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06.02.2009, 16:19
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#1
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Kombinator auf Zeit
Registriert seit: 09.07.2005
Ort: Leipzig
Fahrzeug: F25 xDrive 30d 09/12, E39 530dA 09/03
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Hi Leutz,
habe derzeit ein kleines Problem mit einem BMW-Vetragshändler.
Kurze Schilderung, habe meinen derzeitigen 5er mit 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie gekauft.
Ich habe den Wagen als Gewerbetreibender gekauft (dazu will ich anmerken, dass auf der Rechnung nur mein Name und Anschrift steht, mehr habe ich ja als Einzelunternehmer nicht), weshalb ich einen nachhaltig auftretenden Defekt bei fehlender Garantie ja aus eigener Tasche tragen müsste.
3 Tage nach dem Kauf viel uns auf, dass der Wagen nicht warm wird. Ergebnis - Zuheizer kaputt (bei -22°C muss ich euch nicht sagen, wann der Motor auf Betriebstemperatur war - Niemals).
Jetzt meine Frage, wie schauts aus, wenn der Wagen mit diesem Defekt übergeben wurde?
Auf meine Frage hin (vor Kauf), was an dem Wagen nicht in Ordnung sei, wurde mir drei optische Mängel anhand einer Fahrzeugbewertung vom Ankauf genannt.
Kann mir wer weiterhelfen
Als Laie kann ich doch nicht die Funktion des Zuheizers prüfen.
Gruß Adi
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06.02.2009, 20:18
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#2
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Kreisverkehr Linksblinker
Registriert seit: 20.01.2006
Ort: Köln/Im Bett vor meiner Garage
Fahrzeug: Fliechender Deppisch "Isnogud Individual"
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Nabend
Zunächst mal, schade wegen dem Ärger. Rein rechtlich weiß ich nicht, wie es mit Deinem Rückgabe-Recht drei Tage nach Kauf ausschaut. Nur wenns vor Gericht geht, bist Du in der Beweispflicht. (Man möge mich steinigen, wenn ich da falsch liege)
Und dazu ist so ein Besuch beim Kfz- Sachverständigen ganz hilfreich. Da läßt sich leicht die Frage klären, ob Vorschaden oder nicht. Ausserdem ist so ein Gutachten vor Gericht ganz hilfreich.
Bei den zu erwartenden Kosten; bis 300,- halte ich bei der Fragestellung für OK.
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06.02.2009, 20:41
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#3
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014er 760Li, 2019er 320d, 2008er Opel Vectra C Caravan, 1998er Mercedes-Benz SL 280
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Ja, aber Du hast doch die Gebrauchtwagengarantie
Die hast Du ja dazugekauft - anders als die Gewährleistung, die man bei B2B ausschließen kann.
__________________
Viele Grüße
Sebastian
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06.02.2009, 20:53
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#4
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Gast
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ja eben du hast doch die garantie.. hin fahren austauschen lassen und ab dafür
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06.02.2009, 21:10
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#5
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Kombinator auf Zeit
Registriert seit: 09.07.2005
Ort: Leipzig
Fahrzeug: F25 xDrive 30d 09/12, E39 530dA 09/03
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Zitat:
Zitat von derbähr
ja eben du hast doch die garantie.. hin fahren austauschen lassen und ab dafür
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Zitat:
Zitat von Lexmaul
Ja, aber Du hast doch die Gebrauchtwagengarantie
Die hast Du ja dazugekauft - anders als die Gewährleistung, die man bei B2B ausschließen kann.
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Die Reparatur wird über 1000€ kosten, da ich keine €+, sondern die Meneks habe, bleiben bei mir >400€ hängen.
Verarmen werde ich sicherlich nicht.
Da ich aber noch immer nicht die Garantieurkunde habe (mittlerweile 5 Telefonate), dass Autohaus sich ansonsten auch sehr schlecht was Service etc. angeht, verkauft hat, habe ich an der Kostenübernahme = null Interesse.
Gruß Adi
__________________
Man kauft mit Geld das man nicht hat,
Sachen die man nicht braucht,
um damit Leute zu beeindrucken die man nicht mag.
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06.02.2009, 21:27
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.11.2007
Ort: HALFING
Fahrzeug: E38,735i,9/99;E38,728i,6/96; vw-buggy,bj.69
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Zitat:
Zitat von Lexmaul
Ja, aber Du hast doch die Gebrauchtwagengarantie
Die hast Du ja dazugekauft - anders als die Gewährleistung, die man bei B2B ausschließen kann.
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Hallo Sebastian. Was ist denn B2B? Schöne Grüße Andi.
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06.02.2009, 21:38
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#7
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Gast
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business 2 business
also von gewerbetreibendem zu gewerbetreibendem
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06.02.2009, 21:53
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.11.2007
Ort: HALFING
Fahrzeug: E38,735i,9/99;E38,728i,6/96; vw-buggy,bj.69
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Zitat:
Zitat von derbähr
business 2 business
also von gewerbetreibendem zu gewerbetreibendem
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Hallo. Aha,wieder was gelernt. Danke für die Auskunft. Schöne Grüße Andi.
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11.02.2009, 10:34
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#9
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Gast
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Zitat:
Zitat von Adi
Die Reparatur wird über 1000€ kosten, da ich keine €+, sondern die Meneks habe, bleiben bei mir >400€ hängen.
Verarmen werde ich sicherlich nicht.
Da ich aber noch immer nicht die Garantieurkunde habe (mittlerweile 5 Telefonate), dass Autohaus sich ansonsten auch sehr schlecht was Service etc. angeht, verkauft hat, habe ich an der Kostenübernahme = null Interesse.
Gruß Adi
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wie die anderen schon sagten hat die garantie nix mit gewährleistung zu tun.
hat er diese aufgrund deiner selbstständigkeit ausgeschlossen???
wenn ja pech gehabt. und wenns ganz blöd läuft weigert sich die garantie auch,weil ja noch nix unterschrieben ist und du noch keine urkunde hast.
wenn der händler nich kooperativ ist kann es sein da du auf dem ganzen schaden sitzen bleibst.
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11.02.2009, 18:39
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#10
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Kombinator auf Zeit
Registriert seit: 09.07.2005
Ort: Leipzig
Fahrzeug: F25 xDrive 30d 09/12, E39 530dA 09/03
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Zitat:
Zitat von hunmen
wie die anderen schon sagten hat die garantie nix mit gewährleistung zu tun.
hat er diese aufgrund deiner selbstständigkeit ausgeschlossen???
wenn ja pech gehabt. und wenns ganz blöd läuft weigert sich die garantie auch,weil ja noch nix unterschrieben ist und du noch keine urkunde hast.
wenn der händler nich kooperativ ist kann es sein da du auf dem ganzen schaden sitzen bleibst.
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Ausgeschlossen ist rein gar nichts, weder auf Bestellung, noch auf Rechnung.
Auf der Bestellung ist groß vermerkt "1 Jahr Gebrauchtwagengarantie".
Ist meines Erachtens alles nebensächlich, mir gehts einfach nur darum:
Der Wagen wurde mit diesem Defekt an mich verkauft, ohne das es mir mitgeteilt wurde (Gewährleistung, Garantie, Sachmängelhaftung etc. mal aussen vor).
Kann ich den Händler deswegen belangen?
Gruß Adi
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