VIN Decoder |
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Für Infos, Ausstattungs-liste und Füllmengen Ihres BMW, folgend Fahrgestell-Nr. eingeben (die letzten 7 Stellen):
Dies ist ein Service des externen Anbieters etkbmw.com. Es kann keine Garantie für Funktion und Inhalt des Dienstes gegeben werden.
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05.02.2004, 18:11
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.08.2002
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: B12 (E38)
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2 Jahre - sofern nichts anderes vereinbart ist.
(Das ist aber die Regel - dann 1 Jahr bei privat)
Gruss
Daniel
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06.02.2004, 14:53
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#3
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Mehr als 20 Jahre dabei
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) 118i (Bj. 2021)
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Das kann man allgemein überhaupt nicht sagen. Es gibt die gesetzliche Gewährleistung. Garantie ist aber etwas anderes! Diese setzt eine vertragliche Vereinbarung voraus, die die Gewährleistung ergänzt oder ersetzt. Hier kommt es meistens auf die sog. Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Werkstatt an.
Deshalb ist die Frage, wie lange eine Werkstatt für Fehler einzustehen hat, von Fall zu Fall unterschiedlich.
Da bräuchte man ganz wesentlich mehr Infos von Dir, um Dir eine Antwort geben zu können.
Gruß Markus
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06.02.2004, 18:06
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.11.2003
Ort: noe
Fahrzeug: 325ic/30,318/30,golf6cabr,bmwz3,bmw 2800 e36316
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Normalerweise gibts 2 Jahre Gewährleistung, zumindest aufs Material. Die ersten 6 Monate muss beim Gebrauchtwagenkauf jedenfalls der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel bei der Auslieferung bestand, danach 1,5 Jahre der Käufer.
Somit denke ich, dass man hier bis April im Grünen und Gesetzlich gedeckten Bereich unterwegs ist, was natürlich von den näheren Umständen abhängt.
Also im Prinzip sollte das alles auf eine Reparatur umlegbar sein.
MFG r
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07.02.2004, 11:19
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#6
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Cruiser
Registriert seit: 17.06.2002
Ort: erster Wohnsitz: Avalon zweiter Wohnsitz: Camelot
Fahrzeug: 728iA(09/96), 330CiA Cabrio (04/04) R1200C Cruiser (9/97)
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Hallo Sir Falk,
ich begrüße Dich.
Die BMW Werkstätten in Deutschland geben ein Jahr Garantie auf Leistungen, die auch vom Kunden bezahlt wurden.
Das bedeutet, wenn Du für die letzte Reparatur nicht gezahlt hast, da es eine Garantieleistung war, daß Du auf diese Reparatur keinen Garantieanspruch hast.
Wenn in nächster Zeit der gleiche, oder auch andere Mängel, auftreten sollten, sollte der Händler für Dich eine Kulanzanfrage bei BMW stellen.
Gruß
Merlin
[Bearbeitet am 7.2.2004 um 11:20 von Merlin]
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Auge um Auge macht die Welt blind.
(Mahatma Gandhi)
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14.02.2004, 19:10
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#7
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Mitglied
Registriert seit: 02.01.2003
Ort: Mannheim
Fahrzeug: E32 735i
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angeblich 2 Jahre Garantie........
das werden sie Dir immer sagen, mir ist die Woche aber was nicht also lustiges passiert:
im Sommer hat ich beim A.T.U. für über 800€ meine Bremsanlage neu machen lassen, 2 Jahre Garantie. Als ich vom Bund mit ein paar Kameraden heimgefahren bin versagte die Bremse vorne rechts es qualmte und stank unerträglich. Wir wurden vom ADAC abgeschleppt und in der Werkstatt wurd alles neu gemacht. Da es wieder nicht in Ordung war mustte ich den Wagen wieder abgeben. Insgesamt hat der Spaß wieder knapp 600€ gekostet. 12€ wurden mir gut geschrieben (was für ein Witz!!!!!!!!!)
Als Trost wurd mir gesagt 2 Jahre Garantie.................die sowieso nichts bringen!!!!!!!!!
Es bleibt nur noch: net mehr hingehen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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14.02.2004, 20:46
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#8
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Ex 740i VFL & 750i FL E38
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
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Also ich bin ja auch jede Woche in der Werkstatt mit meinem Golf GTI - dort habe ich auch mal das Thema angesprochen und mich informiert.
Auf die ausgetauschten Teile hat man die üblichen 2 Jahre Garantie auf die vollrichtet Arbeit bzw Fehlerbehebung je nach Hersteller bei VW 2 Jarhe Garantie soweit ich weiß hat BMW hier eine Kulanz von 4 Jahre Stand 97-99 - BMW trägt einen Großteil der Kosten bzw die Teilekosten wenn das Problem erneut auftaucht.
Gruß Philipp
P.S: Das ganze ist auch schuldrechtlich (Werksvertrag mit Nachbesserung bzw Gewährleistung) geregelt
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14.02.2004, 22:55
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#9
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Cruiser
Registriert seit: 17.06.2002
Ort: erster Wohnsitz: Avalon zweiter Wohnsitz: Camelot
Fahrzeug: 728iA(09/96), 330CiA Cabrio (04/04) R1200C Cruiser (9/97)
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N'Abend,
also zum Einen sollten wir bitte Gewährleistung, Kulanz und Garantie mal wieder unterscheiden.
Zum Anderen gibt die BMW AG weder zwei Jahre Garantie, noch vier Jahre Gewährleistung auf Reparaturen (Außnahmen mögen die Regel bestätigen).
Gruß
Merlin
[Bearbeitet am 14.2.2004 um 22:58 von Merlin]
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15.02.2004, 00:39
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#10
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Ex 740i VFL & 750i FL E38
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
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Gewährleistung liegt bei Reperaturen vor wenn man es rechtlich auslegt - darin besteht natürlich ein Unterschied.
auf die Teile sind zweifelsohne 2 Jahre Garantie -
Die Kulanz bezieht sich nicht auf Türverkleidung oder sonst was sondern eigentlch nur auf größere Dinge wie Motor Getriebe Achsen und dass nur bis zu einem Gesamtalter von 4 Jahren sprich nach 4 Jahren wird es sehr dürftig mit Kulanz von BMW aus..naja hängtauch viel vom Autohaus denke ich wie entgegenkommend sie sind..
gute nacht
Philipp
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