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19.12.2018, 22:11
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.08.2002
Ort: Berlin-Kaulsdorf
Fahrzeug: 540d G31 // E91 330d
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Drohnenführerschein und Kennzeichnungspflicht
Inszwischen fast schon ein alter Hut, aber geändert hat sich trotz DVSGO überhaupt nichts.
Autos und sämtliche Mopeds haben ja "anonymisierte" Kennzeichen, eine Halterabfrage ist für den normalen Menschen nicht möglich.
Drohnen müssen seit 2017 mit der Halteranschrift gekennzeichnet sein, erst danach kam das DVSGO raus, was ja Einiges durcheinander wirbelte.
Warum gibt es da keine zwischengeschaltete Stelle?
Finde ich bedenklich...
Hat hier wer den vom Luftamt anerkannten Schein gemacht?
Sind die ernsthaft nur 5 Jahre gültig?
Anscheinend ist auch ein Durchfallen des Prüflings nicht angedacht...
Ich leg 300 auf den Tisch, mache so lange Kreuze, bis es passt und muss nicht mal vorfliegen?
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20.12.2018, 09:50
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#2
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Lernfähiges Mitglied
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: C6, R1200RT
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Das gilt nur für Drohnen >2 Kg oder ?
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20.12.2018, 22:55
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.08.2002
Ort: Berlin-Kaulsdorf
Fahrzeug: 540d G31 // E91 330d
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Der Sachkundenachweis schon.
Plakette muss ab 250g ran.
Also eigentlich an jedes Fluggrät, drunter sind nur Schnarchteile für Kids.
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21.12.2018, 07:21
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.10.2015
Ort: Passau
Fahrzeug: E65-750i (02.2006)
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Zitat:
Der Sachkundenachweis schon.
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Nur ab 2kg. Wie geschrieben, fallen Phantom usw. NICHT drunter.
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21.12.2018, 10:40
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.08.2002
Ort: Berlin-Kaulsdorf
Fahrzeug: 540d G31 // E91 330d
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Meine Antwort war auf Cptn Slow gemünzt.
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21.12.2018, 21:11
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#7
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Gesperrt
Registriert seit: 22.03.2018
Ort: 90% Landkreis Teltow-Fläming - 10% Rhein-Erft-Kreis
Fahrzeug: E65-745d Special Edition Exclusive [XD2] Stratusgrau Metallic - Merino Ecru hell (09/2007)|E60-535d Platingrau Metallic - Dakota grau (09/2007)
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Zitat:
Zitat von dasteil
Autos und sämtliche Mopeds haben ja "anonymisierte" Kennzeichen, eine Halterabfrage ist für den normalen Menschen nicht möglich
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... die Aussage ist so nicht ganz richtig!
Ich habe oft genug bei der Polizeidienststelle angerufen und Halterangaben (Name und Anschrift) von denen bekommen und konnte mit den Informationen gleich beim Besitzer der Karre vorbei gehen und die aus dem Bett klingeln. Und wenn´s sonntags nachts um 3 war...
Du musst nur einen plausiblen Grund haben!
Wie z.B. Du bist zugeparkt, musst zur Arbeit... oder aber steht auf Deinen privaten Parkplatz und es gibt in der Straße keine offizellen erlaubten Parkmöglichkeiten... und bevor man abschleppen lässt, gibts hier die Chance zum raus klingeln
Es gibt da noch ein paar andere "Tricks", wie man an Halterdaten kommt aber denke mal das hat nichts mit dem Thema hier zu tun.
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22.12.2018, 00:31
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.08.2002
Ort: Berlin-Kaulsdorf
Fahrzeug: 540d G31 // E91 330d
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5 Stunden Kurs als Vorbereitung, dann sofort die Prüfung.
350 Tacken geht doch noch.
Ich habe gehört, dass ein Durchfallen nicht angedacht ist.
Gibt in Berlin so einige Prüforte.
Ist mir aber alles zu viel Tara.
Und einen Bussgeldkatalog gibt es auch nicht.
Nichts ist da einheitlich geregelt.
Fliegts du zur Brutzeit über n Spatzennest, zahlst du 10tsd.
Schiesst du ne Cessna ab, nur 500.
Stimmt, mit dem Überfliegen von fremden Grundstücken.
Aus Unwissenheit denken viele, dass da ein Monsterzoom dran ist und aus der Höhe noch die Nippel der Gattin am Pool zu erkennen sind.
Was Blödsinn ist.
Auf mich (meine Drohne) wurde schon mehrmals geschossen.
Das dies deutlich strafbarer, als der eigentliche unzulässige Überflug ist, blenden die Meisterschützen aus.
Um einen 50-70m entfernten, rumeierden Punkt zu treffen, muss man auch etwas mehr zu bieten haben, als einen getunten Knicker.
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24.12.2018, 09:37
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.05.2010
Ort: Usingen
Fahrzeug: E32-735iA (03.88) M30B35
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Zitat:
Zitat von dasteil
...Drohnen müssen seit 2017 mit der Halteranschrift gekennzeichnet sein, ...
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Warum sollte man dieser Pflicht folgen? Hätte ich eine Drohne, würde da sicher keine Anschrift von mir draufstehen.
Die DSGVO ist bedingt schon nicht verkehrt. So kann man in Deutschland endlich wieder Domains registreiren, ohne das gleich jeder weiß, wer dahinter steckt. Die Umsetzung der DSGVO scheitert allerdings wirklich an vielen Punkten, wobei sie an vielen Stellen auch nur schwer umsetzbar ist, wie beispielsweise beim Marken- und Patentamt, wo man auf der einen Seite ja eigentlich die Datenschutzverordnung einhalten müsste, auf der anderen Seite aber auch ermöglichen muss, Dritten zu recherieren, das sie keine Marken- bzw. Patentrechte verletzen. Letzlich ist es insgesamt eher ein nutzloses Gesetz der EU, da es mal wieder nur für die Wohlwollenden trifft. Kriminelle halten sich nun mal nicht an Gesetze, wozu auch. Das EU Parlament ist eben nicht unbedingt mit den klügsten Köpfen bestzt, kennt man ja auch vom Bundestag. Das werden die Uploadfilter demnächst zeigen. Europa wird in die digitale Steinzeit versetzt und der Rest der Welt macht fleißig weiter.
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