Modell E65/E66 |
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12.12.2004, 22:26
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#1
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Powered by D
Registriert seit: 29.02.2004
Ort: Varel
Fahrzeug: F06 640d GC (09/2012)
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Allgemeine Fragen zu Freischaltkabeln...
Hallo,
ich möchte gerne Wissen, in welchem rechtlichen Zustand man sich mit diesen TV-Kabeln bewegt...
1.) Führt der reine Einbau eines solchen Kabels schon zum Erlöschen der Haftpflicht/Kasko?
2.) Was passiert, wenn man mit laufendem Fernsehen/DVD erwischt wird?
3.) Was passiert, wenn man mit laufendem Fernsehen/DVD in einen Unfall gerät?
Ich beziehe diese Fragen auf die Nutzung des Front-Bildschirms. Ich denke, daß ist für viele Teilnehmer interessant, da die Fahrzeuge mit TV-Funktion doch zunehmen...
Gruß
Union2000
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12.12.2004, 23:53
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 03.04.2003
Ort: Neuching
Fahrzeug: 740D F01 -
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Wenn dich der Trachtenverein erwischt gibt es 10€ Busgeld
Wenn du in einen Unfall verwickelt wirst, und du nachweislich wehrend der Fahrt den Monitor vorne als Fernsehen nützt dann liegt die Schuldfrage eindeutig an dir.
Der Einbau als solches ist nicht Strafbar, also sollte das die Versicherung nicht Interessieren.
__________________
Ob es besser wird, wenn es anders wird, weiß ich nicht. Dass es aber anders werden muss, wenn es besser werden soll, weiß ich
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13.12.2004, 10:02
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#3
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Mitglied
Registriert seit: 01.12.2004
Ort: Baden-Baden
Fahrzeug: BMW E65 730d, Suzuki Vitara 1.6 16V Cabrio
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Es ist mittlerweile üblich, dass sich Versicherungen nach einem Unfall in der Werkstatt nach dem Fahrzeug erkundigen und prüfen, ob eine TV-Freischaltung vorgenommen wurde (--> Schuldfrage bzw. Vollkasko-Entfall). Es geht dabei weniger darum, ob Du tatsächlich ferngesehen hast, sondern mehr, ob Du es getan haben könntest.
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13.12.2004, 10:24
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 01.09.2004
Ort:
Fahrzeug: ab 12.2010 F01 730d, E 61 520d M-Paket weiß 01/08, E24 628CSI 11/82 Golf GTI V 6/05
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Zitat:
Zitat von Avenidia
Es ist mittlerweile üblich, dass sich Versicherungen nach einem Unfall in der Werkstatt nach dem Fahrzeug erkundigen und prüfen, ob eine TV-Freischaltung vorgenommen wurde (--> Schuldfrage bzw. Vollkasko-Entfall). Es geht dabei weniger darum, ob Du tatsächlich ferngesehen hast, sondern mehr, ob Du es getan haben könntest.
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Woher nimmst du diese Kenntnis ??
Ich hatte einen Auffahrunfall den ich auch verschuldet habe und da ist niemand auf die Idee gekommen zu prüfen ob die TV Funktion freigeschaltet war. Und wie sollte dies überprüft werden wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist ??
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13.12.2004, 11:55
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#5
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Mitglied
Registriert seit: 01.12.2004
Ort: Baden-Baden
Fahrzeug: BMW E65 730d, Suzuki Vitara 1.6 16V Cabrio
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@higoli: Auf einer Werkstattmeister-Tagung (Audi & VW) habe ich mit mehreren Meistern die Vorgehensweise der Versicherungen diskutiert.
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13.12.2004, 16:46
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#6
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Gast
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Zitat:
Zitat von Avenidia
Es ist mittlerweile üblich, dass sich Versicherungen nach einem Unfall in der Werkstatt nach dem Fahrzeug erkundigen und prüfen, ob eine TV-Freischaltung vorgenommen wurde (--> Schuldfrage bzw. Vollkasko-Entfall). Es geht dabei weniger darum, ob Du tatsächlich ferngesehen hast, sondern mehr, ob Du es getan haben könntest.
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Dieses Vorgehen ist mir absolut unbekannt.
Ich habe dieses Wissen nicht von einer Werkstattmeister-Tagung sondern arbeite in der Schadenabteilung einer großen dt. Versicherung.
Wäre interessant, wenn Du Versicherungsgesellschaften nennen könntest, die so vorgehen.
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13.12.2004, 18:03
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#7
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Powered by D
Registriert seit: 29.02.2004
Ort: Varel
Fahrzeug: F06 640d GC (09/2012)
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Wenn das so sein würde, müsste jede Versicherung die Leistung verweigen, wenn z.B. ein DIN-Schacht DVD-Player mit integriertem Schirm verbaut wird (Gibts mittlerweile massenhaft bei ebay, MM oder Saturn). Dieser Schirm wird ja auch zur Steuerung der anderen Funktionen und zum ansehen von DVD´s genutzt !?
Die Frage ist nun, ob die Versicherer die reine Möglichkeit zur Nutzung schon dazu nutzen, nicht zu zahlen. Im Zweifel wird sich ja nur durch eine Zeugenaussage klären lassen, ob die TV-Funktion während der Fahrt an war oder nicht. Kann dazu keine Person eine Angabe machen und im Bordsystem sind keine Daten über Zeit und Nutzung des DVD-Wechslers gespeichert, müsste eigentlich doch alles in Butter sein...
(Shit, der Schirm im E38 ist von hinten nicht zu sehen, im E65 liegt er wesentlich höher...)
Gruß Union2000
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15.12.2004, 22:52
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#8
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Mitglied
Registriert seit: 01.12.2004
Ort: Baden-Baden
Fahrzeug: BMW E65 730d, Suzuki Vitara 1.6 16V Cabrio
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Die Meister haben sich so geäußert, dass es wohl ein paar Vollkaskofälle gegegeben haben muss - ab bestimmten Summen schaut da ja sowieso immer mal ein Versicherungsbeauftragter (Gutachter?) vorbei. Und in diesem Zusammenhang wurde dann jedes Mal gezielt geprüft, ob eine TV Funktion in Fahrt möglich war.
Ich kann das sogar verstehen. Ist ja ein bisschen wie Alkohol am Steuer.
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16.12.2004, 06:47
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#9
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IT Guy
Registriert seit: 15.11.2004
Ort:
Fahrzeug: Audi Q8, Porsche 991.2 Targa 4S, Aston Martin Virage Volante, Porsche 718 Boxster
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OK, und sagen wir mal, der Gutachter findet heraus, dass es möglich gewesen wäre. Na und? Auf welcher Rechtsgrundlage soll die Versicherung die Leistung verweigern? Ich habe doch ständig mein Laptop bei mir. Ich könne doch darauf während der Fahrt von Excel Tabellen bearbeiten, über Mails schreiben bis Pornos drauf schauen alles gemacht haben. NA UND?
Es geht doch nur darum, was TATSCÄHLICH PASSIERT IST, nicht was hätte passieren können! Können die nachweisen, dass TV geschaut wurde?
Alles andere ist nur in USA rechtlich durchzusetzen!
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16.12.2004, 06:57
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.02.2004
Ort: Hagen
Fahrzeug: 730d aus 09/2006
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Glaub das mal nicht... Du glaubst gar nicht wie sich heute die Versicherungen drehen und wenden um nicht zu Zahlen.
Handy, Stöckelschuhe, Sommerreifen im Winter, etc. wird für Vollkaskoschäden sofern nachweisbar zum Ausstieg genutzt, selbst wenn dies nicht unmittelbar den Unfall ausgelöst hat.
Der Schritt mit TV-Freischaltung halte ich nicht für allzu unrealistisch - gerade in Deutschland!
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