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Alt 09.08.2009, 16:58   #1
DrDealgood
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Registriert seit: 13.02.2003
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Fahrzeug: E46-330i

Standard Rechtliche Möglichkeiten ?

Hallo Leute,

habe auf folgenden Artikel in der Bucht geboten :

250476256661

Da dem Anbieter die Gebote bis gestern Abend wohl nicht hoch genug waren, hat der das Angebot einfach beendet, Höchstgebot war bis dahin bei 1.850,- Euro und 11 aktive Bieter. Auch schreibt er ja unten, dass wer den Motor haben wolle, der solle sich mit Ihm in Verbindung setzen.

Was ja wohl impliziert, dass der Motor noch in seinem Besitz ist.

Gibt es für den Höchstbietenden eine rechtliche Möglichkeit diesen Vogel auf Rausgabe zu nageln ?

Geändert von DrDealgood (09.08.2009 um 17:11 Uhr).
DrDealgood ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2009, 17:21   #2
Raffael@735i
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Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R

Standard

Zitat:
Zitat von DrDealgood Beitrag anzeigen
Hallo Leute,

habe auf folgenden Artikel in der Bucht geboten :

250476256661

Da dem Anbieter die Gebote bis gestern Abend wohl nicht hoch genug waren, hat der das Angebot einfach beendet, Höchstgebot war bis dahin bei 1.850,- Euro und 11 aktive Bieter. Auch schreibt er ja unten, dass wer den Motor haben wolle, der solle sich mit Ihm in Verbindung setzen.

Was ja wohl impliziert, dass der Motor noch in seinem Besitz ist.

Gibt es für den Höchstbietenden eine rechtliche Möglichkeit diesen Vogel auf Rausgabe zu nageln ?




Hallo,

der Typ ist recht blöd, wenn er es so offensichtlich macht

Anders rum finde ich Deine Frage auch recht kindich! Wenn er das Teil nicht unter einem bestimmten Preis verkaufen will, dann ist das sein gutes Recht....ist nur meine Meinung.

Natürlich gibt es auch schon Urteile die das Gegenteil behaupten. Aber ich sage immer.....Leben und leben lassen....

Hack es ab & gut ist.......alles andere ist für mich eine Ellbogenmentalität.

Grüsse
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2009, 17:44   #3
DrDealgood
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Standard

Hä ?

Wenn er es nicht unter einem bestimmten Preis verkaufen will, dann soll er verdammt noch mal einen Mindestpreis angeben.

Wenn ich jedoch einen Artikel ab 1,- Euro anbiete, muss ich doch wohl damit rechnen, dass evtl. mein Wunschpreis nicht realisiert wird.

Und was hat das mit kindisch zu tun, wenn jemand einen Schnapper machen will.
DrDealgood ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2009, 17:47   #4
Raffael@735i
LOW4LYF
 
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Standard

Zitat:
Zitat von DrDealgood Beitrag anzeigen
Hä ?

Wenn er es nicht unter einem bestimmten Preis verkaufen will, dann soll er verdammt noch mal einen Mindestpreis angeben.

Wenn ich jedoch einen Artikel ab 1,- Euro anbiete, muss ich doch wohl damit rechnen, dass evtl. mein Wunschpreis nicht realisiert wird.

Und was hat das mit kindisch zu tun, wenn jemand einen Schnapper machen will.
Mindestpreis gibt es doch nur bei bestimmten Artikel?

Nur weil Du einen Schnapper machen willst, müssen sich doch die Leute nicht nach Dir richten. Es hat einfach diesmal nicht geklapt & gut ist. Wer sagt das es bei dem Preis geblieben wäre?

Vielleicht wärst Du überboten worden, und der Motor wäre für das doppelte verkauft werden?

CU
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2009, 17:57   #5
werty
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Standard

Zitat:
Zitat von DrDealgood Beitrag anzeigen
Hallo Leute,

habe auf folgenden Artikel in der Bucht geboten :

250476256661

Da dem Anbieter die Gebote bis gestern Abend wohl nicht hoch genug waren, hat der das Angebot einfach beendet, Höchstgebot war bis dahin bei 1.850,- Euro und 11 aktive Bieter. Auch schreibt er ja unten, dass wer den Motor haben wolle, der solle sich mit Ihm in Verbindung setzen.

Was ja wohl impliziert, dass der Motor noch in seinem Besitz ist.

Gibt es für den Höchstbietenden eine rechtliche Möglichkeit diesen Vogel auf Rausgabe zu nageln ?
Wer zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbieter war dem steht der Artikel auch zu diesem Preis zu
werty ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2009, 18:00   #6
DrDealgood
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Ort: Neuss
Fahrzeug: E46-330i

Standard

Ich kann doch einen Startpreis in der Bucht festlegen, egal für welchen Artikel auch immer.

Klar wär der Motor nicht bei 1.800,- Euro geblieben, ich schätze der hätte sich so um die 3.000,- eingependelt, war ja schliesslich komplett und Getriebe ist ja auch dabei.

Finds trotzdem Sch****e einfach ein Angebot so zu beenden.
DrDealgood ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2009, 19:12   #7
boxerheinz
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Ort: Eichenbrunn 28 Österreich
Fahrzeug: e38 740i FL-04/99

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Normal kann er den Artikel bis 12 Stunden vor Auktionsende rausnehman,ohne begründung.Unter den besagten 12 Stunden ob Ihm das Gebot genügt oder nicht müßte er die Auktion auslaufen lassen und die Ware rausrücken.
boxerheinz ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2009, 20:08   #8
DrDealgood
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Ach so,

dann mal Danke für die Info
Wurde 15 Stunden vor Ende rausgenommen
DrDealgood ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2009, 22:20   #9
Claus
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Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)

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1.) Es gab zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung keinen Höchstbieter, da der Verkäufer alle Gebote gestrichen hat.

2.) Im Zusatz in der Auktionsbeschreibung kündigt er am Freitag an, dass er die Auktion am Samstag beenden wird (siehe dort).

3.) Scheinbar will sich der Verkäufer die Verkaufsgebühren sparen. Der hat zwar 0 Bewertungspunkte, dürfte sich aber im ebay gut auskennen und benutzte für diese "Auktion" (die gar keine war) nur einen Nebenaccount.

4.) Punkt 3 wird dadurch unterstützt, dass er seine E-Mail-Adresse in der Ankündigung angibt.

Fazit: Das Ganze entspricht nicht den ebay-Regeln und sollte ebay darauf aufmerksam gemacht werden, wird der Verkäufer wohl gesperrt. Eine rechtliche Handhabe auf Herausgabe des Motors zu einem bestimmten Preis sehe ich hier nicht. Es gab zwar schon ähnlich gelagerte Fälle, aber die Gerichte entscheiden nicht einheitlich und nicht jeder ist ein Jurist, der praktisch kostenfrei in eigener Sache tätig werden kann. Es lohnt also nicht, sich hier irgendwelche rechtlichen Winkelzüge auszudenken - kostet nur Nerven und Geld und bringt am Ende doch nichts.

Klar ist jedenfalls nur, dass gegen die ebay-Regeln verstoßen wurde. Man darf eine Auktion nur aus schwerwiegenden Gründen (Zerstörung des Artikels oder unzutreffende Beschaffenheit) vorzeitig beenden. Das hat mit den 12 Stunden nichts zu tun! Man kann nur bis 12 Stunden vor Ende einer Auktion noch Kommentare hinzufügen und/oder Änderungen vornehmen. Lest mal dazu die ebay-AGB.

Gruß, Claus
Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2009, 22:53   #10
BlackBMW
Der Professor
 
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Fahrzeug: E65-730D PD 02/2003; BMW Z3; Porsche 911; Mercedes W221 S350

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Wenn man wissen will, was ein Teil wert ist und ob sich überhaupt jemand findet das zu kaufen ist das doch der beste Weg ... - leider viel zu oft
__________________
Am Anfang war der Propeller
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