegen ich mich natürlich gewehrt habe.
Dann hat er mit seinem Anwalt gedroht und ich habe trotzdem nicht eingelenkt, warum auch ich bin mir sicher das die Felgen keine Kratzer hatten!

Ich denke mal der versucht nur kohle rauszuschlagen oder?

Jedenfalls kam heute ein brief von seinem anwalt, der fordert die 200euro oder nen wandel (also geld zurück und felgen zurück...)

Wenn ich nicht zahle würde er mich gleich verklagen ohne weitere Briefe, mahnungen usw. Dann hat der Anwalt mich noch drauf hingewiesen das das sehr teuer für mich werden kann und das die kratzer nicht vom transport kommen können und vorher schon gewesen sein müssen.

Aber der Kauf ist doch schon 1 monat her, wie will er mir denn beweisen das nicht der käufer die kratzer selber reingemacht hat! So ein scheiß!

Was soll ich machen?? Bitte helft mir mal, es gibt ja auch eineige anwälte hier, wär nett wenn die mal schreiben könne was ich am besten machen soll...

MFG
rene-103 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2004, 09:38   #4
Bextor
† 22.11.2010
 
Benutzerbild von Bextor
 
Registriert seit: 07.10.2004
Ort: Weiden
Fahrzeug: 750i (E32) 01/90 750il (E32) 10/91 - 750i (E38) 06/2000

Standard

Hallo Schulle,

bleib cool, da kommt nix bei raus!

Auch wenn Sie dich verklagen und sollte die Sache wirklich vor Gericht enden, dann wird der Richter die Sache einstellen.

Überleg doch, wie kann er beweisen das die Kratzer schon drin waren??? Er hat Sie ja nicht persönlich abgeholt und bei Versand kann vieles passieren.

Also ich würde mir da keinen Kopf machen.

Gruß
Tom
Bextor ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2004, 10:13   #5
McQueen
Gutsherr u.Sklavenhalter
 
Benutzerbild von McQueen
 
Registriert seit: 17.07.2002
Ort:
Fahrzeug: was Kleines

Standard

Hallöchen,


ich hatte mal ein Gerichtsurteil gesehen worum es um einen neuen Gegenstand
ging. Auf dessen Oberfläche befanden sich kleine Kratzer... Das Gericht hatte entschieden, das diese Oberflächlichen Kratzer bei Gebrauch des Artikels
automatisch bei der Handhabung enstehen können und den Gebrauchswert des
Artikels nicht beeinflussen. Also nur von kosmetischer Natur. Klage wegen Kratzer abgewiesen....

In deinem Fall, da es sich um einen gebrauchten Artikel ja handelt, kann
man davon ausgehen, daß allein durch den Gebrauch der Räder automatisch Kratzer entstehen z, B. beim reinigen, ein kleines Steinchen im
Lappen oder so...

Es sei denn, Du hast in deiner Auktion extra erwähnt:

" Super Felgen, geile Optik, keine Kratzer, "

ansonsten würde ich mir keine Sorgen machen.

Hatte auch mal Felgen verkauft für 800,-€ wo ich geschrieben habe leichte
Bordsteinschäden.
Der Käufer monierte auf einmal die Lackierung der Felgen !!!! Den hab ich eiskalt abblitzen lassen und ihm gesagt das ich mich auf eine Rechtsstreit
schon ziemlich freue... Nie wieder was gehört davon !!! bei Ebay versuchen
es doch einige Gestalten sich doch noch Vorteile zu verschaffen.....


In deinem Fall kann man eigentlich doch gut argumentieren, z.B. das die
Felgen neu ca. 1800,-€ gekostet haben und hier als gebrauchter Gegenstand
für 855,-€ versteigert wurden, und die haben nun mal Gebrauchsspuren,
ansonsten soll er sich Nagelneue für 1800,-€ kaufen. Man kann nicht von einer Alufelge verlangen die im Sommerbetrieb, Staub, Dreck, Bremsenabrieb
zu spüren bekommt, daß die makellos bleibt....

Und das weiß dieser Rechtsanwalt wohl nur zu genau!

Da es aber in Deutschland zu viel Rechtsanwälte für zuwenig Fälle gibt und 50% dieser Anwälte ums überleben kämpft, nehmen die jeden Auftrag an obwohl er aussichtslos erscheint für seinen Mandanten.

Sein Geld bekommt der Anwalt immer egal von welcher Seite.


Gruss Stefan

Geändert von McQueen (20.11.2004 um 10:20 Uhr).
McQueen ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2004, 10:53   #6
Homer76
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Homer76
 
Registriert seit: 18.11.2003
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW 523i, Opel Signum, MB C200 CDI

Standard

Hast Du Rechtsschutz?
Wenn ja, dann lass ihn machen.
Aber auch ansonsten würd ich mir da keinen Kopf machen.
Inzwischen gehen viele her bei Ebay, die einen Anwalt als Kumpel haben und versuchen nochmals den Preis zu drücken. Manche lassen sich ja von nem anwaltlichen Schreiben einschüchtern. Lass den Typen mal machen.
__________________
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Homer76 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2004, 11:04   #7
Bootsmann
alt, aber bezahlt!
 
Benutzerbild von Bootsmann
 
Registriert seit: 09.06.2004
Ort: Hamburg
Fahrzeug: 730i,6/88

Standard

Moin, Gruß von Bootsmann!

Ganz ruhig bleiben Brauner!

Das ist nur Bangemacherei! Der Anwalt will Dich nur einschüchtern!Er hat gar nichts in der Hand!

Beim Einpacken der Felgen haben Dir doch auch noch Freunde geholfen! Die können den Zustand der Felgen doch jederzeit bezeugen!-Oder?

Am besten garnicht reagieren!


Gruß aus Hamburg!
Bootsmann ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2004, 12:11   #8
Schulle
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Schulle
 
Registriert seit: 06.09.2004
Ort:
Fahrzeug: Mercedes W22o S500

Standard

Alles klar leute, vielen Dank für die schnelle hilfe und die guten Tips.
Na mensch da bin ich ja beruhigt, ich werd am montag trotzdem mal zu meinem anwalt gehen und den mal fragen was er dazu sagt...

vielen Dank!

Ihr könnt natürlich noch weiter posten, umso ruhiger verläuft mein wochenende...
Schulle ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2004, 12:27   #9
pille
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Moin!

Ich würde mir auch keine allzugroßen Sorgen machen, aber.....
Anwälte machen für Geld alles, nach dem Sinn & der Rechtshaftigkeit muß man zunächst ja nicht fragen...

Natürlich kommt es bei 3-2-1-meins, aber auch bei jeder Kleinanzeige, auf die Formulierung an: Das betrifft zum einen den Ausschluß jeglicher Gewährleistung bei Privatverkäufen, den Artikel mit "Gebraucht" zu kennzeichnen und daß der Käufer die Ware in gegenwärtigen Zustand übernimmt.
Gebraucht heißt eben nicht neu, sondern darf eine dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entsprechende Abnutzung aufweisen usw....
(darüberhinausgehende Abnutzung/Schäden sollten sicherheitshalber angegeben werden.)

Kannst Du den Link Deiner Auktion mal einstellen?
Vielleicht läßt sich aus Deiner Angebotsbeschreibung etwas erkennen, was den hier vorhandenen Rechtskennern möglicherweise näheren Aufschluß gibt (Beendete Auktionen können i.d.R bis 90 Tage noch eingesehen werden).
  Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2004, 13:07   #10
Schulle
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Schulle
 
Registriert seit: 06.09.2004
Ort:
Fahrzeug: Mercedes W22o S500

Standard

Na klar, ich habe es mal kopiert....

BMW M Parallelspeichenstyling mit Mischbereifung E 38
8 J x 18 mit 235/50 ZR 18, 9,5 J x 18 mit 255/45 ZR 18 Artikelnummer: 7924745402

Beschreibung (überarbeitet) Der Verkäufer ist verantwortlich für das Angebot.

Artikelmerkmale

Artikelzustand: Gebraucht








Wegen Felgenwechsel zu verkaufen:

4 Org. BMW M Leichtmetall Parallelspeichenstylingfelgen mit Bereifung

vorn: 235/50 ZR 18 ca. 3-4 mm Profil (Innenkanten sind teilweise abgefahren !)

Hinten: 255/45 ZR 18 ca. 5mm Profil

Die Felgen sind in einem sehr guten Zustand ohne Bordsteinschäden o.ä.

Da die Kompletträder aufgrund der Größe und des Gewichtes nicht einfach zu versenden sind, wäre es für Selbstabholer geeignet.

Sollte ein Versand in Frage kommen, werden sich die Kosten auf ca. 70 Euro belaufen.



Verkauf erfolgt von Privat.

Keine Garantie, keine Gewährleistung!



--------------------------------------------------------------------------------
Am 28.09.04 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt:

Also Leute, wegen der vielen Nachfragen. Ich verkaufe die Felgen auch per Sofortkauf. Ihr könnt mir also Angebote schicken. Und wenn eines dabei ist welches mir gefällt, sind die Felgen weg...


Mit freundlichen Grüßen

MFG



--------------------------------------------------------------------------------
Am 29.09.04 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt:

Ja, es sind die orginalen M Parallelspeichen Felgen von BMW!

MFG


--------------------------------------------------------------------------------
Schulle ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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