Sie sind nicht angemeldet! Jetzt interner Link kostenlos im Forum registrieren, weniger Werbung sehen, aktiv teilnehmen und weitere Vorteile nutzen! Diese Website nutzt Cookies. Bitte beachten Sie unsere interner Link Datenschutzerklärung.
  Start » Forum Impressum/Datenschutz | Site-Map
7-forum.com   ModelleForummein.7erService


Forumsfunktionen

BMW 7er, Modell E38
 Varianten
 interner Link 12-Zylinder-Benziner
 Detail-Infos
 Interaktiv
- Anzeige -

Zurück   BMW 7er-Forum > BMW 7er Modelle > BMW 7er, Modell E38



Antwort
 
Thema teilen Themen-Optionen Ansicht
Alt 28.04.2004, 19:21   #1
Timo750
Mitglied
 
Registriert seit: 14.03.2004
Ort: Burgberg
Fahrzeug: 750i E65 750i E32 B7 Turbo E28
Standard Nachrüstanhängerkupplung E38

Hallo,

Ich hab bei meinem E38 ne Hängerkupplung nachgerüstet.Alles ging ohne große Probleme, bis auf die 2. Blinkleuchte im Kombi. In der Anbauanleitung stand nichts davon, und ich wüsst auch gar nicht wo die sein soll.
In der Betr.anleitung vom BMW steht, das beim defekten Blinker des Hängers, die Blinkfrequenz erhöht wird, hat sich damit dann die 2.Kontrolleuchte im Kombi erledigt.
Nicht das ich nächste Woche beim TÜV blöd dasteh und wieder abziehen kann.

Gruß Timo
Timo750 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.04.2004, 20:09   #2
Uwe.F.
too fast but invisible ;)
 
Benutzerbild von Uwe.F.
 
Registriert seit: 24.01.2004
Ort: Meckenheim
Fahrzeug: Einer der letzten E38: 730d Bj. (nicht EZ) 07/2001
Standard

Hi!

Zusätzliche Kontrolleuchte im Instrumentenbrett war einmal.
Alle mir bekannten Einbauten basieren auf erhöhter Blinkfrequenz bei Ausfall einer Birne (auch beim Hänger).
Ich habe vor kurzem nachrüsten lassen - keine Zusatzkontrolleuchte. Nun, ausprobiert habe ich das Verhalten bei defekter Blinkerbirne allerdings noch nicht.
Ich glaube nicht, dass der TÜV irgendwelche Birnen entfernt um diese Funktion zu testen.

Gruss, Uwe
__________________
Media-Markt - erst kleine Händler mit guten Preisen über Abmahnung abzocken (Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) siehe hier) und dann die Kunden abwerben - ich bin doch nicht blöd !
-----------------------------
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung der Einzugsermächtigung zur Anmeldung meines Fahrzeuges eine Zwangsmaßnahme Ihrerseits darstellt. Die Einzugsermächtigung wird nach erfolgter Anmeldung sofort widerrufen.
Uwe.F. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu


SiebenPunktSieben - das siebte 7er-Jahrestreffen - jetzt den Foto-Bericht anschauen!
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:24 Uhr.

7-forum.com Forum Version 6 powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Mit der Nutzung des Forums erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.
 

 
www.7-forum.com · Alle Rechte vorbehalten · Dies ist kein Forum der BMW Group