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Alt 17.05.2008, 18:46   #1
rengier
komme ohne Turbos aus
 
Benutzerbild von rengier
 
Registriert seit: 22.06.2005
Ort: tu asinus vicus
Fahrzeug: Porsche Cabrio 997S, Tesla S 90D, Mustang Mach E ER, Hyundai Ioniq PHEV
Frage Unfall Waschstrasse

Heute beim Autowaschen; D-AAAA ist der Wagen meiner Frau (hier A) und ich durfte das alls als Beifahrer live miterleben:

Der Fahrer Herr B des PKW D-BBBB fuhr auf Anweisung des Betreibers X auf das Transportband der Waschanlage. Der unmittelbar dahinter befindliche PKW D-AAAA der Fahrerin A stand in der Warteposition und wurde gerade mit dem Hochdruckreiniger vorgereinigt. Unvermittelt rollt der PKW D-BBBB nach hinten auf den PKW D-AAAA zu. Die Fahrerin A konnte jedoch noch rechtzeitig den Rückwertsgang einlegen und zurückfahren und somit einen Zusammenstoß verhindern. Die Situation schien nun geklärt und der Wagen wurde über die Handbremse gesichert. Die Vorreinigung wurde fortgesetzt. Zirka 10 sec. später rollte der PKW D-BBBB ein weiteres mal ruckartig nach hinten und traf mit seiner Heckstoßstange die Stoßstange des stehenden PKW D-AAAA mit einem lauten krachen.

Der hinter dem PKW D-AAAA in seinem Fahrzeug wartende Zeuge Y gab bei der Polizei an, dass er sich gewundert habe, dass der Betreiber X dem Unfallgegner B angewiesen habe auf „N“ zu stellen. „Ich habe mich darüber gewundert was der da macht und schon gleich gesehen das das nicht gut geht“.

Der Betreiber X gibt bei der Polizei an „ich sah nur dass das Fahrzeug [gemeint ist der PKW D-BBBB] zurückgerollt ist und gegen den blauen [PKW D-AAAA] Wagen krachte“. Im übrigen weist er jede Schuld von sich.

Die hinzugezogene Polizei stellte den Schaden fest und bot dem Unfallgegner B ein Verwarngeld an. Die Sache sei die, dass der Fahrer letztenendes die Pflicht hat Sorgfalt für seinen Wagen zu tragen; er habe ja schließlich das zurückrollen und damit den Unfall durch rechtzeitiges Bremsen verhindern können. Der Unfallgegner B gestand jedoch nicht seine Schuld ein und verwies darauf, der Betreiber X sei wegen einer falschen Einweisung haftbar zu machen. Nach Rücksprache mit seiner Diensstelle stellte der Polizist jedoch fest, dass es sich bei der Einfahrt zu der Waschstraße nicht mehr um einen öffentlichen Verkehrsraum handele und somit die Angelegenheit kein VS- Fall sondern ein privatrechtlicher Fall sei.

Meine Fragen:
1) stimmt das mit dem öffentlichen Verkehrsraum? Denke so wird das eine wilde Anwaltsschlacht werden.
2) Ich denke der Betreiber ist nicht Haftbar zu machen. Der Unfalgegner B geht aber davon aus - das kann ja ewig dauern bis das geklärt ist. Aber ist es nicht so,dass ich gegenüber dem Unfallgegner B Ansprüche habe und er diese allenfalls an den Betreiber X abwälzen kann?
3) Wollte das so in etwa meinem Anwalt faxen - ist das verständlich?
__________________
"Das ist nicht nur ein Auto - das ist ein hochentwickeltes Stück
Maschinenbaukunst" (Eddie Murphy im Film "Die Geistervilla" zu dem BMW 745i)

"Handgefertigte Ingeneurskunst und Performance der Extraklasse! Willkommen in der Welt von AMG"

"Ein Porsche bietet als einziges Fahrzeug die Möglichkeit, von unten auf andere herabzusehen..."
rengier ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2008, 19:37   #2
DD
abnehmendes
 
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Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn 320d GT F34
Standard

Kannst Du nicht einfach schreiben.
Das Fahrzeug meiner Frau wurde heute in einer Waschanlage Wartend von einem anderen Waschanlagen Nutzer beschädigt.
Dieser Nutzer legte nach Aufforderung des Waschanlagen Betreibers die "Neutral" Fahrstufe ein dadurch rollte das Fahrzeug rückwärts gegen unser Fahrzeug.
Hiermit bitte Ich um einen Temin.
Mfg
__________________
Ulrich Paul Hentschel *18.12.1939 - † 22.03.2010.

Ginga *06.12.1997 - † 05.03.2012.
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Alt 17.05.2008, 20:17   #3
rengier
komme ohne Turbos aus
 
Benutzerbild von rengier
 
Registriert seit: 22.06.2005
Ort: tu asinus vicus
Fahrzeug: Porsche Cabrio 997S, Tesla S 90D, Mustang Mach E ER, Hyundai Ioniq PHEV
Standard

Ging mir nur darum den Sachverhalt "schlüssig" darzustellen. Was mich jetzt etwas "stört" ist die Sache, dass es jetzt anscheinend länger dauern wird. Vor allem meinte der Verursacher noch sowas wie "der BMW stand ja zu nah und hat den Abstand nicht eigehalten" Als ob wir was dafür könten! daswegen auch das ausürliche Beschriben des 1mal Zurüksetzens.
Vor allem wollten wir den Wagen ja jetzt verkaufen (320td 82tkm). Habe auch schon nen netten e66 gesichtet! Jetzt wird sich das wohl alles etwas hinziehen.
rengier ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2008, 20:25   #4
JPM
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Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
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hast Du einen Auszug der AGB's zufällig?

Da steht dann meistens drin ob StVO oder nicht. Ansonsten hat der Halter die Verantwortung über sein Fhzg. bzw der Fahrer.

Wenn ich jemanden Einweise beim parken und er fährt irgendwo gegen - kann er mich wegen eines Gefälligkeitsverhältnisses auch nicht belangen. Sprich nur weil der Kerle meinte "N" - muss er dennoch aufpassen was passiert.

Ist ein Rechtsprechungsproblem. Schau mal Morgen was ich an Urteilen zu so einem Waschstraßen-Schaden finde.

Aber bis jetzt beurteile ich die Lage so, dass der Halter "B" haftet; bzw. seine Haftpflicht.


Gruß Philipp
__________________
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Zitat Colin Chapman

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Alt 17.05.2008, 20:29   #5
Bastl
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Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014er 760Li, 2019er 320d, 2008er Opel Vectra C Caravan, 1998er Mercedes-Benz SL 280
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Zitat:
Zitat von JPM Beitrag anzeigen
Da steht dann meistens drin ob StVO oder nicht.
Meines Wissens nach sind diese Schilder wie sie auf Parkplätzen eines Supermakts stehen o.ä. nicht gültig!
__________________
Viele Grüße

Sebastian
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Alt 17.05.2008, 20:40   #6
John McClane
Gast
 
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Das ist eine rein privatrechtliche Angelegenheit, wenn der Wagen innerhalb der Waschstraße rückwärts rollt und gegen den anderen Pkw prallt und diese Waschanlage kein öffentlicher Verkehrsraum ist.
Ob das so ist, kann ich aus der Ferne nicht sagen, das hängt damit zusammen, ob jedermann jederzeit diese Waschstrasse befahren kann und ob sie jederzeit jedermann zur Nutzung offensteht.
Das BayObLG hat in VerkMitt. 80 Nr. 57 zum Beispiel festgestellt, dass es öVR ist.

Dur Haftung: Und wenn der Waschstrassenbetreiber 100mal sagt, auf N stellen, wenn der Fahrzeugführer noch drin sitzt und Herrschaft über den Wagen hat, hat er auch dafür zu sorgen, dass er nicht zurückrollt.
Anders: Der Wagen ist bereits in der Zugvorrichtung der Waschstrasse und rollt auf Grund eines Fehlers zurück.
Schwieriger Sachverhalt.
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Alt 17.05.2008, 20:42   #7
mystica
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Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
Standard

Zitat:
Zitat von rengier Beitrag anzeigen
Ging mir nur darum den Sachverhalt "schlüssig" darzustellen. Was mich jetzt etwas "stört" ist die Sache, dass es jetzt anscheinend länger dauern wird. Vor allem meinte der Verursacher noch sowas wie "der BMW stand ja zu nah und hat den Abstand nicht eigehalten" Als ob wir was dafür könten! daswegen auch das ausürliche Beschriben des 1mal Zurüksetzens.
Vor allem wollten wir den Wagen ja jetzt verkaufen (320td 82tkm). Habe auch schon nen netten e66 gesichtet! Jetzt wird sich das wohl alles etwas hinziehen.

Der Sachverhalt dürfte jener sein:

Dein (Euer) Fahrzeug wurde durch den zurückrollenden PKW beschädigt. Dieser ist somit haftbar und muss deinen Schaden regeln.

Ob er aufgrund der Anweisung des Waschstrassenbetreibers von demjenigen den Schaden ersetzt bekommt, muss Dich nicht interessieren.

Ruf den Zentralruf der Autoversicherer an und lass dir seine Versicherung geben. Melde den Schaden an die Versicherung und das wars dann.

Wenn die Versicherung der Meinung ist, sie könnte den Betreiber in Regress nehmen, dann wird sie das tun. Aber zuerst muss sie deinen Schaden regeln.

Schöne Grüße
Horst
__________________
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Alt 17.05.2008, 20:47   #8
John McClane
Gast
 
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Zitat:
Zitat von Lexmaul Beitrag anzeigen
Meines Wissens nach sind diese Schilder wie sie auf Parkplätzen eines Supermakts stehen o.ä. nicht gültig!
Diese Schilder können allenfalls als Empfehlung angesehen werden.
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Alt 17.05.2008, 20:49   #9
Bastl
V12-infiziert
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Fahrzeug: 2014er 760Li, 2019er 320d, 2008er Opel Vectra C Caravan, 1998er Mercedes-Benz SL 280
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Jop, so habe ich das auch in Erinnerung. Z.B. für Parkhäuser oder nachts abgesperrte Parkplätze...alles reine Privatgrundstücke dann.
Bastl ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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