


BMW 7er, Modell E38 |
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22.07.2010, 13:01
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.01.2004
Ort: Kamp-Lintfort
Fahrzeug: 523 316 728 1/1999
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EG Typ Genehmigung
Hallo Leute,
möchte eventuell einen 725 tds aus Belgien importieren.
Zer Vermeidung einer Vollabnahme § 21 StvG benötigt mann eine EG Typ Genehmigung, die bei vielen Fahrzeugen schon im Serviceheft dabei gewesen sein soll.
Hat wer sowas und kann es als PDF Datei zur Verfügung stellen.
Oder an mein Fax 0208 38 38 11
Vielen Dank
Schnupperboller
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22.07.2010, 13:06
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#2
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schraubt mit Leidenschaft
Registriert seit: 07.05.2009
Ort: Kelkheim
Fahrzeug: e38-750i (06.95)
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die is fahrzeuggebunden, steht ja logischerweise die fahrgestellnummer drin, musste bei bmw direkt anfordern.
aber mal ganz ehrlich, bevor du dir den unrentabelsten 7er überhaupt holst, kauf lieber hier einen, gibt doch genug, nen 728i oder 730d, wenns unbedingt ein kleiner diesel sein soll.
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22.07.2010, 17:09
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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... und die Vollabnahme ist einer erweiterte TÜV-Hauptuntersuchung.
Kostet ca. 30 Euro mehr als die Hauptuntersuchung, allgemein als "TÜV" bezeichnet.
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22.07.2010, 17:13
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#4
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Mr. Diesel
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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Bekommst von BMW für nen 50er zugeschickt 
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23.07.2010, 14:43
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#5
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Gast
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Zitat:
Zitat von allesschrauber
die is fahrzeuggebunden, steht ja logischerweise die fahrgestellnummer drin, musste bei bmw direkt anfordern.
aber mal ganz ehrlich, bevor du dir den unrentabelsten 7er überhaupt holst, kauf lieber hier einen, gibt doch genug, nen 728i oder 730d, wenns unbedingt ein kleiner diesel sein soll.
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Das ist nicht richtig! Eine COC Bescheinigung oder Datenblatt der Typgenehmigung kann theoretisch jeder TÜV Sachverständig über sein Programm aus der Datenbank (KBA) ausdrucken. Und das es eine Vollabnahme ist ist auch falsch! Es ist eine Wiederzulassung! Das Fahrzeug war schon einmal angemeldet egal ob es in Deutschland oder Belgien war. Mit seiner Zulassungsbescheinigung und der Datenbestätigung vom TÜV und HU & AU kann das Fahrzeug ohne schwierigkeiten zugelassen werden.
Vollabnahme wäre nur dann wenn das Fahrzeug zum ersten mal in den Verkehr kommen soll, also ein in der Regel ein"neues".
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