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23.08.2014, 20:45
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#1
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Neues Mitglied
Registriert seit: 14.08.2014
Ort: Bexbach
Fahrzeug: E65 745 i (2002)
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BMW verweigert Gewährleistung, 2 Wochen nach Kauf
Hallo Community,
ich bin sehr verärgert. Vor zwei Wochen kaufte ich einen E65 745i bei einem BMW Autohaus.
Das Fahrzeug hat die "normale" 12-monatige Gewährleistung des Autohauses (keine Garantie).
1. Defekt:
Zwei Tage nach dem Kauf war die Batterie defekt. Da wir an dem Tag (Samstag)in den Spanienurlaub aufbrechen mussten, konnte ich das Autohaus nicht um Freigabe beten und rief den BMW-Pannendienst. Kosten für die AGM Batterie ca. 500,00 Euro.
(Das Autohaus verweigert die Zahlung, da ich diese nicht vorher in Kenntnis gesetzt habe. Schlecht möglich, wenn der Defekt samstags eintritt und ich in den Urlaub aufbrechen muss. Ebenso geschah dies 2 Tag nach der Auslieferung).
2. Defekt:
Die Auslieferung verzögerte sich schon um eine Woche, da der Verkäufer mitteilte, der Wagen verliere Kühlwasser. Heute sah ich in der Garage, dass unter dem Wagen ein riesen Wasserfleck war. Ebenfalls tropft es unter dem Wagen. Ich vermute den SUPER-GAU Wasserrohr undicht zwischen den Zylindern!!
Frage: Innerhalb zwei Wochen kann ich dies doch als Gewährleistung geltend machen, oder?
Kühlwasserverlust und die Batterie müssten doch hierbei abgedeckt sein, oder?
Zumal der Wasserverlust schon bei dem Verkauf von Bedeutung war!
Wie würdet Ihr vorgehen? Das Autohaus vertröstet mich nur, aber eine richtige Antwort kam bis dato nicht.
Frist zur Reparatur setzen? Das Autohaus befindet sich ca. 200 km von mir entfernt und ich möchte ungern mit dem Wasserverlust weiterhin den Motor starten.
Besten Dank im Voraus. Ich bin über jede Antwort dankbar.
Jaqueline
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23.08.2014, 21:00
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#2
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Diplomatenfahrzeug-Fahrer
Registriert seit: 26.05.2012
Ort: Düsseldorf(D), Istanbul(TR)
Fahrzeug: BMW 750Li, BMW 118i, Opel Astra H
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Eindeutig ein Fall für die Gewährleistung, vor allem was den Kühlwasserverlust betrifft. Ich würde natürlich dem Händler wie du schreibst eine Frist setzen, dass er den Wagen repariert (ggf. über Anwalt, wenn der sich ohnehin weigert). Der kann sich da gar nicht mehr rausreden.
Mit Kühlwasserverlust kann man (glaub ich) noch fahren, solange man diesen im Auge behält und bei Bedarf nachfüllt. Aber lange warten würde ich damit nicht.
Mal abgesehen davon, das soll ein BMW Autohaus sein? Lächerlich sowas
Grüße
__________________
>>> Богатство, власт, чест и гордост <<<
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23.08.2014, 21:02
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#3
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Zitat:
Zitat von Mallorca745i
1. Defekt:
Zwei Tage nach dem Kauf war die Batterie defekt. Da wir an dem Tag (Samstag)in den Spanienurlaub aufbrechen mussten, konnte ich das Autohaus nicht um Freigabe beten und rief den BMW-Pannendienst. Kosten für die AGM Batterie ca. 500,00 Euro.
(Das Autohaus verweigert die Zahlung, da ich diese nicht vorher in Kenntnis gesetzt habe. Schlecht möglich, wenn der Defekt samstags eintritt und ich in den Urlaub aufbrechen muss. Ebenso geschah dies 2 Tag nach der Auslieferung).
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Genau das ist der Grund, weshalb das Autohaus diese Bedingung kaum wird durchsetzen können. Nötigenfalls muss denen das ein Anwalt erklären. Auf deren Kosten, wenn sie sich weiter stur stellen.
Zitat:
2. Defekt:
Die Auslieferung verzögerte sich schon um eine Woche, da der Verkäufer mitteilte, der Wagen verliere Kühlwasser. Heute sah ich in der Garage, dass unter dem Wagen ein riesen Wasserfleck war. Ebenfalls tropft es unter dem Wagen. Ich vermute den SUPER-GAU Wasserrohr undicht zwischen den Zylindern!!
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Das solltest Du nicht zu Deinem Problem machen, denn wie Du es beschreibst, liegt es im Verantwortungsbereich des Händlers.
Zitat:
Frage: Innerhalb zwei Wochen kann ich dies doch als Gewährleistung geltend machen, oder?
Kühlwasserverlust und die Batterie müssten doch hierbei abgedeckt sein, oder?
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Selbstredend fällt dies in die Gewährleistung. Der Verkäufer muss das reparieren.
Zitat:
Zumal der Wasserverlust schon bei dem Verkauf von Bedeutung war!
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Ob es vorher schon einmal aufgetreten ist oder nicht, spielt keine grundsätzliche Rolle, stärkt aber Deine Glaubhaftigkeit.
Zitat:
Wie würdet Ihr vorgehen? Das Autohaus vertröstet mich nur, aber eine richtige Antwort kam bis dato nicht.
Frist zur Reparatur setzen? Das Autohaus befindet sich ca. 200 km von mir entfernt und ich möchte ungern mit dem Wasserverlust weiterhin den Motor starten.
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Ich persönlich würde es mir leicht machen -ich bin aber auch rechtsschutzversichert. Klar: Fristsetzung schafft die Grundlage, und wenn das Fahrzeug nicht fahrfähig ist, muss es abgeholt oder vor Ort repariert werden. Das muss Dich aber nicht unbedingt kümmern, das hat der Händler zu organisieren. Über die Länge der Frist bin ich nicht sicher, denke aber, dass zwei Wochen mehr als ausreichend sein sollten.
Am besten macht sich so etwas meist mit anwaltlicher Unterstützung, denn wenn das Autohaus lange fackelt, würde ich durchaus auch über eine Wandlung nachdenken, einschließlich Entschädigung für Deine Aufwendungen.
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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23.08.2014, 21:05
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#4
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Neues Mitglied
Registriert seit: 14.08.2014
Ort: Bexbach
Fahrzeug: E65 745 i (2002)
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Vielen Dank, das hat mir geholfen.
Ja, ich werde einfach eine Aufforderung per Einschreiben mit Rückschein senden und abwarten. Falls dies nicht fruchtet, schalte ich dann einen Juristen ein. Ich war mir nur nicht sicher, ob die Gewährleistung da greift.
Vielen lieben Dank
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23.08.2014, 21:13
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#5
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Diplomatenfahrzeug-Fahrer
Registriert seit: 26.05.2012
Ort: Düsseldorf(D), Istanbul(TR)
Fahrzeug: BMW 750Li, BMW 118i, Opel Astra H
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Gewährleistung greift nur dann nicht, wenn der Mangel im Kaufvertrag genannt wurde und du das so akzeptiert hast. Aber so wie ich verstanden habe, gab es den Mangel ja bereits beim Kauf, den der BMW Händler ja versucht hat zu beheben. Glück für dich, das wird die Sache noch einfacher machen
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23.08.2014, 21:16
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#6
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Neues Mitglied
Registriert seit: 14.08.2014
Ort: Bexbach
Fahrzeug: E65 745 i (2002)
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Vergesse
Eine Frage noch an Euch Experten:
Aber das Autohaus kann dann nicht einfach behaupten, dass sie aufgrund der eventuell hohen Reparatursumme den Kauf rückgängig machen wollen oder?
Ich will ungern mein Baby wieder abgeben.
Er ist zwar schon 12, aber die sind ja selbst Schuld, wenn sie ein Auto an einen "normalen" Endkunden verkaufen und 12-monate Gewährleistung anbieten müssen.
Es war nämlich ein Schnäppchen. 170.000 km, 1. Hand, Vollscheckheft, 2 Sätze neue Reifen, Tüv Neu, Achsgelenke neu, Inspektion neu.
7500,00 €
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23.08.2014, 21:19
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.07.2008
Ort: Eichenbrunn 28 Österreich
Fahrzeug: e38 740i FL-04/99
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Wenn die den Kauf 1zu1 Finanziell rückgängig machen wollen würden,ich wäre sovort dafür.
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23.08.2014, 21:42
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.07.2007
Ort: Magdeburg
Fahrzeug: E38 740iA 6/99
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Zitat:
Tüv Neu, Achsgelenke neu, Inspektion neu.
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Ja auf dem Papier
Zurückstellen und Fertisch.
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23.08.2014, 21:51
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#9
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Mit links Bremser
Registriert seit: 14.07.2007
Ort: Ergoldsbach
Fahrzeug: Alt, aber bezahlt :-)
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Nur so am Rande:
Genau deshalb macht diese gesetzliche Regelung den Gebrauchtwagenmarkt kaputt. Da werden 12 Jährige Rüben wie Neufahrzeuge behandelt und deren Käufer führen sich auch auf wie Neuwagenkäufer....
Bei dem Fz hier ist das für den Händler schon ein Draufzahlgeschäft - wundert mich eh das der die Kiste so verkauft hat, schön blöd. War doch zu erwarten das bei dem Typ Probleme auftreten die niemals über den Gewinn abgedeckt werden.
Batterie würde ich (meine Meinung, Andere meinen anders) als Verschleißteil ansehen. Nen leeren Tank gibts ja auch nicht auf Garantie voll.
Schätze da bekommst bestenfalls die Materialkosten erstattet - zu recht.
Wasserverlust - wirklich Kühlwasser? Nicht evtl nur von der Klimaanlage?
Und wenn würd ich als Händler sofort wandeln -ausser er hat sich rückversichert.
Hatte vor ein paar Monaten für den Schwiegerpa nen 2000er Polo gekauft. Da kam laufend was, Automatik war am zicken, Blinker spinnt, Fensterheber ging nicht mehr Zentrale teilweise ausgefallen. Normal kauf ich sowas ohne Kaufvertrag - den hatte ich zufällig von nem Händler mit Vertrag Zur dritten Nachbesserung hat er mich dann gefragt ob ich nicht wandeln tät - hab getauscht gg einen 2001er Corsa auf seinem Hof, der läuft seit dem super.
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Wenn ich dir Recht gebe, liegen wir beide falsch - und das möchtest du doch nicht, oder?
Ein Achtzylinder ist billiger als rauchen - nur nicht so ungesund
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23.08.2014, 21:55
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#10
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Ich mag halt auch Tuning
Premium Mitglied
Registriert seit: 08.07.2005
Ort: Aschaffenburg
Fahrzeug: F02 750Ld Individual "Maritim" !
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Ich würd den auch lieber zurück stellen .........bj 2002 und 170.000 für den Preis ist nicht unbedingt ein "Schnäpchen" meiner Meinung nach uuuund die Problemchen kommen warscheinlich erst noch
ist aber auch nur meine persönlich Meinung....hoffe natürlich für dich, das ich mich täusche
gr JJ
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