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14.12.2013, 07:26
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 22.11.2013
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E63-630i LCi (09.07) Mini Cooper S (06.2005j
eBay-Name: buchtien
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Fahrzeug verkauft, Käufer meldet sich nicht
Hallo zusammen, habe am 25.11. meinen Jaguar XJR Bj. 2000 per Sofortkauf bei ebay verkauft, und zwar für knapp 11 Teuro. Das hat mich natürlich gefreut, ist aber auch ein Auto im ungewöhnlich guten Zustand. Seither meldet sich der Käufer nicht. Habe alles versucht. Diverse Mails, Anrufe, lief aber jeweils nur ein AB, Frist gesetzt, bei ebay Fall eröffnet und und und. Am Dienstag zum Anwalt gegangen und noch am selben Tag ein Anwaltsschreiben per Einschreiben/Rückschein losgeschickt mit Frist für Abholung/Bezahlung des Fahrzeugs bis zum 20.12. Rechnung für das Schreiben natürlich gleich anbei. Käufer stellt sich weiter tot. Hat bei ebay über 100 positive Bewertungen, keine negative, findet sich bei google, Facebook & Co., ist in den Fünfzigern und macht eigentlich nicht den Eindruck, als handele es sich um einen unseriösen Zeitgenossen. Es geht mir natürlich alles tierisch auf den Sack, will das Auto vom Hof haben. Natürlich könnte ich inzwischen vom Vertrag zurücktreten, aber ich sehe auf der anderen Seite nicht ein, dass der damit durchkommt. Wenn er das Einschreiben nicht annimmt bzw. abholt, kann ich als nächstes die Zustellung über einen Gerichtsvollzieher versuchen. Die geben sich nämlich etwas mehr Mühe, forschen auch ein wenig herum, und dann kann ich nur noch vor Gericht klagen. Weiß ehrlich gesagt gerade nicht weiter. Was ist, wenn der im Koma liegt oder tot ist? Höchst unwahrscheinlich zwar, aber doch immerhin möglich. Aber im Todesfall müssten ja seine Erben eintreten. Zieht sich dann ja zeitlich alles heftig hin und das Auto wird vom Stehen auch nicht besser, zumal ich die Garage gekündigt habe.
Was würdet Ihr jetzt tun?
Viele Grüße
__________________
............
Patrik
Life is a Cabaret
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14.12.2013, 07:59
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#2
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ist raus
Registriert seit: 11.04.2013
Ort:
Fahrzeug: E32
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Zitat:
Zitat von patrik21149
Was würdet Ihr jetzt tun?
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Damit abschließen und wieder verkaufen...
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14.12.2013, 08:24
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#3
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Lernfähiges Mitglied
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: C6, R1200RT
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Wenn er tot ist oder in Koma liegt hast du pech - aber da würde ich nicht von ausgehen und da kannst du nichts zu. Wenn er Post vom Anwalt kriegt, muss er wohl reagieren (wie gesagt bei Verweigerung über Gerichtsvollzieher).
Es kann aber auch sein, dass er versucht vom Vertrag zurück zu treten - und / oder die Sache in die Länge zu ziehen (was ja zu deinem Nachteil ist), wahrscheinlich bist du besser ab, das Auto zu verkaufen, und falls es für weniger verkauft wird, ihn auf den Differenzbetrag zu verklagen.
Aber wenn du schon mal beim Anwalt warst - warum fragst du denn hier im Forum. Der Anwalt wird schon wissen was er machen kann
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14.12.2013, 08:35
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 22.11.2013
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E63-630i LCi (09.07) Mini Cooper S (06.2005j
eBay-Name: buchtien
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Ich kann es mit meinem Gerechtigkeitssinn irgendwie nicht vereinbaren, den Käufer damit durchkommen zu lassen. Gefragt habe ich Euch nur on top, weil ich weiß, dass es ja bei so etwas durchaus manchmal profunde Erfahrungen aus der Praxis gibt, Anwalt hin, Anwalt her. Ich frage mich außerdem, warum jemand so eine Nummer abzieht, aber es ist wahrscheinlich unsinnig, auch nur den Versuch zu unternehmen, sich in kranke Hirne hineinzuversetzen, weil man selbst nun mal auf einer ganz anderen Wellenlänge tickt. Ist übrigens schon mein drittes Auto, das ich in diesem Jahr bei ebay verkaufe - habe noch nie Probleme gehabt. Aber einmal ist immer das erste Mal... Funzt nach meiner Erfahrung übrigens via ebay auch deutlich besser als z. B. mobile.de.
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14.12.2013, 08:51
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 02.08.2011
Ort: Berlin/ Frohnau
Fahrzeug: A6 4f Avant
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So etwas hatte ich vor kurzem auch. Meiner war auch in der Bucht und auch verkauft, da Mindestpreis erreicht. Dann kam irgendwann eine Mail, seine Nichte hätte versehendlich geboten.
Es gibt sogar ein Gerichtsurteil das so etwas schützt, denn ich sollte nachweisen, dass die Nichte nicht geboten hat, dass konnte ich nicht, Anklage, abgewiesen.
__________________
Lg aus Berlin
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14.12.2013, 09:27
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
eBay-Name: andimp3
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Zitat:
Zitat von patrik21149
Wenn er das Einschreiben nicht annimmt bzw. abholt, kann ich als nächstes die Zustellung über einen Gerichtsvollzieher versuchen. Die geben sich nämlich etwas mehr Mühe, forschen auch ein wenig herum, und dann kann ich nur noch vor Gericht klagen.
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Vergiss das mit der Zustellung durch den GV bzw zumindest den Part dass der da rumforscht... der fährt hin kuckt ob ein Briefkasten da ist wo er das Ding dokumentiert reinwerfen kann und das wars.
Bestenfalls schaut er noch nach ner Klingel mit dem Namen wenn kein Briefkasten da ist.
Zitat:
Zitat von Captain_Slow
Wenn er tot ist oder in Koma liegt hast du pech
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Das ist so nicht richtig ! Der Käufer war zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages offensichtlich (Sofortkauf) noch am Leben. Wenn er danach verstorben ist gehen die Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag auf die Erben nehmen. Soll heißen sie müssen das Fahrzeug abnehmen und bezahlen - es sein denn sie schlagen das Erbe aus.
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14.12.2013, 09:37
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#7
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Gesperrt
Registriert seit: 27.10.2010
Ort: Im Norden
Fahrzeug: E32 740 IA / 92
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Hallo
Schreibe Ihm umgehend eine " Mahnung " per Einschreiben mit der Aufforderung den Wagen bis zum 20.12.2013 abzuholen und zu bezahlen .
Schreib Ihm auch das Du , falls Er dem nicht nachkommt den Kaufvertrag als ungültig erklärst .
Im Gegenzug solltest du bei Ebay einen Fall eröffnen und den Käufer darum bitten die Transaktion zustornieren .
Stimmt er dem zu , kannst du den Wagen wieder verkaufen und anbieten .
( Deine Ebay Gebühr wird dir erstattet )
Solltest Du den Wagen jetzt gerade aktuell verkaufen und der Käufer meldet sich einen Tag später , wird das ein Spiel ohne Ende ... Weil ja ein Kaufvertrag besteht ...
Gruss Frank
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14.12.2013, 09:45
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 22.11.2013
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E63-630i LCi (09.07) Mini Cooper S (06.2005j
eBay-Name: buchtien
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Hallo Frank, habe ich ja schon so gemacht. Will aber eben nicht einfach "stornieren", weil er dann ja ohne große Konsequenzen aus dem Schneider ist. Das kann's doch nicht sein. Der braucht vielmehr was vor den Rüssel. Und selbst wenn ich zurücktrete, müsste ich ja wohl erstmal den Beweis haben, dass das entsprechende Schreiben auch zugestellt wurde. Sonst kommt der plötzlich aus dem Busch und verklagt mich, weil ich das Auto nicht mehr habe ...
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14.12.2013, 15:58
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#9
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BMW Narr
Registriert seit: 07.04.2005
Ort:
Fahrzeug: ; Sprinter 313; CL 600; T 5 Multivan; E36 M3 Cabrio
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Hallo,
hatte ich auch schon zwei mal. Das erste mal habe ich so gedacht wie du und alles versucht. Einschreiben, Anwalt, Anrufe usw. Hat mir eine Menge Lehrgeld gekostet. Ende vom Lied, er hat einen Offenbarungseid abgegeben und ich meine Kosten selber getragen und Auto anderweitig verkauft. Leider gibt es nicht mehr oft " ein Mann ein Wort " .
Habe mich damit abgefunden und beim zweiten Mal wurde ein Fall geöffnet und ich hatte keine weiteren Kosten.
Es gibt genügend andere Dinge über die ich mich Ärgern kann , da brauch ich mich in sowas nicht mehr reinsteigern. Das empfehle ich dir auch.
Schöne Feiertage, spare dir deine Nerven......
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14.12.2013, 16:24
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 22.11.2013
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E63-630i LCi (09.07) Mini Cooper S (06.2005j
eBay-Name: buchtien
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Wahrscheinlich ist das Aufgeben in der Tat die beste Lösung. Aber so weit bin ich noch nicht. Gönne das dem A.... einfach nicht. Warum macht der das? Ich raff' es einfach nicht. Mal "Jaguar kaufen" spielen? So beknackt kann man doch gar nicht sein! Würde dem am liebsten mal auf die Hütte rücken. Essen ist nur ein bisschen weit von hier ...
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