Hallöchen,
ich hatte mal ein Gerichtsurteil gesehen worum es um einen neuen Gegenstand
ging. Auf dessen Oberfläche befanden sich kleine Kratzer... Das Gericht hatte entschieden, das diese Oberflächlichen Kratzer bei Gebrauch des Artikels
automatisch bei der Handhabung enstehen können und den Gebrauchswert des
Artikels nicht beeinflussen. Also nur von kosmetischer Natur. Klage wegen Kratzer abgewiesen....
In deinem Fall, da es sich um einen gebrauchten Artikel ja handelt, kann
man davon ausgehen, daß allein durch den Gebrauch der Räder automatisch Kratzer entstehen z, B. beim reinigen, ein kleines Steinchen im
Lappen oder so...
Es sei denn, Du hast in deiner Auktion extra erwähnt:
" Super Felgen, geile Optik, keine Kratzer, "
ansonsten würde ich mir keine Sorgen machen.
Hatte auch mal Felgen verkauft für 800,-€ wo ich geschrieben habe leichte
Bordsteinschäden.
Der Käufer monierte auf einmal die Lackierung der Felgen !!!! Den hab ich eiskalt abblitzen lassen und ihm gesagt das ich mich auf eine Rechtsstreit
schon ziemlich freue... Nie wieder was gehört davon !!! bei Ebay versuchen
es doch einige Gestalten sich doch noch Vorteile zu verschaffen.....
In deinem Fall kann man eigentlich doch gut argumentieren, z.B. das die
Felgen neu ca. 1800,-€ gekostet haben und hier als gebrauchter Gegenstand
für 855,-€ versteigert wurden, und die haben nun mal Gebrauchsspuren,
ansonsten soll er sich Nagelneue für 1800,-€ kaufen. Man kann nicht von einer Alufelge verlangen die im Sommerbetrieb, Staub, Dreck, Bremsenabrieb
zu spüren bekommt, daß die makellos bleibt....
Und das weiß dieser Rechtsanwalt wohl nur zu genau!
Da es aber in Deutschland zu viel Rechtsanwälte für zuwenig Fälle gibt und 50% dieser Anwälte ums überleben kämpft, nehmen die jeden Auftrag an obwohl er aussichtslos erscheint für seinen Mandanten.
Sein Geld bekommt der Anwalt immer egal von welcher Seite.
Gruss Stefan