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BMW 7er, Modell E38
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Alt 27.05.2007, 12:45   #1
DonAthen
Greek Cruiser
 
Registriert seit: 14.05.2007
Ort: Düren
Fahrzeug: e38 728iA bj 1996 , Alfa Romeo 156 2,0 Selespeed bj00
Standard Verdunkelte Scheiben

Hallo 7er Gemeinde,

ich spiele mit den Gedanken mir vorne (Fahrer/Beifahrer seite) die Scheiben zu verdunkeln.
Wisst ihr vieleicht inwiefern dies erlaubt ist bzw. ob es überhaupt erlaubt ist

Denn ich sehe immer häufiger Fahrzeuge die rundum verdunkelt worden sind.

Wäre echt dankbar für ein Paar nützliche Tips von euch Profis

Gruß Alex
DonAthen ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2007, 12:54   #2
Coastcruiser
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Coastcruiser
 
Registriert seit: 28.04.2007
Ort: CH Aarburg, AG
Fahrzeug: Diverse, u.a.:E38 - 735iL, 12/98; Suzuki GSX1100G;
Standard

Also erlaubt ist das auf keinen Fall, das ist schon mal klar! Aber ich habe bisher immer Chromolux-Folie vorn reingemacht (Light oder Dark) die verdunkelt sich bei zunehmender Sonneneinstrahlung immer mehr und man kann von außen gerade noch hineinschauen. Montiere die Folie so das man keinen Rand und keine ABE-Nr. sieht, dann könnte es ja auch "original" sein...
Und beim TÜV solltest Du mit runtergelassenen Scheiben vorfahren. Ich mach das schon seit 5-6 Jahren so, ohne Probleme, sogar an LKW-Seitenscheiben ...

Schönes Pfingstwochenende noch, m.f.G., Torsten

(an meinem E38 auf dem Anzeigebild ist noch keine Folie dran, sorry)

Außerdem wohne ich in Spanien, da spielen sie mit...
__________________
Grüße aus dem Aargau, Torsten.




Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.)  BMW E38, 740i-V8-Sound-Video

735iL; 12/98; Aut.; 40er AP; 19" V-Speiche 126 mit 245/275ern; Leder sand-beige; E60-Wischer

Geändert von Coastcruiser (27.05.2007 um 15:41 Uhr).
Coastcruiser ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2007, 12:58   #3
Mpower740
Mitglied
 
Benutzerbild von Mpower740
 
Registriert seit: 13.07.2006
Ort: Seeon
Fahrzeug: E38-740i (08.96)6Gang; E34-520i (10.92)
Standard Folie vorne ist nicht erlaubt, aber...

schau mal auf diese Seite: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.maboglas.de/

Die arbeiten nicht mit Folie, sonder fluten die Scheiben, was bis zu einem gewissen grad auch vorne zugelassen ist.

viele Grüße

Mark
Mpower740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2007, 15:01   #4
wladan745
7-er Verehrer
 
Benutzerbild von wladan745
 
Registriert seit: 16.03.2006
Ort: Damme
Fahrzeug: BMW X5-e70 30sd,BMW 740iA-E38(04/2000), VW Golf4 2.0 Automatik (04.2001), e34-540iAT (12.93) mit AHK(Getriebeschaden), e39-540iAT Individual (12/2000)
Standard

Würde ich nicht empfählen! Krigst nur Probleme mit der Polizei! Dazu noch Straffe und Punkte und natürlich müssen die Scheiben wieder gereinigt werden! 4 von meinen Kumpels mussten schon dran glauben!
__________________
Gruß
wladan745


wladan745 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2007, 15:15   #5
tomtom74
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 25.01.2005
Ort: Köln
Fahrzeug: e23 728i, T5 TDI
Standard

Zitat:
Die arbeiten nicht mit Folie, sonder fluten die Scheiben, was bis zu einem gewissen grad auch vorne zugelassen ist.
hatten wir doch schon oft hier und wird auch ständig in sämtlichen Foren diskutiert... ist so oder so nicht erlaubt, vordere Seitenscheiben dürfen weder beklebt noch bedampft noch geflutet werden... die Gutachten die es da für teures Geld gibt sind das papier nicht wert auf dem sie gedruckt werden...
tomtom74 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2007, 15:37   #6
M8-Enzo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von M8-Enzo
 
Registriert seit: 17.02.2004
Ort: Werne
Fahrzeug: BMW 850Csi & BMW 323iA Tour
Standard

Hallo zusammen,

dieses Thema hatten wir, wie @tomtom74 schon geschrieben hat, schon mehrfach beschrieben. Und immer wieder kann auch ich nur aus eigener Erfahrung sagen "Laßt die Hände davon!!"

Die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt wenn die vorderen Scheiben wie auch immer abgedunkelt werden (abweichend zur werksseitig vorhandenen Tönung)! Im Schadensfalle kann es unter Umständen Probleme mit der Versicherung geben da man quasi mit einem Auto gefahren ist, mit dem man gar nicht hätte fahren dürfen!

Des Weiteren kann man sogar als indirekt Beteiligter bei einem Unfall (z.B. an einer Kreuzung bei der man sich einordnen muß) eine Mitschuld bekommen nur weil der eigentliche Unfallverursacher den Straßenverkehr nicht durch die abgedunkelten Scheiben im vorderen Bereich erkennen konnte und somit "zu weit vor" fahren mußte (wodurch ein Unfall entstehen kann) und/oder den Vorfahrtsberechtigten gar nicht sehen konnte.

Des Weiteren sind selbst Eintragungen im Falle eines Falles - z.B. wenn man von der Polizei angehalten wird - zwecklos! Im schlimmsten Falle könnte der Polizist das Auto sofort still legen!!! Und das ist kein Bla Bla! Anzeige und Punkte erfolgen jedoch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit!

Nur Fahrzeuge aus dem Ausland (da wo diese Verdunkelungen erlaubt sind) bzw. mit ausländischen Kennzeichen dürfen hier in der BRD mit solchen verdunkelten Scheiben im vorderen Bereich fahren!

Gruß aus Werne

Guido
M8-Enzo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2007, 16:38   #7
sk8terboy
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard ist doch möglich sowas!!!

Also ich hab mir Anfang des Jahres auch meine Scheiben Tönen lassen und der hatte mir sogar Empfohlen damit der Übergang nicht zu "krass" wird, die Scheiben vorne im leichtesten Ton mitzufärben.
Da gibt es eine Folie wo auch mein TÜV Gutachter bei der Dekra angerufen hatte wo diese ohne Probleme Eingetragen wurde.

Im Anhang ein paar Bilder...

Ps.: war schon des öfteren in Grüner Kontrolle und keiner bis jetzt was dazu gemeint

Geändert von sk8terboy (08.05.2008 um 21:56 Uhr).
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Alt 27.05.2007, 21:08   #8
187pure
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 24.05.2006
Ort: Georgetown
Fahrzeug: E38-730 '95 / Cadillac Escalade '04
Standard

Zitat:
Zitat von sk8terboy Beitrag anzeigen
Also ich hab mir Anfang des Jahres auch meine Scheiben Tönen lassen und der hatte mir sogar Empfohlen damit der Übergang nicht zu "krass" wird, die Scheiben vorne im leichtesten Ton mitzufärben.
Da gibt es eine Folie wo auch mein TÜV Gutachter bei der Dekra angerufen hatte wo diese ohne Probleme Eingetragen wurde.

Im Anhang ein paar Bilder...

Ps.: war schon des öfteren in Grüner Kontrolle und keiner bis jetzt was dazu gemeint
will ich demnächst auch so machen!
187pure ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2007, 21:36   #9
windycorners
Gesperrt
 
Registriert seit: 02.01.2007
Ort: Bonn
Fahrzeug: E32 750i Bj 91
Standard

Schön das einer diese thema angefangen hat.
Habe mich vor ein paar Tagen, mit dem Admin Christian darüber Unterhalten.
Ja hatte schon ein ähnliches Problem mit der Hessischen Polizei.
Bin angezeigt worden und ging vor Gericht.
Anzeige wurde zum Bußgeld ohne Punkte umgewandelt, da meine Argumentation den Richter überzeugte. Ich sagt eihm das es nicht sein kann das sich die StVO über das BGB hinweg setzt. Der Richter gab mir Recht, es geht darum, das ich nicht möchte das mir jeder ins Auto gafft.
Die StVO kommt mit dem Argument die Polizei muß von aussen erkennen, ob man angeschnallt ist oder gar bewaffnet.
Darauf meinte ich zum Richter, ok dann muß ich in meiner Wohnung ebenfals die Gardinen abbauen, Damit die Polizei sehen kann ob ich nackig mit der Pumpgun durch die Wohnung laufe.
Nach dem Prozeß nahm er mich zur Seite, in sein Richterzimmer. Er miente das einzige, wie ich solche missverstände vermeinden könnte wäre ein Bürgerbegehren zu erwirken.
Das geht aber nur mit einem sehr mutigen Anwalt, da das bis Vor das Bundesgericht gehen muß.
Die StVO wiederspricht sich auch und zwar in dem man es einer seits darf und dann nicht.
Es sind 20% verdunkelung vorne an den Seitenscheiben erlaubt und zur Glasbruchsicherung sind Folien erlaubt.
Also was gilt nun?????
Bei uns haben die Staatsbeamten so wieso Probleme, da die Amis nun normale Kennzeichen bekommen, aber deren Gesetze gelten immer noch!
Jetzt die nächste frage, die fahren auf unseren Straßen und müßen sich an unsere StVO halten???????
Also wiedersprüche ohne ende.
Nun meine bitte für ein Bürgerbegehren werden 5000 Unterschriften benötigt.
Wer ist dabei????
Hätte auch nen Anwalt der meinte nur so etwas ist nicht billig. Das kostet schnell mal 5 - 10000Euronen. Das bedeutet bei 5000Leuten 1-2 Euro und der Anwalt wäre bezahlt. Ich würde auch zehn Euro dafür bezahlen, hauptsache ruhe.
Dann noch eine Frage.
Ist nich ein Anwalt hier im Forum der so etwas durch ziehen würde??????

Gruß Dirk
windycorners ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2007, 23:49   #10
DonAthen
Greek Cruiser
 
Registriert seit: 14.05.2007
Ort: Düren
Fahrzeug: e38 728iA bj 1996 , Alfa Romeo 156 2,0 Selespeed bj00
Standard

Hallo,

danke erstmal für die vielen Antworten.

Zitat:
Zitat von sk8terboy Beitrag anzeigen
Also ich hab mir Anfang des Jahres auch meine Scheiben Tönen lassen und der hatte mir sogar Empfohlen damit der Übergang nicht zu "krass" wird, die Scheiben vorne im leichtesten Ton mitzufärben.
Da gibt es eine Folie wo auch mein TÜV Gutachter bei der Dekra angerufen hatte wo diese ohne Probleme Eingetragen wurde.

Im Anhang ein paar Bilder...

Ps.: war schon des öfteren in Grüner Kontrolle und keiner bis jetzt was dazu gemeint
Sehr schön gemacht, schaut spitze aus genau so wollte ich es bei meinen Bimmer auch machen.

Darf man dich fragen was der Spass gekostet hat und wo du es hast machen lassen

Grüsse
Alex
DonAthen ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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