Sie sind nicht angemeldet! Jetzt interner Link kostenlos im Forum registrieren, weniger Werbung sehen, aktiv teilnehmen und weitere Vorteile nutzen! Diese Website nutzt Cookies. Bitte beachten Sie unsere interner Link Datenschutzerklärung.
  Start » Forum Impressum/Datenschutz | Site-Map
7-forum.com   ModelleForummein.7erService


Forumsfunktionen

Modell E65/E66
 Varianten
 Detail-Infos
 Interaktiv
- Anzeige -

Zurück   BMW 7er-Forum > BMW 7er Modelle > BMW 7er, Modell E65/E66



Antwort
 
Thema teilen Themen-Optionen Ansicht
Alt 23.08.2014, 20:45   #1
Mallorca745i
Neues Mitglied
 
Benutzerbild von Mallorca745i
 
Registriert seit: 14.08.2014
Ort: Bexbach
Fahrzeug: E65 745 i (2002)
Frage BMW verweigert Gewährleistung, 2 Wochen nach Kauf

Hallo Community,

ich bin sehr verärgert. Vor zwei Wochen kaufte ich einen E65 745i bei einem BMW Autohaus.
Das Fahrzeug hat die "normale" 12-monatige Gewährleistung des Autohauses (keine Garantie).

1. Defekt:
Zwei Tage nach dem Kauf war die Batterie defekt. Da wir an dem Tag (Samstag)in den Spanienurlaub aufbrechen mussten, konnte ich das Autohaus nicht um Freigabe beten und rief den BMW-Pannendienst. Kosten für die AGM Batterie ca. 500,00 Euro.
(Das Autohaus verweigert die Zahlung, da ich diese nicht vorher in Kenntnis gesetzt habe. Schlecht möglich, wenn der Defekt samstags eintritt und ich in den Urlaub aufbrechen muss. Ebenso geschah dies 2 Tag nach der Auslieferung).

2. Defekt:
Die Auslieferung verzögerte sich schon um eine Woche, da der Verkäufer mitteilte, der Wagen verliere Kühlwasser. Heute sah ich in der Garage, dass unter dem Wagen ein riesen Wasserfleck war. Ebenfalls tropft es unter dem Wagen. Ich vermute den SUPER-GAU Wasserrohr undicht zwischen den Zylindern!!

Frage: Innerhalb zwei Wochen kann ich dies doch als Gewährleistung geltend machen, oder?
Kühlwasserverlust und die Batterie müssten doch hierbei abgedeckt sein, oder?
Zumal der Wasserverlust schon bei dem Verkauf von Bedeutung war!

Wie würdet Ihr vorgehen? Das Autohaus vertröstet mich nur, aber eine richtige Antwort kam bis dato nicht.

Frist zur Reparatur setzen? Das Autohaus befindet sich ca. 200 km von mir entfernt und ich möchte ungern mit dem Wasserverlust weiterhin den Motor starten.

Besten Dank im Voraus. Ich bin über jede Antwort dankbar.

Jaqueline
Mallorca745i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.08.2014, 21:00   #2
Mafia 1988
Diplomatenfahrzeug-Fahrer
 
Benutzerbild von Mafia 1988
 
Registriert seit: 26.05.2012
Ort: Düsseldorf(D), Istanbul(TR)
Fahrzeug: BMW 750Li, BMW 118i, Opel Astra H
Standard

Eindeutig ein Fall für die Gewährleistung, vor allem was den Kühlwasserverlust betrifft. Ich würde natürlich dem Händler wie du schreibst eine Frist setzen, dass er den Wagen repariert (ggf. über Anwalt, wenn der sich ohnehin weigert). Der kann sich da gar nicht mehr rausreden.

Mit Kühlwasserverlust kann man (glaub ich) noch fahren, solange man diesen im Auge behält und bei Bedarf nachfüllt. Aber lange warten würde ich damit nicht.

Mal abgesehen davon, das soll ein BMW Autohaus sein? Lächerlich sowas

Grüße
__________________
>>> Богатство, власт, чест и гордост <<<
Mafia 1988 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.08.2014, 21:02   #3
BKirk
Genießer
 
Benutzerbild von BKirk
 
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
Standard

Zitat:
Zitat von Mallorca745i Beitrag anzeigen
1. Defekt:
Zwei Tage nach dem Kauf war die Batterie defekt. Da wir an dem Tag (Samstag)in den Spanienurlaub aufbrechen mussten, konnte ich das Autohaus nicht um Freigabe beten und rief den BMW-Pannendienst. Kosten für die AGM Batterie ca. 500,00 Euro.
(Das Autohaus verweigert die Zahlung, da ich diese nicht vorher in Kenntnis gesetzt habe. Schlecht möglich, wenn der Defekt samstags eintritt und ich in den Urlaub aufbrechen muss. Ebenso geschah dies 2 Tag nach der Auslieferung).
Genau das ist der Grund, weshalb das Autohaus diese Bedingung kaum wird durchsetzen können. Nötigenfalls muss denen das ein Anwalt erklären. Auf deren Kosten, wenn sie sich weiter stur stellen.


Zitat:
2. Defekt:
Die Auslieferung verzögerte sich schon um eine Woche, da der Verkäufer mitteilte, der Wagen verliere Kühlwasser. Heute sah ich in der Garage, dass unter dem Wagen ein riesen Wasserfleck war. Ebenfalls tropft es unter dem Wagen. Ich vermute den SUPER-GAU Wasserrohr undicht zwischen den Zylindern!!
Das solltest Du nicht zu Deinem Problem machen, denn wie Du es beschreibst, liegt es im Verantwortungsbereich des Händlers.


Zitat:
Frage: Innerhalb zwei Wochen kann ich dies doch als Gewährleistung geltend machen, oder?
Kühlwasserverlust und die Batterie müssten doch hierbei abgedeckt sein, oder?
Selbstredend fällt dies in die Gewährleistung. Der Verkäufer muss das reparieren.


Zitat:
Zumal der Wasserverlust schon bei dem Verkauf von Bedeutung war!
Ob es vorher schon einmal aufgetreten ist oder nicht, spielt keine grundsätzliche Rolle, stärkt aber Deine Glaubhaftigkeit.



Zitat:
Wie würdet Ihr vorgehen? Das Autohaus vertröstet mich nur, aber eine richtige Antwort kam bis dato nicht.

Frist zur Reparatur setzen? Das Autohaus befindet sich ca. 200 km von mir entfernt und ich möchte ungern mit dem Wasserverlust weiterhin den Motor starten.
Ich persönlich würde es mir leicht machen -ich bin aber auch rechtsschutzversichert. Klar: Fristsetzung schafft die Grundlage, und wenn das Fahrzeug nicht fahrfähig ist, muss es abgeholt oder vor Ort repariert werden. Das muss Dich aber nicht unbedingt kümmern, das hat der Händler zu organisieren. Über die Länge der Frist bin ich nicht sicher, denke aber, dass zwei Wochen mehr als ausreichend sein sollten.

Am besten macht sich so etwas meist mit anwaltlicher Unterstützung, denn wenn das Autohaus lange fackelt, würde ich durchaus auch über eine Wandlung nachdenken, einschließlich Entschädigung für Deine Aufwendungen.
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
BKirk ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.08.2014, 21:05   #4
Mallorca745i
Neues Mitglied
 
Benutzerbild von Mallorca745i
 
Registriert seit: 14.08.2014
Ort: Bexbach
Fahrzeug: E65 745 i (2002)
Standard

Vielen Dank, das hat mir geholfen.
Ja, ich werde einfach eine Aufforderung per Einschreiben mit Rückschein senden und abwarten. Falls dies nicht fruchtet, schalte ich dann einen Juristen ein. Ich war mir nur nicht sicher, ob die Gewährleistung da greift.


Vielen lieben Dank
Mallorca745i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.08.2014, 21:13   #5
Mafia 1988
Diplomatenfahrzeug-Fahrer
 
Benutzerbild von Mafia 1988
 
Registriert seit: 26.05.2012
Ort: Düsseldorf(D), Istanbul(TR)
Fahrzeug: BMW 750Li, BMW 118i, Opel Astra H
Standard

Gewährleistung greift nur dann nicht, wenn der Mangel im Kaufvertrag genannt wurde und du das so akzeptiert hast. Aber so wie ich verstanden habe, gab es den Mangel ja bereits beim Kauf, den der BMW Händler ja versucht hat zu beheben. Glück für dich, das wird die Sache noch einfacher machen
Mafia 1988 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.08.2014, 21:16   #6
Mallorca745i
Neues Mitglied
 
Benutzerbild von Mallorca745i
 
Registriert seit: 14.08.2014
Ort: Bexbach
Fahrzeug: E65 745 i (2002)
Standard Vergesse

Eine Frage noch an Euch Experten:

Aber das Autohaus kann dann nicht einfach behaupten, dass sie aufgrund der eventuell hohen Reparatursumme den Kauf rückgängig machen wollen oder?

Ich will ungern mein Baby wieder abgeben.
Er ist zwar schon 12, aber die sind ja selbst Schuld, wenn sie ein Auto an einen "normalen" Endkunden verkaufen und 12-monate Gewährleistung anbieten müssen.

Es war nämlich ein Schnäppchen. 170.000 km, 1. Hand, Vollscheckheft, 2 Sätze neue Reifen, Tüv Neu, Achsgelenke neu, Inspektion neu.

7500,00 €
Mallorca745i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.08.2014, 21:19   #7
boxerheinz
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von boxerheinz
 
Registriert seit: 11.07.2008
Ort: Eichenbrunn 28 Österreich
Fahrzeug: e38 740i FL-04/99
Standard

Wenn die den Kauf 1zu1 Finanziell rückgängig machen wollen würden,ich wäre sovort dafür.
boxerheinz ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.08.2014, 21:42   #8
Siemer
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Siemer
 
Registriert seit: 24.07.2007
Ort: Magdeburg
Fahrzeug: E38 740iA 6/99
Standard

Zitat:
Tüv Neu, Achsgelenke neu, Inspektion neu.
Ja auf dem Papier

Zurückstellen und Fertisch.
Siemer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.08.2014, 21:51   #9
Chevyman
Mit links Bremser
 
Benutzerbild von Chevyman
 
Registriert seit: 14.07.2007
Ort: Ergoldsbach
Fahrzeug: Alt, aber bezahlt :-)
Standard

Nur so am Rande:
Genau deshalb macht diese gesetzliche Regelung den Gebrauchtwagenmarkt kaputt. Da werden 12 Jährige Rüben wie Neufahrzeuge behandelt und deren Käufer führen sich auch auf wie Neuwagenkäufer....

Bei dem Fz hier ist das für den Händler schon ein Draufzahlgeschäft - wundert mich eh das der die Kiste so verkauft hat, schön blöd. War doch zu erwarten das bei dem Typ Probleme auftreten die niemals über den Gewinn abgedeckt werden.
Batterie würde ich (meine Meinung, Andere meinen anders) als Verschleißteil ansehen. Nen leeren Tank gibts ja auch nicht auf Garantie voll.
Schätze da bekommst bestenfalls die Materialkosten erstattet - zu recht.
Wasserverlust - wirklich Kühlwasser? Nicht evtl nur von der Klimaanlage?
Und wenn würd ich als Händler sofort wandeln -ausser er hat sich rückversichert.

Hatte vor ein paar Monaten für den Schwiegerpa nen 2000er Polo gekauft. Da kam laufend was, Automatik war am zicken, Blinker spinnt, Fensterheber ging nicht mehr Zentrale teilweise ausgefallen. Normal kauf ich sowas ohne Kaufvertrag - den hatte ich zufällig von nem Händler mit Vertrag Zur dritten Nachbesserung hat er mich dann gefragt ob ich nicht wandeln tät - hab getauscht gg einen 2001er Corsa auf seinem Hof, der läuft seit dem super.
__________________
Wenn ich dir Recht gebe, liegen wir beide falsch - und das möchtest du doch nicht, oder?
Ein Achtzylinder ist billiger als rauchen - nur nicht so ungesund
Chevyman ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.08.2014, 21:55   #10
Yachtliner
Ich mag halt auch Tuning
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Yachtliner
 
Registriert seit: 08.07.2005
Ort: Aschaffenburg
Fahrzeug: F02 750Ld Individual "Maritim" !
Standard

Ich würd den auch lieber zurück stellen.........bj 2002 und 170.000 für den Preis ist nicht unbedingt ein "Schnäpchen" meiner Meinung nach uuuund die Problemchen kommen warscheinlich erst noch

ist aber auch nur meine persönlich Meinung....hoffe natürlich für dich, das ich mich täusche

gr JJ
Yachtliner ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Antwort

Stichworte
gewährleistung autohaus


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Motorraum: Turbo defekt nach 20tkm. Garantie? Gewährleistung? Saschko BMW 7er, Modell E38 34 06.09.2014 11:00
Apple Tastatur nach >1J defekt, Apple verweigert Reparatur. Und : iOS / Android uvm. Hamster1776 Computer, Elektronik und Co 101 08.02.2014 22:52
BMW E38 740i Bj. 98 Probleme nach Kauf nero07 BMW 7er, Modell E38 15 07.01.2013 10:39
Tachomanipulation nach Kauf in BMW Vertragswerkstatt - Diebstahl - was nun? motorv8a BMW 7er, Modell E65/E66 28 11.07.2012 21:34
Batterie nach 2 wochen alle Robsyz BMW 7er, Modell E32 5 18.02.2008 17:24


SiebenPunktSieben - das siebte 7er-Jahrestreffen - jetzt den Foto-Bericht anschauen!
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:58 Uhr.

7-forum.com Forum Version 6 powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Mit der Nutzung des Forums erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.
 

 
www.7-forum.com · Alle Rechte vorbehalten · Dies ist kein Forum der BMW Group