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Alt 26.07.2006, 10:10   #1
730d
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 26.07.2006
Ort: fulda
Fahrzeug: E65 730 D 09.04
Standard 730 D und nur Probleme Benötige Hilfe !!! Wandlung !!! Gerichtstermin!

730 D und nur Probleme Benötige Hilfe !!! Wandlung !!! Gerichtstermin!

Guten Tag, ich bin neu hier in diesem Forum.

Habe einen 730 D E 65 Bj: 09/04 Vollausstattung von A-Z

Dieses Auto bereitet mir nur Probleme von Anfang an.
Ich habe hier und in anderen Foren über Wandlung nachgelesen!
Hier gibt es welche die schon welche gewandelt haben.
Bei manchen geht es bei anderen nicht!

Ich habe ii drei Wochen Gerichtstermin da mein freundlicher den nicht zurück nehmen wollte und auch die Herren von BMW! Weil es ist alles Stand der Technik!

Probleme: Getriebe ruckelt, Klima riecht, Elektronische Probleme, Fahrregelsystem ausgefallen, PDC fällt immer wieder aus, Turbolader wurde ersetzt, Amaturen vorne brummen, Schiebedach ging nicht mehr zu, Windgeräusche im Schiebedach, Telefon geht manchmal nicht, Navigationsausfall, Ganzer Bildschirm bleibt dunkel, Sitzheizung riecht manchmal, Knöpfe der Temperatur links und rechts lassen sich nur noch schwer drehen,
Memory Lenkrad verstellt sich nicht alleine, Pro Logic System knallt manchmal in den Boxen und vieles mehr.
Und das schönste ist ja immer das die Fehler nicht immer auslesbar sind sondern er ja keine hat! Toll! Da komme ich mir immer dumm vor!

Ein Auto was EUR 100.000,- kostet und nur Probleme!

Ein Montagsauto???

BMW...Freude am fahren ... die ist mir vergangen aufgrund der sehr vielen Werkstattbesuche und immer wieder auftretenden gleichen Mängel!

Leider habe ich mir nicht immer die Kopie des Auftrages (Werkstattbesuch) bekommen oder mir einfach nicht geben lassen!

Wie kann mann an die History (Termine der Werkstattbesuche) dieses Auto kommen oder wer hat Tipps zur Wandlung und Argumentation vor Gericht!

Wer kann helfen der setzt sich bitte mit mir in Verbindung!
Selbstverständlich ist Diskretion zugesichert!

Ich hoffe jetzt auf Nachrichten! Danke
730d ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2006, 11:29   #2
exdieselfahrer
Mitglied
 
Registriert seit: 10.12.2005
Ort: München
Fahrzeug: BMW 650i Coupe
Standard

Hast du das Auto neu oder gebraucht gekauft?
Ob man einen Gebrauchten wandeln kann weiß ich nicht, hast du ihn neu gekauft dürfts dafür etwas spät sein.

Als ich meinen 02er letztes Jahr gekauft habe waren wohl schon alle Probleme beseitigt. Das einzigste was einmal (in 10 Monaten) war, war dass die Spracheingabe nicht mehr funktioniert hat. Nach einmal Zündung aus und wieder ein gings aber sofort wieder.

Wenns mit der Wandlung nicht funktioniert kannst du ihn ja immer noch so verkaufen.
exdieselfahrer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2006, 13:34   #3
MatthiasHSK
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 29.12.2003
Ort: Meschede
Fahrzeug: E46 330Ci Cabrio FL Individual, VW Passat GTE Variant
Standard

Wenn er ihn gebraucht gekauft hat, wäre es interessant zu wissen, ob der Vorbesitzer vielleicht den Wagen schoneinmal gewandelt hat (eventuell sogar einer aus diesem Forum).

Gruß,
Mattes
MatthiasHSK ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2006, 13:44   #4
730d
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 26.07.2006
Ort: fulda
Fahrzeug: E65 730 D 09.04
Standard das auto wurde neu gekauft von mir!

das auto wurde neu gekauft von mir!
730d ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2006, 13:57   #5
pille
im Ruhestand
Premium Mitglied
 
Registriert seit: 03.07.2004
Ort:
Fahrzeug: Auto
Standard

Zitat:
Zitat von 730d
730 D und nur Probleme Benötige Hilfe !!! Wandlung !!! Gerichtstermin!
Moin!

Na, das ist ja mal wieder toll...ein E65 mit Problemen.
Und dann womöglich aus 2004, wo doch das Gröbste in Griff zu bekommen schien.

Nehmen wir einmal an, daß der Wagen auch in dieser Zeit gebaut wurde:
Dann ist noch eine Restgewährleistung vorhanden.

Aber das ist nicht so das Problem, eher die Probleme (und deren etwas lückenhafte Darstellung) ansich:

Das müßtetst Du schon etwas näher erläutern...

also 1. gleicher Mangel immer wieder...sozusagen irreparabel -> Wandlung ja
(Wobei die Rechtsprechung Störungen in der el. Anlage (CANBUs /STeuergeräte) als 1 Mangel ansieht, auch wenn sich dieser unterschiedlich ausgeprägt am Fahrzeug äußert.

Aber viele verschiedene Mängel, die alle reparabel sind/waren & danach nicht wieder auftraten: -> grundsätzlich keine Wandlung.

Aber auch hier gibt es schon Grenzen:
Eine dem normalen Gebrauch des Fahrzeuges zuzordnende Anzahl von Werkstattaufenthalten und hier ein signifikantes Überschreiten derselben, kann eine Wandlung ermöglichen. Häufig ist da allerdings schon juristischer Beistand mit ihm Spiel (Prominetes Beispiel war die oben beschriebene E-Klasse mit allerlei E-Problemen unklarer Genese, wobei der Wagen insgesamt Monate in der Werkstatt verbrachte).

siehe auch Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.wandlung-mercedes-e-klasse.de
oder googeln über "Schuldrechtsreform"
__________________
Grüße
Thilo
pille ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2006, 15:50   #6
bmw730dmx
Mitglied
 
Benutzerbild von bmw730dmx
 
Registriert seit: 22.05.2006
Ort: Zollernalbkreis
Fahrzeug: Tesla S Max, 2002, ISUZU D-Max
Standard

Also ich nehme einmal an, Du hast einen Rechtsanwalt, der sein Geschäft versteht. Der hat dann sicher wegen der einzelnen Mängel "Nachfrist" zur Mangelbeseitigung gesetzt. Dann kommt es darauf an, dass die gerügten Mängel (auch jetzt noc)h vorhanden sind und von einem ggf. vom Gericht zu beaufragenden Sachverständigen auch als Mängel festgestellt hat. Was einmal war und beseitigt ist, berechtigt nicht zum Rücktritt. Wenn dann der Händler kein Recht zur Nacherfüllug mehr hat (verweigert oder bereits erfolglos versucht - in der Regel 2 mal), steht dem Rücktritt vom Kaufvertrag (früher: Wandlung) nichts mehr im Wege.

Von Berufs wegen weiß ich allerdings, dass BMW sich gegen eine "Wandlung" dann nicht sträubt, wenn ein Neuwagen verkauft werden kann ...

Bei den geschilderten Mängeln hoffe ich nur, dass mein Bimmer verschont bleibt. Viel Glück im Gerichtstermin - hoffentlich hast Du eine Rechtschutzversicherung
bmw730dmx ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2006, 16:00   #7
jensputzier
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Leichlingen
Fahrzeug: BMW M5 F90, BMW 650iX F12
Standard

Zuerst: Was bei Gericht herauskommt, weiß keiner. Du wirst es uns berichten. Grundsätzlich haben aber Richter keinen Bock ein Urteil zu fällen und werden alles versuchen, die Parteien zu einem Vergleich zu bewegen

Wie Pille schon sagt:

Bei verschiedenen Mängeln, die jedesmal beim ersten oder zweiten Mal repariert werden konnten und dann nicht wieder auftreten, hast Du "keine Chance".

Bei Mängeln, die noch und dauerhaft vorhanden sind, wird BMW grundsätzlich auf "Komforteinbußen" plädieren, sprich: Es ist zwar nicht schön, daß Deine Lautsprecher ab und zu mal knacken, aber noch lange kein Grund das Fahrzeug zu wandeln. Vielleicht wird dann vorgeschlagen, den Kaufpreis zu mindern oder einen anderen Kompromiß zu finden.

Daß Du keine Auftragskopien hast, ist bei BMW System, da mußt Du hartnäckig sein und immer schön fragen.

Und immer alle Mängel schriftlich rügen etc. pp., aber so schlau wirst Du inzwischen sein.

Bei meinem 750i für 100k Euro habe ich ab und an den "Ausfall" des Notrufsystems zu beklagen und das Ding schüttelt sich, wenn es kalt ist, aber dafür fahre ich inzwischen nicht mehr zu BMW...

Ich habe mir einen 633 CSi gekauft, an dem tobe ich mich jetzt aus und bei dem 7er genieße ich die Klimanlage und die Sitzbelüftung bei dem schönen Wetter und meiner Seele geht es dreimal besser, als zu den Zeiten, als ich BMW wegen des 730d verklagen wollte.

Hilft Dir nicht wirklich weiter, aber Du wirst vor Gericht sehen, daß Recht haben und Recht bekommen genauso zwei Dinge sind, wie Recht und gesunder Menschenverstand.

Ach ja, die Servicehistorie zu Deinem Wagen sollte Dir jeder BMW Händler ausdrucken können (außer Deinem eigenen vielleicht ).

Gruß
Jens
jensputzier ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2006, 21:36   #8
728
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von 728
 
Registriert seit: 27.04.2006
Ort: Bremen
Fahrzeug: 728iA (E38)
Standard

Zitat:
Zitat von 730d
Habe einen 730 D E 65 Bj: 09/04 Vollausstattung von A-Z
Dieses Auto bereitet mir nur Probleme von Anfang an.
Die Probleme hast Du also von Anfang an?!?
Dann verstehe ich nicht, warum Du Dich erst zwei Jahre nach dem Kauf mit dem Thema Wandlung beschäftigst.
Wenn mein Auto im ersten halben Jahr mehr in der Werkstatt ist, als in meiner Garage, dann überlege ich doch spätestens, was ich mache. Oder?
728 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.07.2006, 10:28   #9
730d
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 26.07.2006
Ort: fulda
Fahrzeug: E65 730 D 09.04
Standard 730 D

Also das ganze Spiel mit meinen Freundlichen geht jetzt über ein Jahr!

Alle Versuche dieses Montagsauto ohne Fehler mir zu übergeben schlugen fehl.
Und irgendwann war ich es leid und habe die Sache einem Rechtsanwalt übergeben!

Übrigens ist Wandlung in Deutschland Mode ... habe das gestern mit einem Juristen besprochen ... komisch ist nur das es meistens die Deutschen Autos sind!

Teuer und Probleme ohne Ende!
730d ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.07.2006, 12:59   #10
Jo
Wir sind Papst!
 
Registriert seit: 13.12.2002
Ort:
Fahrzeug: VW
Standard

Zitat:
Zitat von 730d

Übrigens ist Wandlung in Deutschland Mode ... habe das gestern mit einem Juristen besprochen ... komisch ist nur das es meistens die Deutschen Autos sind!

Teuer und Probleme ohne Ende!
Und wenn Du das Auto gewandelt bekommst, was kaufst Du Dir dann? Wieder einen 7er?

MfG

Jo
Jo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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