Moin!
Ganz einfach: Die/der Auffahrende hat bei Dir während der Fahrt "Sex and the city" gesehen und wollte einfach nur näher ran um in der ersten Reihe zu sitzen....
Im Ernst: Der Nachweis gelingt i.d.R. durch Kommissar Zufall, sprich: Zuschauer!
Wenn eine Tv-freischaltung verbaut ist, dann wird diese höchstens bei einem Hinzuziehen eines Gutachters entdeckt und zwar so, daß er gezielt danach sucht. Die Frage, ob überhaupt die ABE des Fahrzeuges erlischt, kann ich nicht beantworten. Wenn der Schaden beträchtlich ist, dann kann natürlich ein Prozeß für die Versicherung schon lohnend sein. Aber wie gesagt, wenn.
Bedingt dadurch, daß TV ja bis ca.7km/h läuft, kann ein cleverer Anwalt auch auf zB. 27km/h als Serienstreuung auslegen.
In diesem Zusammenhang wurde ja auch schon die Zulässigkeit vs. Versicherungsschutz bei dem heute üblichen I-drive / Command oder MMI diskutiert, im Zusammenhang mit der möglichen Vollbedienfähigkeit während der Fahrt und der dadurch bedingten Aufmerksamkeitsverluste.
Der Gesetzgeber zögert nicht, hier Restriktionen vorzusehen, die dann allerdings auf einem schon länger beobachteten Phänomen basieren (Handy...)
Denkbar ist, daß zukünftige Systeme während der Fahrt in Teilbereichen nur mit Sprachsteuerung zu steuern sind. Als klassisches Beispiel der Ablenkung gilt die Zieleingabe der Navigation während der Fahrt. Jeder, der ein Navi während der Fahrt neu füttern mußte, weiß, was für eine Ablenkung vom Geschehen das ist. Zukünftig könnte der lapidare Hinweis auf die aktive Teilnahme am Verkehr dahingehend ausfallen, daß sie/er sagt: "Zur Neueingabe eines Zieles suchen Sie einen Parkplatz..."
In jedem Fall, wenn Dir vor Gericht Unaufmerksamkeit nachgewiesen wird, dann hast Du ein Problem