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18.01.2003, 19:44
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Hi @Maradi !
Verkehrsrechtschutz würde hier auch gar nichts helfen - muss ne "normale" Privatrechtschutzversicherung sein, da sind normalerweise Sachen aus Kaufverträgen entsprechend abgedeckt.
Ciao
Andreas
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18.01.2003, 19:47
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.04.2002
Ort: Karlsruhe
Fahrzeug: E38 740d
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Wenn Du Beklagter bist, hilft sowieso keine Rechtsschutz!
Nur als Kläger.
Gruss Daniel
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19.01.2003, 00:25
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#13
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Moderater Moderator
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Zitat:
Orginal gepostet von Daniel W
Wenn Du Beklagter bist, hilft sowieso keine Rechtsschutz!
Nur als Kläger.
Gruss Daniel
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Hi,
das kann so nicht ganz stimmen,oder hängt von der Gesellschaft ab.
Meine Rechtsschutz hatte damit kein Problem..... .
Hatte einen ähnlichen Fall,wie oben.
Die haben alles übernommen. ( DAS-Versicherungen)
Gruß
Knuffel
__________________
Gruß
Knuffel
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19.01.2003, 08:39
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#14
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nur ölich fröhlich..
Registriert seit: 18.05.2002
Ort: Schwerin M/V
Fahrzeug: E32 740 iL 01.94 // E39 523i AT 04.98 // E39 523iT 06.00 // E30 335i in Bau..
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@Daniel W
das ist so nicht richtig.Wenn Chancen auf Erfolg - hier gegeben - bestehen,dann übernimmt die Rechtsschutz auch im Falle des Angeklagten die Kosten.Diese Fallen bei Erfolg dann ja auf den Kläger.
Marco
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19.01.2003, 09:04
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#15
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the Senior :-)
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
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@ Maradi
Hi,
kleiner tipp:
präsentiere den brief des gegnerischen anwalts doch mal bei der verbraucherzentrale. da sitzen anwälte, und für eine erste beratung zahlst du 5 €. die sagen dir was weiterhin zu tun ist. sollten sie tätig werden und z.B. ein schreiben an den gegnerischen anwalt schicken, zalst du nicht 5 sondern 15,30 €
zu nem "normalen", teueren anwalt kannst du dann immer noch gehen, wenn die VZ es für nötig hält.
gruss jürgen
Verbraucherzentrale Ingolstadt, Jesuitenstraße 4, 85049 Ingolstadt. ..
[Bearbeitet am 19.1.2003 von JB740]
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19.01.2003, 12:28
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#16
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Bayerns Mächtigste Waffe
Registriert seit: 26.07.2002
Ort: Ingolstadt a.d.Donau
Fahrzeug: AUDI A8 4.2 quattro
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@ JB740
Danke für Deinen Tipp !!!
Aber ich habe am Montag,20.01.03 einen Termin beim Anwalt
MfG
Maradi
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19.01.2003, 19:07
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#17
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.04.2002
Ort: Karlsruhe
Fahrzeug: E38 740d
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Zitat:
Orginal gepostet von knuffel
Hi,
das kann so nicht ganz stimmen,oder hängt von der Gesellschaft ab.
Meine Rechtsschutz hatte damit kein Problem..... .
Hatte einen ähnlichen Fall,wie oben.
Die haben alles übernommen. ( DAS-Versicherungen)
Gruß
Knuffel
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Das verwundert mich doch jetzt sehr.
Denn ich war vor ca. nem halben Jahr in der Situation beklagt zu werden - zu unrecht natürlich, habe dann auch gewonnen.
Mein Anwalt sagte mir aber, daß die Rechtsschutzversicherungen in solchen fällen nicht zahlen.
Die Versicherung hat mir lediglich aus Kulanz einen Betrag überwiesen.
Kann es in Deinem Fall auch so gewesen sein?
Oder vielleicht ist es im Verkehrsrecht auch anderst....
Gruss Daniel
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19.01.2003, 19:08
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#18
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.04.2002
Ort: Karlsruhe
Fahrzeug: E38 740d
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Zitat:
Orginal gepostet von 730SN
@Daniel W
das ist so nicht richtig.Wenn Chancen auf Erfolg - hier gegeben - bestehen,dann übernimmt die Rechtsschutz auch im Falle des Angeklagten die Kosten.Diese Fallen bei Erfolg dann ja auf den Kläger.
Marco
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Reden wir hier von Angeklagten oder Beklagten?
Das eine ist Strafrecht, das andere Zivilrecht.
Gruss Daniel
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20.01.2003, 15:17
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#19
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Bayerns Mächtigste Waffe
Registriert seit: 26.07.2002
Ort: Ingolstadt a.d.Donau
Fahrzeug: AUDI A8 4.2 quattro
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Katalysator
Hallo Jungs !
Ich war heute beim Anwalt
Es sieht gut aus für mich.Ich habe eine 80%tige Erfolgsaussicht !!!
Weiteres folgt in kürze ...
MfG
Maradi
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20.01.2003, 16:24
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#20
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Moderater Moderator
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Mein Kenntnisstand
Hi,
soweit ich weiß,gibt es in diesen Fällen den Kläger (der Golf-Besitzer) und
Maradi als Beklagten.
@ Daniel W
Wenn Du den Streitfall ohnehin gewonnen hast,zahlt die Gegenseite die Gerichtskosten und
die Kosten der Anwälte beider Parteien.
Die Kostendeckungszusage der Rechtsschutzversicherung richtet sich auch nach
der Erfolgsaussicht.
Weshalb Du allerdings via "Kulanz" was bekommen hast,ist mir schleierhaft.
Die Gegenseite mußte doch ohnehin alles zahlen.
Es sei denn,Ihr hättet einen Vergleich geschlossen.
Gruß
Knuffel
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