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 Auto-News  

05.11.2005
Service: Autoversicherung wechseln
 

Haftpflicht und Kasko sind die dicksten Brocken bei den Fixkosten fürs Auto. Recht und billig also, seiner alten Versicherung die kalte Schulter zu zeigen, wenn sich durch einen Wechsel viel Geld sparen lässt. Man muss sich nur ranhalten. Denn wer in einen der neuen Spartarife wechseln will, muss in der Regel bis zum 30. November bei seiner alten Gesellschaft kündigen. Haftpflicht- und Kaskopolicen laufen nämlich nur für ein Jahr und verlängern sich nur dann automatisch, wenn nicht einen Monat vor Beginn des neuen Versicherungsjahres gekündigt wird. Das beginnt für die meisten Autofahrer am 1. Januar.

Lohn der Eile: Nach Berechnungen der Stiftung Warentest locken kräftige Einsparmöglichkeiten Preisunterschiede von 100 Prozent stellten die Berliner Verbraucherschützer beim Vergleich von mehr als 100 Tarifen fest. Je nach Schadenfreiheitsklasse und Fahrzeug sind das einige hundert bis zu mehrere tausend Euro im Jahr. So ergab der Vergleich für einen VW Touran TDI, zugelassen in Leverkusen, bei 70 Prozent Beitragssatz Prämienspannen von 871 bis 1962 Euro, für einen Mazda MX-5, zugelassen in Heidelberg mit 35 Prozent, die Spanne von 387 bis 868 Euro.

Am besten lässt man sich von der neuen Versicherungsgesellschaft ein verbindliches Angebot machen. Erst wenn der Vertrag vorliegt, sollte man seine alte Police kündigen. Grund: Eine Annahmepflicht gibt es für den Versicherer nur in der Haftpflicht. Fährt der Kunde aber ein Modell, das bei Dieben besonders begehrt ist oder extrem teuer bei Reparaturen, so kann die Versicherung den Kaskoschutz verweigern.

Bleibt zum Kündigen genug Zeit, genügt ein einfacher Brief an die alte Versicherung mit der Bitte, die Kündigung zu bestätigen. Liegt man schon nah am Ende der Frist, ist ein Einschreiben mit Rückschein empfehlenswert. Auch die Kündigung per Fax ist möglich, dann aber sollte man die Sendebestätigung mit dem Schreiben aufheben.

Vor dem Kündigen steht aber die Suche nach einer günstigeren Gesellschaft. Wer mit dem PC vertraut ist, kann im Internet unter externer Link www.fss-online.de, externer Link www.aspect-online.de oder externer Link www.finanzscout24.de (Forumspartner) bequem vergleichen. Am besten nimmt man sich Fahrzeugschein und alte Versicherungsrechnung dazu, dann hat man die notwendigen Daten gleich zur Hand.

Bei den Ergebnissen des Vergleichs darf man sich nicht wundern, dass manche Versicherungsgesellschaften gleich mit mehreren Tarifen im Vorderfeld landen oder mit ungewohnten Namen. HUK24 Basis, Gothaer Spartarif oder Bruderhilfe Basis sind nur einige der neuen Spartarife. Allerdings: Die neuen Angebote sparen auch bei Service und Versicherungsschutz. Sie müssen online oder am Telefon geordert werden, beim Ausfüllen des Vertrags oder bei einer Schadenmeldung hilft kein freundlicher Außendienstmitarbeiter. Beim Versicherungsschutz wird auch hie und da etwas abgezwackt: Dass Schutzbriefleistungen nicht inklusive sind, lässt sich verschmerzen, eine Deckungssumme für Haftpflichtschäden von 50 Millionen statt 100 Millionen vermutlich auch noch. Ärgerlich kann es werden, wenn das Auto geklaut wird denn bei etlichen Spartarifen gibt es den Neuwert nur innerhalb der ersten sechs Monate, bei vielen anderen Tarifen zwölf oder gar 24 Monate lang. Ganz genau hinschauen muss man bei der Rabattstruktur: Wie wirken sich unfallfreie Jahre auf den Schadenfreiheitsrabatt und damit auf die Prämie aus und wie stark wird man nach einem Unfall wieder zurückgestuft?

Besonders umwerben die Versicherer so genannte gute Risiken: Den schon etwas reiferen Beamten, der öfter mal Bahn fährt, oder junge Eltern, denen nachgesagt wird, wenige Unfälle zu verursachen. Sind die Kinder dann aber erst einmal flügge und haben selber einen Führerschein, werden sie zum Kostentreiber: Wird das Auto auch von Fahranfängern unter 23 genutzt, setzt es Aufschläge auf die Prämie. So ermittelte die Stiftung Warentest in ihrem Vergleich, dass für einen Audi A6 2,0 TDI, zugelassen in Bremen in der Rabattstufe 30 Prozent, zwischen 304 und 908 Euro bezahlt werden müssen, wenn außer den Eltern auch der 23 Jahre alte Sohn den Wagen nutzt. Wer es einrichten kann, sollte deshalb einen Tarif wählen, der nur für den Fahrzeughalter allein oder für ihn und seinen (Ehe)-Partner gilt Aber Vorsicht: Wer die Bedingungen dieser so genannten weichen Rabatte nicht einhält, kann von seiner Versicherung empfindlich zur Kasse gebeten werden.

Wer mit seiner Versicherung zufrieden ist, aber dennoch sparen will, sollte bei seinem Vertreter einfach mal nachhaken und auf die günstigen Offerten der Konkurrenz hinweisen. Ein Angebot lässt dann nicht lange auf sich warten.

Quelle: Klaus Justen / ar

 

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