Zitat:
Zitat von Lexmaul
Vollkommen legal:
StVZO § 19 - 24.
Ergänzung ist das "Fortbestehen der Betriebserlaubnis mit Rapsöl oder Rapsölmethylester" definiert. Dort steht: "Die Betriebserlaubnis eines Dieselfahrzeugs erlischt nicht, wenn das Fahrzeug anstelle von Dieselkraftstoff mit Rapsöl oder Rapsölmethylester (RME) betrieben wird. Eine rechtliche Handhabe, den Betrieb von Kraftfahrzeugen mit in Frage gestellten Kraftstoffen zu untersagen bzw. einen Abgastest mit einem vom Referenzkraftstoff bei der Typprüfung abweichenden Kraftstoff zu fordern, gibt es nicht."
Das Zeug unterliegt bei der Verwendung auch einer Minderalölsteuer von 0,00 Euro
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Hi Leute,habe vor 7.jahren nen 87" golf 2 diesel 54..powerPs
gefahren...habe ihn mit 198tkm auf der uhr gekauft und bin in 14.Monaten 77tkm gefahren...davon 50tkm nur mit Pflanzenöl...(früher 70cent/Liter)..20tkm mit diesel (Winter) & 7tkm mit Diesel&Altöl gemisch ((bekannter hatte ne werkstatt). Das einzige was war mit dem Auto,alle 10tkm nen neuen dieselfilter für 7,50,-!!!!!
Ein dankbareres Auto habe ich bis heute nicht gefahren, so alt über 200tkm und keine einzige reparatur bei 77tkm fahrleistung. Einfach genial!!!
Naja...die optik war scheiße und is eben nen Golf
Mfg Piet