


BMW 7er, Modell E38 |
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26.08.2004, 15:23
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#1
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Avusblau
Registriert seit: 20.12.2003
Ort: Hamburg
Fahrzeug: BMW 530 dA E61
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Back from the dead
Straight out the casket, risin up
Open up your eyes - can't you see me?
What the f... is this? Madness, pick up my bones
Erase my name from off the tombstones
Alive and kickin, breathing the air
Call out my name, punk, and I'll be there
(House of Pain: Back from the dead")
Moin,
ich hatte weiland ja einen sehr blöden Auffahrunfall, hier nochmal der Ärgerthread dazu:
Grrr.....
Nun habe ich endlich meine Karre wieder, ist auch wirklich sehr hübsch geworden:
Vorher - Nachher
Ok, die Umgebung ist jetzt nicht so toll, ein Sonnenuntergang wär cooler gewesen (dazu ne vollbrüstige Alte, "wo" sich auf der Motorhaube aalt  ) und gewaschen ist er auch nicht. Aber immerhin erkennt man ein neues Gesicht und eine wirklich gute Arbeit der BMW-Ndl HH.
Aber: Wo Licht ist, da ist auch Schatten:
Bekomme vorgestern die Rechnung, hmm, 6 Seiten ? Ganz schön umfangreich, naja, weitergeblättert und dann bei der Endsumme fast vom Stuhl gefallen:
7947,11 Euronen
Geht's bitte noch ? Dafür bekommt man teilweise schon einen ganzen 5er ! Die arme Versicherung. Jetzt weiß ich auch, wo die hohen Prämien herkommen.  Anvisiert waren übrigens 5000, selbst das wäre unverschämt gewesen.
Wirklich ohne Worte, was machen die dann bei einem "richtigen" Unfall ?
Gruß,
da Busch
__________________
I want a woman with a body of a whore and a personality like Lauryn....
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26.08.2004, 15:50
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#2
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Administrator
Registriert seit: 29.06.2001
Ort: Unna
Fahrzeug: i7 xDrive60 (Bj.2022)
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Hallo @dabusch!
Mir erscheinen die rund 8.000 Euros Reparaturkosten auch viel zu hoch... Nicht nur beim Kfz-Versicherungssystem müsste sich dringend mal was ändern, um die Schadenssummen und damit die Prämien zu senken.
Bei Kasko-Versicherungen wäre es z. B. gut, wenn es grundsätzlich eine Selbstbeteiligung gäbe. Und diese Selbstbeteiligung dürfte kein absoluter Betrag sein, sondern ein relativer. Zum Beispiel eine Selbstbeteiligung von 10% mit Begrezung auf € 1.000,- je Schaden. Dann würde man es sich überlegen, ob man seinen Schaden für € 4.000 günstig oder für € 8.000 überteuert regulieren würde, da man selbst zumindest mit 10% daran beteiligt ist.
Auch sollte vor Schadensregulierung die Pflicht bestehen, zumindest ein Vergleichsangebot einzuholen. Bei meiner Krankenversicherung muss ich beispielsweise bei Zahnersatz auch ein Vergleichsangebot einholen. Das ist zwar im Fall der Fälle aufwändig, aber letztlich weiß ich, dass meine Beiträge deswegen niedriger ausfallen.
Bei Haftpflichtschäden ist die Sache natürlich schwieriger. Hier müsste für den Geschädigten auch irgendein Anreiz geschafft werden, seinen Schaden möglichst günstig zu reparieren. Sicher kann man ihm nicht zumuten ein Vergleichsangebot einzuholen.
Da müssten sich die Versicherungen zusammentun, und einen entsprechenden Spezial-Tarif entwerfen. Unterliegt man diesem Spezial-Tarif, muss man eben ein Vergleichsangebot auch bei Haftpflichtschäden einholen - zahlt im Gegenzug aber weniger Haftpflichtprämie.
Ein Vergleichsangebot hört sich nicht vielversprechend an. Aber ich könnte mir denken, dass gerade in heutiger Zeit jeder Auftrag benötigt wird. Und so würden die Werkstätten mit einem Angebot gleich ein wenig tiefer ansetzen, wenn man wüsste, der Preis wird noch verglichen. Aber heute ist es ja quasi so, dass es Niemanden interessiert, wie teuer das Ganze wird. Logisch, dass da jeder etwas mehr zulangen.
Gruß,
Chriss
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26.08.2004, 16:32
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.01.2004
Ort: Salzburg
Fahrzeug: -
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Bei den Versicherungen die ich in Österreich hatte ist eine prozentuelle Beteiligung bei der Vollkasko üblich (bis zu einem Höchstwert).
Bei einem größeren Schaden kommt auch ein Sachverständiger der Versicherung und sieht sich das ganze an. Das hat nun Vor- und Nachteile. Vorteil für die Versicherung ist dass sie nicht so leicht von der Werkstatt über den Tisch gezogen wird. Nachteil ist dass es damit sehr oft auf einen Totalschaden rausläuft.
-Rainer
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26.08.2004, 22:06
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.05.2002
Ort: Rheinland-Pfalz
Fahrzeug: E38
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Was anderes würd mich mal interessieren: Hast ja nun gleich "Hochgerüstet" auf Facelift-Front, hat die Versicherung da anstandlos die Kosten übernommen, oder musstest du dafür was drauf zahlen
Grüße
7er Fan
__________________
327g CO2/km Freude am Fahren
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27.08.2004, 10:27
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#5
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Avusblau
Registriert seit: 20.12.2003
Ort: Hamburg
Fahrzeug: BMW 530 dA E61
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Facelift
Moin,
@7er Fan
ich habe mit BMW alles soweit durchgesprochen und die meinten, daß es kostenmäßig Jacke wie Hose wäre, ob man nun Facelift oder die alten Xenons nimmt. Dementsprechend gehe ich davon aus, daß es da keine Beanstandungen geben wird, zumal die alten SW tatsächlich hin waren (oller Plastesch...).
@Chriss
1887% Zustimmung (habe ich vom HSV-Board  ), hätte ich gewußt, daß die da so zulangen, hätte ich mich sicher nochmal woanders erkundigt. Das Lustige ist nur, daß die von meiner Versicherung den Laden noch als Reparaturwerkstatt empfehlen, scheinen also bislang noch nicht über die Apothekenpreise dort gestolpert zu sein.
Gruß,
da Busch
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27.08.2004, 12:27
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#6
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Mehr als 20 Jahre dabei
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: Alfa Romeo Giulia Quadrifoglio (Bj. 2024), 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) Golf TSI (Bj. 2024)
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Zum Thema
Zitat:
Zitat von Christian
Hallo @dabusch!
Bei Haftpflichtschäden ist die Sache natürlich schwieriger. Hier müsste für den Geschädigten auch irgendein Anreiz geschafft werden, seinen Schaden möglichst günstig zu reparieren. Sicher kann man ihm nicht zumuten ein Vergleichsangebot einzuholen.
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Hallo Christian,
es gibt dabei weit mehr als einen Anreiz. Das Gesetz legt dem Geschädigten eine sog. "Schadenminderungspflicht" auf. Das heißt, er darf einen Schaden nicht überteuert gelten machen. Bei dem Verkehrsunfallrecht, das sich insoweit etwas "verselbstständigt" hat, liegt das Problem meistens eher darin, daß auf der Basis eines Sachverständigengutachtens abgerechnet wird. Das Gutachten hat bei einer Versicherung oder einer gerichtlichen Auseindersetzung natürlich einiges Gewicht. Man kam aber als Schädiger - mal unterstellt, es steht fest, daß er alleine oder zumindest zum Teil Schuld ist - seine Versicherung durchaus bitten, einem vor Regulierung mal das Gutachten des Gegners zuzusenden. Wenn dann Bedenken gegen die Angemeßenheit bestehen, kann man das der Versicherung durchaus mitteilen. Die holen dann evtl. auf eigen Kosten (oder durch einen sachverständigen Mitarbeiter) ein Gegengutachten ein, so daß nur der evtl. hierbei ermittelte geringere Schadenbetrag ersetzt wird. Will der Geschädigte mehr, muß er klagen. Diese Verfahrenskosten zahlt dann die Versicherung.
Das funktioniert auch vor einem Gericht. Keiner kann eine überteuerte "Luxusreparatur" ersetzt verlangen. Da ist anzusetzen. Leider kümmern sich die meisten aber nach einem Unfall, den sie alleine verschuldet haben, nicht mehr um die Sache, denn "die Versicherung zahlt ja". Die Versicherung hat oft kein Interesse, sich mit den Gutachten selbst so genau auseinderzusetzen. Das machen die verständlicherweise nur, wenn das Gutachten offensichtlich zu hoch ist. Es leigt also an den Versicherungsnehmern.
Gruß
Markus
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27.08.2004, 23:08
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#7
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728i Cruiser
Registriert seit: 09.07.2004
Ort: Allershausen
Fahrzeug: 728i (E38)(12/1998)
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Reparaturkosten
Hallo!
Leider ist das durchaus normal....8000euro...
Die ganzen Teile 50% und der Rest ist Arbeitslohn...
Hatte mal vor Jahren einen leichten Seitenschaden ...Ist einer hinten rechts auf mein Hinterrad (Honda Civic ...Wert maximal 9000DM) ...Beim Ausparken...
Geschätzte Kosten 3000-3500DM
Werkstattrechnung dann 8350DM
Auch von der Versicherung empfohlene Werkstatt...
hätte ich das gewußt hätte ich den Wagen sicherlich nicht zum Reparieren gegeben.....
Viele Versicherungen würden wahrscheinlich besser wegkommen, wenn Sie dem Geschädigten gleich ein gutes Angebot machen...Plus Abschlag vom Verwerter hätte man fast einen Neuen bekommen...
Also kein Wunder wenn die Prämien steigen ....
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28.08.2004, 07:50
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#8
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abnehmendes
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn F15 M50D, Tochter E84 23D
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Aber einen vorteil hat die Sache er sieht besser aus mit der Facelift Front!Auch wenn ich die schadenshöhe als überzogen ansehe!
Gruss DD
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28.08.2004, 08:01
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#9
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Gast
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8000 EURO???
Alle Achtung, für den Preis hätte ich über Kostenvoranschlag abgerechnet, die Karre für max. 5000 reparieren lassen und mir den Rest in die Tasche gesteckt. Das ist nämlich sowas von legal!
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28.08.2004, 09:14
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
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Per Gutachten...
ja allerdings...
habe auch schon per Gutachten abgerechnet und dann die Autos günstiger aber gut reparieren lassen bzw. kaputt verkauft und immer gut Gewinn gemacht. Ist ja legal und als Geschädigter (ich war nicht schuld) steht dir ja der Schadensersatz zu, ob du jetzt (günstiger) reparierst oder nicht...
Habe meinen Vorgängerwagen, auch ein 5er wie bei daBusch, auch mal zerknautscht, da aber selbst verschuldet.
War auf der AB an die Leitplanke geraten: Komplette Fahrerseite platt, alle Karosserieteile links neu, Seitenwand hinten teilersetzt, eine Felge neu, beide Stoßfänger instandgesetzt. Hat nach Vollkaskogutachten "nur" ca. 5500 € gekostet, fand ich sozial, da ich bei VW für einen etwa nur 50% so großen Schaden an einem Golf III das gleiche bezahlt habe (bzw. mein Unfall-Gegner).
Da bei deinem Wagen anscheinend "nur" die komplette Frontmaske incl. Kühlerkit (?) und Haube erneuert wurde, ist dein Preis auch für mein Empfinden überhöht !
__________________
Gruß,
Rudi
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