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Alt 21.06.2004, 20:10   #1
Newbie
D´r Schwoabaseggel
 
Benutzerbild von Newbie
 
Registriert seit: 27.05.2004
Ort: Berlin
Fahrzeug: 750i (E32) Bj.03/90
Frage Führerscheinkosten im EU-Ausland

Hallo,

wer kann mir Preise für einen Führerschein in Holland, Polen, Tschechien nennen. In Deutschland ist der ja kaum noch bezahlbar!
Newbie ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.06.2004, 20:21   #2
Raffael@735i
LOW4LYF
 
Benutzerbild von Raffael@735i
 
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
Standard

Zitat:
Zitat von Newbie
Hallo,

wer kann mir Preise für einen Führerschein in Holland, Polen, Tschechien nennen. In Deutschland ist der ja kaum noch bezahlbar!
Polen?? Hmmm....je nach Beziehung

Wie ist das eigentlich mit dem EU-Führeschein??


Gruß
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.06.2004, 01:44   #3
Erich
Shogun
 
Benutzerbild von Erich
 
Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
Standard

Ihr koennt den Fuehrerschein nur in dem Land machen, wo ihr einen Wohnsitzt habt.
Mal eben nach Polen fahren geht nicht.
Ich habe mich erkundigt, da ich noch den alten grauen Lappen habe und wollte ihn umschreiben lassen.
Man sagte mir. ich solle doch in D mit einen internationalen Fuehrerschein aus Japan fahren, ausgestellt auf meinen japanischen.
Ohne Wohnsitz in D gibt es generell keinen neuen EU-Fuehererschein fuer mich.
Gibt im internet genug dazu zu lesen.
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 7er Reparaturhilfen
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Erich ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.06.2004, 08:57   #4
Scholle
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Scholle
 
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Jülich
Fahrzeug: BMW 730IA BJ 89
Standard

Das ist korrekt, man muss mindestens einen Wohnsitz in dem jeweiligen Land nachweisen können,ist mir auf jedenfall von einem Freund so erklärt worden.Ich wohne nämlich im 3 Ländereck,Aachen,Holland ,Belgien,darum ist die sache bei unser schon länger aktuell.

Gruß Scholle
Scholle ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.06.2004, 01:52   #5
skel@on
Gesperrt
Premium Mitglied
 
Registriert seit: 03.06.2003
Ort:
Fahrzeug: e38
Standard das ist...

alles nicht so richtig.

Erstens muss man Auslandsführersein und EU-Führerschein klar trennen, hier geht es wohl doch um die EU-Fahrerlaubnis.
Dazu gibt es ein recht neues Urteil vom EGH.

Zitat:
Nach dem Entzug des Führerscheins kein
schneller Ersatz
aus dem Ausland

EuGH: Neue Fahrerlaubnis auch dort erst
nach Ende der Sperrfrist

Autofahrer, denen in Deutschland der Führerschein entzogen wurde, können als
Ersatz nicht einfach einen Führerschein im europäischen Ausland erwerben.
So lange eine von deutschen Gerichten verhängte Sperrfrist läuft, müssen die
hiesigen Behörden den Auslandsführerschein nicht anerkennen, betonte am
Donnerstag den 29.04.2004 der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

29.04.2004 EuGH Aktenzeichen C-476/01

Im verhandelten Fall bekam allerdings der klagende Autofahrer Recht, weil die
Frist schon abgelaufen war.
Das Amtsgericht Frankenthal hatte dem Mann 1998 die Fahrerlaubnis entzogen und
entschieden, er dürfe neun Monate lang keinen neuen Führerschein machen.
Nach Ablauf dieser Frist legte er eine Fahrprüfung in den Niederlanden ab.
Trotzdem stand er wenig später wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor dem selben
Gericht.
Deutschland muss den neuen Führerschein anerkennen, urteilte der EuGH. Das
gelte selbst dann, wenn das Nachbarland den Führerschein gar nicht hätte
ausstellen dürfen, weil der Mann in Deutschland und nicht in den Niederlanden
wohnte. In solchen Fällen müsse Deutschland den anderen Staat informieren
und so veranlassen, das dieser die Fahrerlaubnis wieder einzieht.


ausserdem steht Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) hier

alles nachzulesen, was den EU-Führerschein betrifft.

@Newbie;

was die Kosten betrifft, kann ich zu Tschechien mitteilen, dass der Autoführerschein dort ca. 300 bis 350 Euro mit allem Drum und Dran kostet, da ein Bekannter von mir gerade drüber ist.

Nach Rücksprache mit der Zulassungsstelle in unserer Region muss dieser (wie auch im weiter oben eingefügten Link) nicht einmal umgeschrieben werden, da Tschechien ja seit 01. Mai in der EU ist, auch muss kein Wohnsitz in dem anderen Land (EU) nachgewiesen werden, da EU-Führerschein EU- Führerschein ist (verweise nochmals auf den Link weiter oben, und dort den Beitrag ganz lesen).

wünsch' noch viel Spass beim Sparen
skel@on ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.06.2004, 01:58   #6
Erich
Shogun
 
Benutzerbild von Erich
 
Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
Standard Skel

und wie sieht es bei mir aus? Ich habe den alten grauen Lappen und will ihn nur auf EU-Schein umgeschrieben haben.
Habe mal bei einem Strassenverkehrsamt anrufen lassen, die meinten, ich muesse einen Wohnsitz in D haben, sonst njet.
Habe auch keinen Wohnsitz in der EU.
Im internet habe ich auch schon gesucht, da steht immer was von Wohnsitz EU.
Erich ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.06.2004, 11:07   #7
skel@on
Gesperrt
Premium Mitglied
 
Registriert seit: 03.06.2003
Ort:
Fahrzeug: e38
Standard @Erich...

Zitat:
Zitat von Erich
und wie sieht es bei mir aus? Ich habe den alten grauen Lappen und will ihn nur auf EU-Schein umgeschrieben haben.
Habe mal bei einem Strassenverkehrsamt anrufen lassen, die meinten, ich muesse einen Wohnsitz in D haben, sonst njet.
Habe auch keinen Wohnsitz in der EU.
Im internet habe ich auch schon gesucht, da steht immer was von Wohnsitz EU.
...Du hast Dir quasi die Antwort schon selbst gegeben; da Du ja in Japan lebst, und die EU noch nicht soweit vorgedrungen ist, fällst Du auch nicht mehr unter die EU-Regelung, da Du ja Deinen dauernden Wohnsitz in Tokyo hast.
Wie ist das eigentlich mit der Umschreibefrist bei euch, gilt denn Dein "grauer" da noch oder bist Du schon illegal unterwegs.
In Deutschland muss ein "ausländischer" Führerschein, also kein "EU"-Führerschein auch nach einer bestimmten Frist (die oben unter dem Link nachzulesen ist) umgeschrieben werden.
skel@on ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.06.2004, 11:34   #8
Erich
Shogun
 
Benutzerbild von Erich
 
Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
Standard Mit deutschen Fuehrerschein

darfst Du in Japan mit einer japanischen Uebersetzung (ausgestellt von der Botschaft oder JAF = jap. ADAC) bis zu einem Jahr fahren nach Einreise.
Dies erneuert sich immer wieder bei Neueinreise, solange man kein 'permanent resident ' ist. Beim Fahren musst Du die Uebersetzung, den Originalfuehrerschein u den Reisepass dabei haben.
Ich habe aber einen japanischen, sogar den Goldenen
Diesen gibt es nach 6 Jahren punktfreiem Fahren u ist 5 Jahre gueltig. Die normalen sind 3 Jahre gueltig. Erneuert wird ganz einfach: Augentest, neues Foto, halbe Stunde Vortrag anhoeren ueber evtl. neue Verkehrsregeln, neue F-karte im Kreditkartenformat wieder mitnehmen.
Wenn man Punkte hat dauern die Vortraege ein wenig laenger.

Habe auch noch meinen Hongkong-Fuehrerschein
Und natuerlich ein Internationalen, ausgestellt von der jap. Behoerde aufgrund meines jap. Scheins.

Ging mir eigentlich nur darum, dass man wohl in einigen Laendern (Schweiz/Oesterreich?) Schwierigkeiten mit dem alten Schein bekommen kann, wenn man z B das Bild nicht mehr vergleichen kann mit dem jetztigen
Aussehen. Obwohl das nicht richtig ist lt EU Richtlinien. Und meiner stammt so von 1968 oder so.
Erich ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.06.2004, 11:45   #9
skel@on
Gesperrt
Premium Mitglied
 
Registriert seit: 03.06.2003
Ort:
Fahrzeug: e38
Standard dann ist ja...

soweit alles im Lot @Erich

und da du ja eh' den internat. Führersch. hast, kannst du ja überall rumballern; nur den "schweinerosanen", den wirst du wohl so leicht nicht mehr in deine Sammlung bekommen....

ach ja zu den Kosten: wie oben geschrieben - 300 bis 350 Euro komplett mit allen Fahrstunden und Prüfungsgebühren

muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen
(hätt ich nicht schon alle, würde ich glatt alle in Tschechien machen), aber
dort gibt es ja noch andere schöne Dinge...
skel@on ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.06.2004, 11:51   #10
Erich
Shogun
 
Benutzerbild von Erich
 
Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
Standard Mom Mal, hab da was gefunden im Verkehrsportal

anscheinend muss ich doch nicht in D angemeldet sein, nach diesem hier:

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
II. Führen von Kraftfahrzeugen

2. Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

§ 7 Ordentlicher Wohnsitz im Inland

(1) Eine Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Dies wird angenommen, wenn der Bewerber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - bei fehlenden beruflichen Bindungen - wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen ihm und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Jahr, im Inland wohnt. Ein Bewerber, dessen persönliche Bindungen im Inland liegen, der sich aber aus beruflichen Gründen in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum aufhält, hat seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne dieser Vorschrift im Inland, sofern er regelmäßig hierhin zurückkehrt. Die Voraussetzung entfällt, wenn sich der Bewerber zur Ausführung eines Auftrags von bestimmter Dauer in einem solchen Staat aufhält.
Erich ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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