


BMW 7er, Modell E38 |
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15.10.2008, 15:44
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#1
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Neues Mitglied
Registriert seit: 03.11.2006
Ort: Basel
Fahrzeug: E38 730 Jg. 95
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Vordere Scheiben tönen fluten.... hat jemand ein Bild?
Hallo an Alle
Da ich meine hinteren Scheiben schwarz getönt hab, habe ich beschlossen meine vorderen Seitenscheiben + die Windschutzscheibe zu tönen.
Habe mich soweit auch gesetzlich informiert...
Seitenscheiben dürfen mit der Tönung und er der Scheibe eine Tönung von 30% ergeben somit eine 70%-ige Lichtdurchlässigkeit
Die Windschutzscheibe darf mit der Tönung 25% betragen somit eine 75%-ige Lichtdurchlässigkeit...
Ich wollte euch fragen ob jemand von euch Seitenscheiben vorne 30% und wie oben erwähnt die Windschutzscheibe 25% getönt hat?
Wenn Ja, ob jemand Bilder reinstellen kann...
Mich interessierts einfach ob es sich lohnt dies zu machen und ob man die Tönung anschliessend sieht...
Danke euch
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15.10.2008, 15:50
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#2
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Der mit dem Diesel tanzt.
Registriert seit: 08.10.2005
Ort: Steinenbronn
Fahrzeug: BMW 740d (E38), Honda Prelude 2,0i 16V (BA4)
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dies wird hier kaum einer haben da es verboten ist die Scheiben zu tönen vor allem die Frontscheibe. Es gab früher firmen wie G L A S T O N E die dies angepriesen hatten (das es legal wäre) dem ist aber nicht so da deine Scheiben Serien schon eine gewisse Tönung haben.
Nur zur Info. es ist definitiv verboten also hat auch kaum einer hier Bilder.
Gruß
Marcel
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15.10.2008, 15:50
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.07.2008
Ort: Duisburg, Wesel
Fahrzeug: E38, 735i M62 o.Tu, Bj. 7.97
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Räusper....
windschutzscheibe mit 25% tönung
seitenscheiben war die zulässige tönung meiner erkenntniss nach im einstelligen bereich.
Da hab ich doch lieber meine rollos hinten nach bedarf, ist immerhin wichtig für die kommunikation mit anderen verkehrsteilnehmern das vorne alles frei ist.
P.s. schonmal mit den tönungsfolien im dunklen und in engen begebenheiten rückwärts ausgeparkt? 
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15.10.2008, 15:51
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.07.2008
Ort: Duisburg, Wesel
Fahrzeug: E38, 735i M62 o.Tu, Bj. 7.97
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Argh.
schon der 2.te thread heute wo mir einer mit sinngemäß gleicher antwort in selbiger minute zuvorkommt 
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15.10.2008, 15:52
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#5
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Gast
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Euch ist aufgefallen, dass er in Basel wohnt?
Gruß Klaas
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15.10.2008, 15:58
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#6
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Taxifahrer
Registriert seit: 08.08.2002
Ort: Alto Adige
Fahrzeug: S211
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Zitat:
Zitat von Volksmund.
Euch ist aufgefallen, dass er in Basel wohnt?
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Eher nicht, denke ich.
@ Cro_BMW
Da die Tönerei wie oben erwähnt in Deutschland nicht zulässig ist, wird es mit Bildern und Erfahrungsberichten vermutlich mau aussehen.
Gruss
Franz
__________________
Allradantrieb bedeutet, dass man erst dort steckenbleibt, wo der Abschleppwagen nicht hinkommt.
(Murphy)
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15.10.2008, 16:48
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#7
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7er-Fahrer
Registriert seit: 28.08.2005
Ort: Höri / Zürich
Fahrzeug: BMW 740i (E38) 4.4 (03/00) & BMW Z3 2.2i (03/01)
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Zitat:
Zitat von Volksmund.
Euch ist aufgefallen, dass er in Basel wohnt?
Gruß Klaas
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Ist auch in der Schweiz nicht legal. Einziger Unterschied: die Bussen sind deutlich höher als in Deutschland 
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15.10.2008, 16:57
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#8
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Taxifahrer
Registriert seit: 08.08.2002
Ort: Alto Adige
Fahrzeug: S211
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Zitat:
Zitat von larson4711
Ist auch in der Schweiz nicht legal. Einziger Unterschied: die Bussen sind deutlich höher als in Deutschland 
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DAS ist doch auch was. 
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15.10.2008, 15:55
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.01.2003
Ort: bei Aschaffenburg
Fahrzeug: Audi A8 Quattro
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Zitat:
Zitat von MuFFe
Argh.
schon der 2.te thread heute wo mir einer mit sinngemäß gleicher antwort in selbiger minute zuvorkommt 
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und dass noch in so kurzer Zeit. Musst etwas schneller werden oder erst zu später Stunde posten, dann hast Du evtl. mehr Glück!
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15.10.2008, 22:48
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#10
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† 01.03.2020
Registriert seit: 18.12.2005
Ort: Dortmund
Fahrzeug: Mercedes E-Klasse Kombi, W211 (LPG)
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Zitat:
Zitat von Cro_BMW
Hallo an Alle
Da ich meine hinteren Scheiben schwarz getönt hab, habe ich beschlossen meine vorderen Seitenscheiben + die Windschutzscheibe zu tönen.
Habe mich soweit auch gesetzlich informiert...
Seitenscheiben dürfen mit der Tönung und er der Scheibe eine Tönung von 30% ergeben somit eine 70%-ige Lichtdurchlässigkeit
Die Windschutzscheibe darf mit der Tönung 25% betragen somit eine 75%-ige Lichtdurchlässigkeit...
Ich wollte euch fragen ob jemand von euch Seitenscheiben vorne 30% und wie oben erwähnt die Windschutzscheibe 25% getönt hat?
Wenn Ja, ob jemand Bilder reinstellen kann...
Mich interessierts einfach ob es sich lohnt dies zu machen und ob man die Tönung anschliessend sieht...
Danke euch
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Abgesehen davon dass es nicht zulässig ist:
Du schreibst in der Überschrift etwas von "Fluten" der vorderen Scheiben.
Das ginge technisch eh nur für die Seitenscheiben (sofern Du Doppelverglasung hast).
Die Frontscheibe gibt es aus Sicherheitsgründen nicht als Doppelverglasung. (Lichtbrechung, Verzerrung, Spiegelung)
Da könnte also auch nichts geflutet sondern allenfalls getönt werden.
Gruß Jippie
__________________
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Verdammt! Ich bin sowas von positiv, dass ich die ganze negative Scheiße anziehe...!
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